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  5. Predsednik Božidar Ivanković (2012-2013)

Atatürk

  • Bozidar Ivanković
  • 5. Juni 2012 um 20:22
  • Predsednik Božidar Ivanković (2012-2013)
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  • Bozidar Ivanković
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    413
    • 5. Juni 2012 um 20:22
    • #1

    Atatürk

    Vielleicht sollten wir mal ins Auge fassen, Kontakt zu unseren zedarischen Genossen in der Volksrepublik aufzunehmen, bevor sich die Liga Freier Republiken sich diese unter den Nagel reißt und noch mehr Einfluss in der Region gewinnt. Wenn wir dort Einfluss erlangen könnten, wäre das ein riesiger geopolitischer Machtzuwachs. Man sehe sich die strategisch günstige Lage an:

    Zudem könnten wir mit einer Kontaktaufnahme und Solidarisierung ein erstes Zeichen setzen, dass wir die sozialistische Vormacht der Welt waren, sind und immer sein werden. Einige scheinen das nach dem Wegbrechen Tchinos und Usambisas vergessen zu haben und uns nicht mehr ernst zu nehmen.

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  • Igor Mazuranic
    Gast
    • 21. August 2012 um 16:49
    • #2

    Ich werde den Zedaren folgendes Abkommen unterbreiten.

    Zitat

        Abkommen
        zwischen der Zedarischen Sozialistischen Volksrepublik
        und der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien
        über den Schiffsverkehr


        Da Zedarien und Severanien gewillt sind, die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Handels und Technologieaustauschs zu entwickeln, und um für die Errichtung regelmässiger Schifffahrtslinien die notwendige Grundlage zu schaffen, haben der zedarische Kommandorat und die Bundesregierung Severaniens ihre zu diesem Zweck gehörig ausgewiesenen Bevollmächtigten bezeichnet, die folgendes vereinbart haben:


        I

        Jede Vertragspartei gewährt der anderen Vertragspartei die Rechte für die Errichtung von Schifffahrtslinien auf festzulegenden Strecken.


        II

        Unter Vorbehalt der Bestimmungen dieses Abkommens genießt das von jeder Vertragspartei bezeichnete Unternehmen beim Betrieb internationaler Schifffahrtslinien das Recht, die Häfen der anderen Vertragspartei anzufahren und Gäste, Gepäck, Fracht und Postsendungen aufzunehmen und abzusetzen, die für Punkte im Gebiet der anderen Vertragspartei bestimmt sind oder von solchen Punkten kommen.


        III

        Wenn das bezeichnete Unternehmen einer Vertragspartei aufgrund eines bewaffneten Konfliktes, politischer Unruhen oder Entwicklungen oder besonderer und ungewöhnlicher Umstände nicht in der Lage ist, eine Linie auf der üblicherweise befahrenen Strecke zu betreiben, so bemüht sich die andere Vertragspartei, die Weiterführung einer solchen Linie durch entsprechende Anpassungen der Strecke zu erleichtern sowie während dieser Zeit die notwendigen Rechte zur Erleichterung
        eines lebensfähigen Betriebes zu gewähren, unter Vorbehalt der vorgängigen Zustimmung der Behörden der besagten anderen Vertragspartei.


        IV

        Die Vertragsparteien bekräftigen, dass ihre gegenseitige Verpflichtung, die Sicherheit der Schifffahrt gegen widerrechtliche Eingriffe zu schützen, ein integrierender Bestandteil dieses Abkommens bildet.


        V

        Die Vertragsparteien gewähren sich gegenseitig auf Ersuchen hin jede erforderliche Unterstützung, um Handlungen zur widerrechtlichen Inbesitznahme von Schiffen sowie andere widerrechtliche Handlungen gegen die Sicherheit solcher Schiffe, ihrer Gäste und Besatzungsmitglieder, gegen Häfen und Einrichtungen der Sicherung sowie jede andere Bedrohung der Sicherheit der Schifffahrt zu verhindern.


        VI

        Die vom bezeichneten Unternehmen einer Vertragspartei auf internationalen Linien eingesetzten Schiffe sowie ihre ordentliche Bordausrüstung, ihre Vorräte an Treib- und Schmierstoffen und ihre Bordvorräte, einschliesslich Lebensmittel, Getränke und Tabak, sind beim Eintritt in das Gebiet der anderen Vertragspartei von allen Abgaben oder Gebühren befreit, vorausgesetzt, dass diese Ausrüstung und diese Vorräte an Bord der Schiffe bleiben, bis sie wieder ausgeführt werden.


        VII

        Jede Vertragspartei kann jederzeit Beratungen über irgendwelche Fragen in Zusammenhang mit diesem Abkommen verlangen.


        VIII

        Jede Vertragspartei kann der anderen Vertragspartei jederzeit schriftlich ihren Entschluss zur Kündigung dieses Abkommens anzeigen.


        IX

        Dieses Abkommen wird vom Tage seiner Unterzeichnung an angewandt.


      Alles anzeigen
    • Bojan Bašović
      Alter Hase
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      • 22. August 2012 um 14:10
      • #3

      Warum ist der Thread Atatürk genannt? :P


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    • Bozidar Ivanković
      Fortgeschrittener
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      • 27. August 2012 um 20:28
      • #4

      Änderungsvorschlag?

      Die Genossen in Zedarien wollen übrigens dazu noch ein Grundlagenverträgchen. Ich arbeite mal so einen aus.

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    • Bojan Bašović
      Alter Hase
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      • 29. August 2012 um 14:55
      • #5
      Zitat

      Original von Bojidar Ivanković
      Änderungsvorschlag?

      Nein, ich will dich eher dazu beglückwünschen, einen für die Weltgeschichte sehr wichtigen Menschen, im severanischen Forum verewigt zu haben. :applaus:


      i3061byxxb2.png

    • Bozidar Ivanković
      Fortgeschrittener
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      • 30. August 2012 um 21:43
      • #6

      Danke, danke.

      Bitte entschuldige meine gegenwärtige Inaktivität. Ich habe momentan ziemlich viel um die Ohren. Nur damit du dich nicht wunderst.

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