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  4. Vrhovni sud

Ankündigung

  • Nebojša Ristić
  • 20. Juni 2008 um 18:05
  • Vrhovni sud
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  • Nebojša Ristić
    Jurist
    Beiträge
    310
    • 20. Juni 2008 um 18:05
    • #1

    Ankündigung

    Ich kündige hiermit an, dass sämtliche Verfahren, die noch offenstehen, in Kürze behandelt werden.

    Ich bitte das Justizministerium deswegen, mir sämtliche Unterlagen ohne Verzug einzureichen.

    Gezeichnet
    Ristic

    Nebojsa Ristic

  • Nataša Jović
    Meister
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    Beiträge
    1.980
    • 24. Juni 2008 um 17:11
    • #2

    Irgendein Hausmeister mit DS-Parteibuch hat die Klageschrift verbrannt (sim-off: Datenbankprobleme oder so). X(

    Für noch mal tippen fehlt mir jetzt die Motivation; wird nachgereicht.

    Nataša Jović
    Predsednica Vrhovnog suda

  • Nebojša Ristić
    Jurist
    Beiträge
    310
    • 24. Juni 2008 um 19:50
    • #3

    Ich bin kein Freund von Formalitäten, die Prozesse sollen unbürokratisch geführt werden.

    Mir reichen Namen, Anklagegründe und dann geht es rund.

    Nebojsa Ristic

  • Dr. Bogdan Savic
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    528
    • 24. Juni 2008 um 23:33
    • #4

    Gehört zu einer Klage nicht auch noch eine Forderung?

  • Nataša Jović
    Meister
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    • 25. Juni 2008 um 01:11
    • #5

    Vor dem "Problem" hatte ich schönen, ausformulierten Text; nun also die Instant-Variante:


    Die Bundesregierung erhebt Klage gegen Herrn Laza Saulic aufgrund von § 37 und § 39 StGB.

    Die Klägerin sieht in der Äußerung „Sie sollten lieber darauf hoffen, dass ich genug Ehrlichkeit und Fairness besitze keine internen Dokumente der Jedinstvo zu veröffentlichen“ (Quelle) eine Nötigung nach § 37 StGB. Die Bundesregierung sieht es darüber hinaus als erwiesen an, dass die kurzzeitige Mitgliedschaft des Beklagten in der Partei Jedinstvo ausschließlich zur Begünstigung des Mitbewerbers DS erfolgte, da der Beklagte weniger als eine Stunde nach Verkündung des Wahlergebnisses aus der Jedinstvo austrat und unmittelbar darauf zur DS wechselte. Die Bundesregierung sieht damit die Voraussetzungen für den Straftatbestand "Ausspähen von Daten" nach § 39 StGB als gegeben an.

    Nataša Jović
    Predsednica Vrhovnog suda

  • Nataša Jović
    Meister
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    1.980
    • 30. Juli 2008 um 22:51
    • #6

    Tut sich hier noch etwas? ;)

    Nataša Jović
    Predsednica Vrhovnog suda

  • Nebojša Ristić
    Jurist
    Beiträge
    310
    • 10. Januar 2009 um 18:40
    • #7

    Nun, ich war nun ein halbes Jahr auf der Suche nach dem Herrn, er scheint untergetaucht zu sein. Ich sehe nun leider keine Möglichkeit, ein Verfahren zu eröffnen. Da dies hier ja keine Strafbarkeiten beträfe, könnte man entsprechend die Verfahrensordnung ändern, sodass mögliche Verräter, wenn die Beweise hinreichend sind, auch ohne Anwesenheit verurteilt werden könnTen?

    Nebojsa Ristic

  • Nataša Jović
    Meister
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    7
    Beiträge
    1.980
    • 10. Januar 2009 um 19:01
    • #8
    Zitat

    Original von NebojŠ¡a Ristić
    Nun, ich war nun ein halbes Jahr auf der Suche nach dem Herrn, er scheint untergetaucht zu sein. Ich sehe nun leider keine Möglichkeit, ein Verfahren zu eröffnen. Da dies hier ja keine Strafbarkeiten beträfe, könnte man entsprechend die Verfahrensordnung ändern, sodass mögliche Verräter, wenn die Beweise hinreichend sind, auch ohne Anwesenheit verurteilt werden könnTen?


    Ich denke, dass die Exekutive sich dieser Problematik annehmen wird und dann zumindest künftig gesichert ist, dass sich kein Täter durch Flucht seiner gerechten Verurteilung entziehen kann.

    Nataša Jović
    Predsednica Vrhovnog suda

  • Nebojša Ristić
    Jurist
    Beiträge
    310
    • 10. Januar 2009 um 19:18
    • #9

    Ich würde behaupten, dass dies dann auch für dieses Verfahren möglich wäre. Schließlich entspräche dies ja keiner rückwirkenden Norm, die sich auf den Straftatbestand bezieht - dies wäre unzulässsig -, wohl aber eine auch für alte Verfahren geltende Verfahrensnorm.

    Nebojsa Ristic

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