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  5. Predsednik Slobodan Tesla (2008-2009)

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  • Nataša Jović
  • 11. Januar 2009 um 00:42
  • Predsednik Slobodan Tesla (2008-2009)
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  • Nataša Jović
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    • 11. Januar 2009 um 00:42
    • #1

    Money Money Money

    Vorschlag:

    Zitat

    Gesetz über die severanische Nationalbank (NationalbankG)

    § 1
    Die Narodna Banka Severanije ist die Staats- und Notenbank der Sozialistischen Republik Severanien. Sie hat ihren Sitz in Portograd, Republik Pelagonien.

    § 2
    Die Aufgaben der Narodna Banka sind:
    1. Verwaltung und Steuerung der Währungsreserven;
    2. Einrichtung und Verwaltung der Bankkonten;
    3. Abwicklung des Zahlungsverkehrs im In- und Ausland;
    4. Steuerung des staatlichen und bankeigenen Kreditwesens;
    5. Festlegung und Verwaltung bankeigener Gebühren.

    § 3
    Die Narodna Banka ist verpflichtet, den Finanzbehörden im Rahmen der Gesetze Auskunft zu geben und im Rahmen einer Steuererhebung Gelder von den Konten auf das Konto der jeweiligen Finanzbehörde zu transferieren

    § 4
    Das Bankgeheimnis ist im Rahmen der Gesetze zu wahren. Auskünfte über die Person und das Konto eines Kontoinhabers gegenüber Dritten bedürfen der Einwilligung des Kontoinhabers und sind ansonsten nur aufgrund strafrechtlicher Ermittlungen oder nach begründetem Antrag der Finanzbehörden zulässig.

    § 5
    Die von der Narodna Banka ausgegebenen Geldzeichen sind das gesetzliche Zahlungsmittel in der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien.

    § 6
    Der Präsident beauftragt einen Direktor mit der Leitung der Narodna Banka. Dieser ist für die Erfüllung der Aufgaben der Staatsbank verantwortlich und dem Präsidenten rechenschaftspflichtig.

    § 7
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

    Alles anzeigen


    Morgen noch ein Währungsgesetz. :)

    Nataša Jović
    Predsednica Vrhovnog suda

  • Slobodan Tesla
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    • 11. Januar 2009 um 12:26
    • #2

    Einverstanden. ;)

    Slobodan Tesla

    Glavni sudija Vrhovnog suda

    Bivši predsednik Severanije

  • Nataša Jović
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    • 11. Januar 2009 um 15:01
    • #3

    Vorschlag:

    Zitat

    Währungsgesetz

    § 1 – Währungseinheit
    Die severanische Währungseinheit ist der Talir. Er ist in 100 Para eingeteilt.

    § 2 – Ausgaberecht
    (1) Die Nationalbank gibt nach den Bedürfnissen des Zahlungsverkehrs Münzen und Banknoten heraus. Sie bestimmt deren Gestaltung.
    (2) Die Stückelung der Münzen beträgt 10, 20 und 50 Para sowie 1, 2, 5, 10 und 20 Talir.
    (3) Die Stückelung der Banknoten beträgt 50, 100, 500, 1.000, 2.000 und 5.000 Talir.

    § 3 – Zahlungsmittel
    Als gesetzliche Zahlungsmittel gelten:
    a) die von der Nationalbank ausgegebenen Münzen;
    b) die von der Nationalbank ausgegebenen Banknoten;
    c) auf Talir lautende Guthaben bei der Nationalbank.

    § 4 – Annahmepflicht
    (1) Die Annahmepflicht für severanische Münzen beschränkt sich auf höchstens fünfzig Münzen je Zahlung.
    (2) Severanische Banknoten müssen von jeder Person unbeschränkt an Zahlung genommen werden.
    (3) Auf Talir lautende Guthaben bei der Nationalbank müssen von jeder Person, die dort über ein Konto verfügt, unbeschränkt an Zahlung genommen werden.

    § 5 – Ersatz der Banknoten
    (1) Die Nationalbank zieht beschädigte Banknoten gegen Vergütung des Nennwerts aus dem Umlauf zurück.
    (2) Die Nationalbank hat für eine beschädigte Note nur dann Ersatz zu leisten, wenn der Inhaber einen Teil vorweist, der größer ist als die Hälfte, oder beweist, dass der fehlende Teil der Note zerstört worden ist.
    (3) Sie hat für vernichtete, verlorene oder gefälschte Noten keinen Ersatz zu leisten.

    § 6 – Strafbestimmung
    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Monaten oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den Bestimmungen dieses Gesetzes Münzen oder Banknoten ausgibt oder in Umlauf setzt.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer Münzen und Banknoten nachahmt oder verfälscht, erwirbt oder lagert, um sie in Umlauf zu bringen
    (3) Der Versuch ist strafbar.

    § 7 – Inkrafttreten
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

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    Nataša Jović
    Predsednica Vrhovnog suda

  • Slobodan Tesla
    Vorsitzender Richter
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    • 14. Januar 2009 um 14:45
    • #4

    Nach mehrtätigem Nachdenken bin ich doch eher dafür, die Strafbestimmungen an eine sinnvolle Stelle ins StrafGB auszugliedern.

    Slobodan Tesla

    Glavni sudija Vrhovnog suda

    Bivši predsednik Severanije

  • Nataša Jović
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    • 14. Januar 2009 um 19:11
    • #5
    Zitat

    Original von Slobodan Tesla
    Nach mehrtätigem Nachdenken bin ich doch eher dafür, die Strafbestimmungen an eine sinnvolle Stelle ins StrafGB auszugliedern.


    Ich halte es dann für sinnvoll, noch weitere Tatbestände (z. B. Steuerbetrug) zu ergänzen und das StGB zu überarbeiten.

    Folgende Struktur schwebt mir vor:

    Allgemeiner Teil
    Besonderer Teil
    1. Straftaten gegen die staatliche Ordnung
    2. Straftaten gegen die allgemeine Sicherheit
    3. Straftaten gegen die Persönlichkeit
    4. Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft
    5. Straftaten gegen das persönliche und private Eigentum

    Ergänzungen wären dann im Prinzip nur bei 4. und 5. notwendig; das ganze wird dann neu gegliedert.

    Nataša Jović
    Predsednica Vrhovnog suda

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