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Novelle des Geschäftsordnungsgesetz

  • Josip Olić
  • 5. Februar 2009 um 22:32
  • Dom Republike
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  • Josip Olić
    9. predsjednik
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    1.504
    • 5. Februar 2009 um 22:32
    • #1

    Novelle des Geschäftsordnungsgesetz

    Zitat

    Geschäftsordnungsgesetz (GoG)
    §1 - Geltungsbereich

    (1) Dieses Gesetz regelt die Arbeit des Haus der Republik der Republik Kaysteran.
    (2) Mitglied des Hauses der Republik ist jeder severanische Staatsbürger mit gemeldetem Wohnort im Gebiet der Republik Kaysteran.
    (3) Abstimmungsberechtigt ist jedes Mitglied nach §1(2) bei 14-tägig gemeldetem Wohnort in der Republik Kaysteran.
    (4) Dieses Gesetz ersetzt das bisherige Geschäftsordnungsgesetz.


    §2 - Präsidium
    (1) Der Vorsitzende des Hauses der Republik (Govornik) leitet die Sitzungen des Haus der Republik und repräsentiert ihn nach außen. Ist das Amt vakant, so tritt der Präsident an seine Stelle.
    (2) Die Wahl eines Govornik geschieht auf Antrag zweier Mitglieder des Hauses der Republik.
    (3) Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Wählbar sind alle Mitglieder des Hauses der Republik.
    (4) Eine Wahlwiederholung bei ausbleibender Mehrheit oder Neuwahlen finden ebenfalls nur auf Antrag statt. Dabei ist ein Abstand von mindestens 14 Tagen einzuhalten.
    (5) Der Vorsitzende bleibt solange gewählt, bis eine Neuwahl auf Antrag durchgeführt wurde, der Govornik mehr als 14 Tage den Amtsgeschäften ferblieb, zurücktritt oder die Mitgliedschaft im Haus der Republik verliert.

    §3 - Geschäftsgang und Gesetzgebung

    (1) Der Vorsitzende eröffnet, leitet und beendet die Debatten, Abstimmungen und Wahlen des Hauses gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung.
    (2) Berechtigt zur Stellung von Anträgen an das Haus der Republik sind dessen Mitglieder. Anträge sind in schriftlicher Form an einem vom Vorsitzenden dafür vorgesehenen Ort zu veröffentlichen. Sie sind vom Haus der Republik zeitnah und in jedem Fall zu behandeln. Jedes Mitglied ist berechtigt, Anträge an den Vorsitzenden zu richten.
    (3) Über jeden Antrag hat eine Abstimmung mit vorangehender Debatte zu erfolgen. Wahlen sind ohne Aussprache durchzuführen. Im Geschäftsgang werden Debatten vom Vorsitzenden eindeutig als "[Debatte]", Abstimmungen als "[Abstimmung]" gekennzeichnet.
    (4) Zu Beginn einer Debatte legt der Vorsitzende deren Länge auf fünf Tage fest. Auf Antrag einer Mehrheit der Mitglieder des Hauses kann ihre Dauer verkürzt oder verlängert werden, jedoch auf nicht weniger als insgesamt zwei oder mehr als insgesamt 14 Tage.
    (5) Zu Beginn einer Abstimmung oder Wahl legt der Vorsitzende deren Länge auf fünf Tage fest. Sie kann vorzeitig beendet werden, sobald eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist. Zulässige Abstimmungsoptionen sind "Ako", "Ni" und "Nanej".
    (6) Debatten und Abstimmungen über Beschlussanträge, die eine Änderung der Verfassung intendieren, haben jeweils mindestens sieben Tagen anzudauern.
    (7) Schreiben Verfassung und Gesetze nichts anderes vor, so gilt ein Antrag als angenommen, wenn mehr Mitglieder dem Antrag zustimmen, als ihn ablehnen. Enthaltungen sind dabei nicht zu berücksichtigen. Zur Annahme eines Antrages muss mindestens eine Stimme für ihn abgegeben worden sein.
    (8) Nach der Annahme eines Gesetzes ist dieses vom Vorsitzenden dem Präsident zur Ausfertigung zu übermitteln.


    §4 - Hausordnung

    (1) Der Vorsitzende übt das Hausrecht aus.
    (2) In den Räumlichkeiten des Hauses der Republik haben sich Mitglieder und Besucher den Geboten der Höflichkeit und guten Sitten gemäß zu verhalten. Zu unterlassen sind insbesondere Beleidigungen, Herabwürdigungen, Sachbeschädigungen aller Art, Störungen der Geschäftstätigkeit sowie unbefugte Äußerungen im Sitzungssaal.
    (3) Redeberechtigt sind neben den Mitgliedern des Hauses der Republik auch vom Vorsitzenden zuvor zugelassene Personen.
    (4) Verstößt ein Besucher des Haus der Republik gegen die Hausordnung, so ist der Vorsitzende ermächtigt, diesem Hausverbot zu erteilen.
    (5) Verstößt ein Mitglied des Hauses der Republik bei einer Debatte oder Abstimmung nach einer ersten Ermahnung durch den Vorsitzenden weiterhin gegen die Hausordnung, so kann der Vorsitzende weitere Sanktionen gegen dieses Mitglied verhängen.
    (6) Als Sanktionen gegen Mitglieder sind zulässig:
    a) Die Verhängung eines Strafgeldes.
    b) Der vorübergehende Entzug des Rederechtes in bestimmten Debatten, jedoch für nicht mehr als 14 Tage.
    (7) Als Sanktion unzulässig gegen Mitglieder ist der vorübergehende Entzug des Stimmrechtes.

    Alles anzeigen

    Die Abstimmung dauert 5 Tage, bitte stimmen sie mit "Ako", "Ni" oder "Nanej"

    Josip Olić

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  • Katharina Maleva
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    242
    • 5. Februar 2009 um 23:33
    • #2

    Ako

    Katharina Maleva

    logo-new2.gif

  • Olgica Ercukovac
    Großstadtpflanze
    Beiträge
    81
    • 6. Februar 2009 um 01:43
    • #3

    Ako

    Doviđenja,
    Olgica Ercukovac
    Ministrij für Äußeres a.D.,
     KU

  • Duro Jurković
    Macht was mit Medien
    Beiträge
    298
    • 6. Februar 2009 um 11:08
    • #4

    Bin ich nach den alten Regeln eigentlich stimmberechtigt? Ich wohne nämlich noch keine zwei Wochen in Kaysteran.

    Wenn ja, Ako und wenn nicht, sehen Sie diesen Post als unversendet an. Er wird wahrscheinlich doch nicht viel am Endergbnis ändern. :)

    *Früherer kaysteranischer Präsident
    *Medienunternehmer und Großaktionär von ANTENA S
    "*Eigentümer von NK Dinamo Duranje

  • Petar Spasic
    Anfänger
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    1
    Beiträge
    27
    • 6. Februar 2009 um 13:18
    • #5

    Ako.

    Petar Spasic

  • Zlatko Vlic
    Politveteran
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    2
    Beiträge
    294
    • 6. Februar 2009 um 20:08
    • #6

    Ich zweifel ein wenig an der Scheidung der Macht, da ja der Präsident auch Vorsitzender des Demokratischen Kontroll Gremiums sein kann laut §2.1.

    Bin daher "dagegen", glaube das das dann "Nanej" ist (auch darf ich nicht wählen befürchte ich ;) )

    Innenminister der Republik Kaysteran

  • Josip Olić
    9. predsjednik
    Reaktionen
    268
    Beiträge
    1.504
    • 6. Februar 2009 um 21:14
    • #7

    Ako.

    Josip Olić

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  • Marijan Peladic
    Schüler
    Beiträge
    165
    • 9. Februar 2009 um 22:00
    • #8

    Ako

    Marijan Peladic

  • Josip Olić
    9. predsjednik
    Reaktionen
    268
    Beiträge
    1.504
    • 11. Februar 2009 um 11:36
    • #9

    Abstimmung ist beendet. Das Gesetz wurde angenommen.

    Josip Olić

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