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  5. Vlade Kajsterana (2009–2012)

Freie Zeit

  • Josip Olić
  • 22. Februar 2009 um 23:59
  • Vlade Kajsterana (2009–2012)
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  • Josip Olić
    9. predsjednik
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    • 22. Februar 2009 um 23:59
    • #1

    Freie Zeit

    Nächster Punkt: Feiertage.

    Harnar ist Geschichte, dementsprechend haben wir eine Überarbeitung des RGafT zu erledigen, weil der Name auch doof ist würde ich gerne ein "Gesetz über Feiertage und arbeitsfreie Tage" neu fassen.

    Zitat


    Gesetz über Feiertage und arbeitsfreie Tage in der Republik Kaysteran (FtAfTG)

    §1 - Grundsätzliches
    Gesetzliche Feiertage im Sinne des Gesetzes sind arbeitsfreie Tage und gelten für das gesamte Gebiet der Republik Kaysteran.

    §2 - Feiertage

    a) Als staatliche Feiertage gelten:
    - 01. Januar: Neujahrstag
    - 01. Mai: Tag der Arbeit
    - 25. Oktober: Tag der Republik (Republiksausrufung 1940)
    - 27. November: Tag der Befreiung (Kapitulation des Koreticregimes)

    b) Als katholische staatsweite Feiertage gelten:
    - 06. Januar: Dreikönigsfest
    - 15. August: Mariä Himmelfahrt
    - 01. November: Allerheiligen
    - 25. Dezember: 1. Weihnachtsfeiertag
    - 26. Dezember: 2. Weihnachtsfeiertag

    c) Als orthodoxe staatsweite Feiertage gelten:
    - 7. Januar: orthodoxer Weihnachtsfeiertag
    - 14. Januar: orthodoxes Neujahrsfest
    - 25. April: koptischer guter Freitag
    - 21. September: Geburtstag der Jungfrau Maria

    d) Als bewegliche Feiertage der christlichen Kirchen gelten:
    - Die Osterfeiertage Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag nach den Traditionen und Bestimmungen der Kirchen.


    §3 - Notstandsklausel
    In Ausnahmefällen kann mittels Regierungsverordnung ein arbeitsfreier Tag zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung/Sicherheit und des Allgemeinwohls einmalig außer Kraft gesetzt werden.

    §4 - Staatstrauer
    Auf Anordnung von Staatstrauer durch den Präsidenten sind öffentlich gehisste Staatsflaggen von den zuständigen Stellen auf Halbmast zu setzen.

    §5 - Branchenspezifische Sonderregelungen
    Befugt das Arbeitsleben auch an arbeitsfreien Tagen aufrecht zu erhalten sind:
    - Betriebe, Organisationen und Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit
    - Soziale Hilfseinrichtungen
    - Betriebe der Medienbranche mit einem definiertem Informationsauftrag für die Bevölkerung

    §6 - Aufhebung
    Das bisherige Regulierungsgesetz von arbeitsfreien Tagen (RGafT) wird aufgehoben.

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    Josip Olić

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  • Josip Olić
    9. predsjednik
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    • 2. März 2009 um 14:35
    • #2

    Wenn es keine Einwände von dir gibt würde ich morgen das Gesetz dem Dom übergeben.

    Josip Olić

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  • Katharina Maleva
    Fortgeschrittener
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    • 2. März 2009 um 19:05
    • #3

    RE: Freie Zeit

    Zitat

    Original von Josip Olić
    - 27. November: Tag der Befreiung (Kapitulation des Koreticregimes)

    Ich weiss nicht, ob wir das Ereignis mit einem Feiertag so auf einen Podest stellen sollten. Mit dem Feiertag rechnen wir dem Putschversuch eine herausragende Bedeutung zu... ich würde das lieber unter den Tisch kehren.

    Zitat


    c) Als orthodoxe staatsweite Feiertage gelten:
    - 7. Januar: orthodoxer Weihnachtsfeiertag
    - 14. Januar: orthodoxes Neujahrsfest
    - 25. April: koptischer guter Freitag
    - 21. September: Geburtstag der Jungfrau Maria

    Wir sind mehrheitlich Katholisch... daher sollten wir auch nur katholische Feiertage staatlich führen. Dass die Orthodoxen einen verzogenen Kalender benutzen, heisst noch nicht, dass wir die Feiertagszahl verdoppeln.

    Ich würde statt dessen Pfingsten, Erntedank, Aschermittwoch und den Sankt Nikolaustag mit aufnehmen.

    Zusätzlich möglich wäre der 8. März als internationaler Frauentag.

    Katharina Maleva

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  • Josip Olić
    9. predsjednik
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    • 2. März 2009 um 21:09
    • #4

    RE: Freie Zeit

    Zitat

    Original von Katharina Maleva

    Ich weiss nicht, ob wir das Ereignis mit einem Feiertag so auf einen Podest stellen sollten. Mit dem Feiertag rechnen wir dem Putschversuch eine herausragende Bedeutung zu... ich würde das lieber unter den Tisch kehren.

    Sollte ein Vorschlag sein, da ich bereits zwei andere staatl. Feiertage eliminiert habe. Hast du da noch einen Vorschlag?


    Zitat


    Wir sind mehrheitlich Katholisch... daher sollten wir auch nur katholische Feiertage staatlich führen. Dass die Orthodoxen einen verzogenen Kalender benutzen, heisst noch nicht, dass wir die Feiertagszahl verdoppeln.
    Ich würde statt dessen Pfingsten, Erntedank, Aschermittwoch und den Sankt Nikolaustag mit aufnehmen.

    Wir verdoppeln ja nichts, wir haben diese Feiertage bereits... bin mal gespannt auf die Reaktionen in Vranja auf eine Streichung der Feiertage ;) Die letzten Zahlen waren 76% katholisch, 10% vesteranisch-orthodox. Aber die waren noch nicht abgesegnet, eigentlich waren die vesteranisch-orthodoxen sogar noch viel verbreiteter.

    Zitat

    Zusätzlich möglich wäre der 8. März als internationaler Frauentag.


    Haben wir irgendeine frauenrechtliche Tradition, so dass das auch wirklich Sinn machen würde? :P

    Josip Olić

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  • Katharina Maleva
    Fortgeschrittener
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    • 2. März 2009 um 22:49
    • #5

    RE: Freie Zeit

    Frage, das folgende ist zu schwammig formuliert, da wieder Orthodox und Katholiken andere Thermine haben.

    Zitat


    d) Als bewegliche Feiertage der christlichen Kirchen gelten:
    - Die Osterfeiertage Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag nach den Traditionen und Bestimmungen der Kirchen.

    Hmm... wir haben ja ein Regionalgesetz mit einer Region um Vranja. Was hälst du davon innerhalb dieser Region die Orthodoxen Feiertage geltend zu machen und in Restkaysteran die Katholischen?

    Katharina Maleva

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  • Katharina Maleva
    Fortgeschrittener
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    • 2. März 2009 um 23:05
    • #6

    RE: Freie Zeit

    Möglichkeit:

    Zitat


    Gesetz über Feiertage und arbeitsfreie Tage in der Republik Kaysteran (FtAfTG)

    §1 - Grundsätzliches
    (1) Gesetzliche Feiertage im Sinne des Gesetzes sind arbeitsfreie Tage und gelten für das gesamte Gebiet der Republik Kaysteran.
    (2) Katholische Feiertage gelten für das gesamte Gebiet der Republik Kaysteran mit Ausnahme der Region Kravnice für die die vesteranisch-orthodoxen Feiertage gelten.

    §2 - Gesamtstaatliche Feiertage
    - 01. Januar: Neujahrstag
    - 01. Mai: Tag der Arbeit
    - 25. Oktober: Tag der Republik (Republiksausrufung 1940)

    §3 Katholische Feiertage
    (1) Feste katholische Feiertage:
    - 06. Januar: Dreikönigsfest
    - 15. August: Mariä Himmelfahrt
    - 01. November: Allerheiligen
    - 06. Dezember: Sankt Nikolaustag
    - 25. Dezember: 1. Weihnachtsfeiertag
    - 26. Dezember: 2. Weihnachtsfeiertag
    (2) Bewegliche Katholische Feiertage
    - Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, Pfingstsonntag, sowie Aschermittwoch nach den Traditionen und Bestimmungen der katholischen Kirche.

    §4 Vesteranisch-Orthodoxe Feiertage
    (1) Feste vesteranisch-orthodoxe Feiertage
    - 7. Januar: orthodoxer Weihnachtsfeiertag
    - 14. Januar: orthodoxes Neujahrsfest
    - 25. April: koptischer guter Freitag
    - 21. September: Geburtstag der Jungfrau Maria
    - XX
    - XX
    - XX
    (2) Bewegliche vesteranisch Orthodoxe Feiertage
    - Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag und Pfingstsonntag nach den Traditionen und Bestimmungen der vesteranisch-orthodoxen Kirche.

    §5 - Staatstrauer
    Auf Anordnung von Staatstrauer durch den Präsidenten sind öffentlich gehisste Staatsflaggen von den zuständigen Stellen auf Halbmast zu setzen.

    §6 - Branchenspezifische Sonderregelungen
    Befugt das Arbeitsleben auch an arbeitsfreien Tagen aufrecht zu erhalten sind:
    - Betriebe, Organisationen und Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit
    - Soziale Hilfseinrichtungen
    - Betriebe der Medienbranche mit einem definiertem Informationsauftrag für die Bevölkerung

    §7 - Aufhebung
    Das bisherige Regulierungsgesetz von arbeitsfreien Tagen (RGafT) wird aufgehoben.

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    Die Orthodoxen haben damit noch 3 Tage gut... die Notstandsregelung ist meiner Meinung nach überflüssig.

    Dabei die Frage, was ist das überhaupt für ein Tag: "- 25. April: koptischer guter Freitag"

    Katharina Maleva

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  • Josip Olić
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    • 3. März 2009 um 01:50
    • #7

    Ich glaube wir verirren uns so in einen starken Wulst an Sonderregelungen die auch zu regional trennend sind. Generalisierend würde ich die breite Masse an katholischen Feiertagen republiksweit einführen als auch das Weihnachts- und Neujahrsfest den Orthodoxen zugestehen und ebenso republiksweit einführen.
    Den Nikolaustag nehmen wir wieder raus und Aschermittwoch sehe ich ehrlich gesagt auch nicht ein. Das begrenzt das Ganze, gleichermaßen wird der Minderheit zwei republiksweite Feiertage zugestanden und die Wirtschaft wird nicht zu sehr von einem zu hohen Maß an Feiertagen geschwächt ;)

    Josip Olić

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  • Josip Olić
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    • 8. März 2009 um 15:55
    • #8
    Zitat


    Gesetz über Feiertage und arbeitsfreie Tage in der Republik Kaysteran (FtAfTG)

    §1 - Grundsätzliches
    Gesetzliche Feiertage im Sinne des Gesetzes sind arbeitsfreie Tage und gelten für das gesamte Gebiet der Republik Kaysteran.

    §2 - Feiertage

    a) Als staatliche Feiertage gelten:
    - 01. Januar: Neujahrstag
    - 01. Mai: Tag der Arbeit
    - 25. Oktober: Tag der Republik (Republiksausrufung 1940)

    b) Als katholische staatsweite Feiertage gelten:
    - 06. Januar: Dreikönigsfest
    - 15. August: Mariä Himmelfahrt
    - 01. November: Allerheiligen
    - 25. Dezember: 1. Weihnachtsfeiertag
    - 26. Dezember: 2. Weihnachtsfeiertag

    c) Als orthodoxe staatsweite Feiertage gelten:
    - 7. Januar: orthodoxer Weihnachtsfeiertag

    d) Als bewegliche Feiertage der christlichen Kirchen gelten:
    - Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag nach den Traditionen und Bestimmungen der Kirchen.


    §3 - Staatstrauer
    Auf Anordnung von Staatstrauer durch den Präsidenten sind öffentlich gehisste Staatsflaggen von den zuständigen Stellen auf Halbmast zu setzen.

    §4 - Branchenspezifische Sonderregelungen
    Befugt das Arbeitsleben auch an arbeitsfreien Tagen aufrecht zu erhalten sind:
    - Betriebe, Organisationen und Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit
    - Soziale Hilfseinrichtungen
    - Betriebe der Medienbranche mit einem definiertem Informationsauftrag für die Bevölkerung

    §5 - Aufhebung
    Das bisherige Regulierungsgesetz von arbeitsfreien Tagen (RGafT) wird aufgehoben.

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    Können wir uns darauf einigen?

    Josip Olić

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  • Katharina Maleva
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    • 12. März 2009 um 21:18
    • #9

    Mir ist dieses noch nicht ganz klar formuliert:

    Zitat


    d) Als bewegliche Feiertage der christlichen Kirchen gelten:
    - Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag nach den Traditionen und Bestimmungen der Kirchen.

    Das hieße Ostern wäre zweimal je nach Kirche ein Feiertag?

    Katharina Maleva

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  • Josip Olić
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    • 20. März 2009 um 12:29
    • #10
    Zitat

    Original von Katharina Maleva
    Mir ist dieses noch nicht ganz klar formuliert:


    Das hieße Ostern wäre zweimal je nach Kirche ein Feiertag?

    Was ist daran nicht klar? Du hast es doch punktgenau erfasst ;) Und ca. alle 4 Jahre fällt es auf einen gleichzeitigen Termin soweit ich das mal irgendwo gelesen habe.

    Josip Olić

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