Beiträge von Aleksandar Ivanov

Die Pressefreiheit in Severanien ergibt sich aus Artikel 2 Absatz 4 Satz 1 der Bundesverfassung:

[…]

Einen besonderen Schutz für Informanten und Journalisten, gibt es derzeit nicht. Wenn man einen solchen Schutz haben wollte, müsste man ihn im Strafprozessgesetz verankern.
Wenn man Schadensersatz will, dann macht man seinen Anspruch geltend (indem man mahnt oder darauf klagt oder sonstwas) und strengt keinen Strafprozess wegen einer Straftat an, die keine Straftat war.

Was haben Sie für ein Rechtsverständnis? Erwarten Sie, dass das Gericht mich der Straftat freispricht und mich gleichzeitig zu einem Schadensersatz verurteilt, den Sie zu keinem Zeitpunkt beantragt geschweigedenn erwähnt haben?

Das Gericht ist nicht Ihr Büttel und der Richter nicht Ihre Nanny.