Beiträge von Dimitar Ilievski

Liebe Genossen,

unsere bisherige Verfassung ist doch recht bürgerlich gesprägt. Daher schlage ich vor, das Parlament durch eine Versammlung der Volksdeputierten zu ersetzen, der anstelle des Ministerrates den Rat der Volkskommissare als vollziehendes Organ bestimmt.

Ich bitte um Zustimmung!
Werte Genossen und Kollegen,

die Verhältniswahl ist mitnichten ausgeschlossen. Nur gibt es dann statt eines (Bundes-)Wahlkreises vier Wahlkreise auf Republikebene.

Die genaue Ausgestaltung wird in einem Gesetz geregelt. Der vorgeschlagene Verfassungsartikel lässt verschiedene Wahlsysteme zu.
Werte Genossen und Kollegen,

wir sollten für einfache und schlanke Strukturen sorgen, jedoch zugleich die bewährte demokratische und föderalistische Staatsordnung stärken.

Als Bundesparlament besteht künftig der Rat der Republiken. Dieser wird aus der gleichen Anzahl von Vertretern gebildet, die in den Republiken gewählt werden, die unmittelbar der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien angehören.

Ich bitte um Zustimmung!
Aus aktuellem Anlass weist der Ministerrat der Volksrepublik Pelagonien darauf hin, dass Wodka nicht als Desinfektionsmittel geeignet ist. Der Alkoholgehalt ist zu gering, um eine desinfizierende Wirkung zu haben.

Laut Experten des staatlichen Gesundheitsamtes wirken Desinfektions-Mittel erst ab einem Alkoholgehalt von etwa 60 Prozent. Handelsübliche Wodkas wie Simoff haben allerdings nur 40 Prozent Alkoholgehalt.

„Es wäre zwar gut fürs Geschäft, wenn unsere Fans riesige Mengen an Simoff…
Gesetz über das Schulwesen

§ 1 – Schulpflicht
(1) Kinder, die bis zum 30. Juni sechs Jahre alt werden, werden zu Beginn des nächsten Schuljahres schulpflichtig. Das Schuljahr beginnt am ersten Montag im September und dauert bis zum Beginn des nächsten Schuljahres.
(2) Die allgemeine Schulpflicht dauert acht Schuljahre.

§ 2 – Schulverwaltung
(1) Das gesamte Schulwesen steht in der Verantwortung des Staates.
(2) Die Schulen sind im Rahmen der geltenden Rechts‑ und Verwaltungsvorschriften…
Zur Abstimmung steht folgender Antrag:

    Gesetz über das Schulwesen

    § 1 – Schulpflicht
    (1) Kinder, die bis zum 30. Juni sechs Jahre alt werden, werden zu Beginn des nächsten Schuljahres schulpflichtig. Das Schuljahr beginnt am ersten Montag im September und dauert bis zum Beginn des nächsten Schuljahres.
    (2) Die allgemeine Schulpflicht dauert acht Schuljahre.

    § 2 – Schulverwaltung
    (1) Das gesamte Schulwesen steht in der Verantwortung des Staates.
    (2) Die Schulen sind im Rahmen der geltenden
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