VERFASSUNG DER VOLKSREPUBLIK PELAGONIEN
Kapitel I
Die Volksrepublik Pelagonien
Artikel 1.
Die Volksrepublik Pelagonien ist ein sozialistischer Staat des souveränen und werktätigen pelagonischen Volkes, das gemeinsam und nach freiem Willen mit den Völkern der anderen Republiken der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien einen Staat gleicher und souveräner Völker bildet.
Artikel 2.
¹In der Volksrepublik Pelagonien geht alle Macht vom Volke aus und gehört dem Volke.
Diese Macht wird durch frei…
Да
Да
Ich wünsche unseren Bürgern und der gesamten christlichen Welt ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest.
[…]
In Bulgarien schon.

Außerdem poste ich in 2 Wochen noch einmal.
Ich wünsche unseren Bürgern und der gesamten christlichen Welt ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest.
Да
Ich gratuliere!
Ich gratuliere!
Trajanov
Ich schlage Bogoslav Trajanov vor.
Ich gelobe bei meiner Ehre und meinem Gewissen der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien Treue. Meine Pflichten werde ich zum Nutzen der Bürger erfüllen. Ich werde die Verfassung und die übrigen Gesetze wahren und so arbeiten, dass sie verwirklicht werden.
Да
Die Abstimmung ist beendet. Das Gesetz wurde ohne Gegenstimme beschlossen.
Die Abstimmung ist beendet.

Das Gesetz wurde ohne Gegenstimme beschlossen.
Da.
Folgender Entwurf steht zur Abstimmung.
Stimmen Sie mit Da, Ne oder prisutan/prisutna ab. Die Abstimmung dauert 5 Tage.
[…]
Da es keinen Gesprächsbedarf gibt, starte ich nun die Abstimmung.
Folgender Antrag steht zur Debatte.
Die Debatte dauert 5 Tage und kann bei Bedarf verlängert werden.
Bundeswahlgesetz
§ 1 – Allgemeine Bestimmungen
Dieses Gesetz regelt die Wahl des Präsidenten und des Rates der Bürger der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien.
§ 2 – Wahlrecht
Wahlberechtigt sind alle Personen, die seit mindestens zwei Wochen Staatsbürger der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien sind. Das aktive und passive Wahlrecht können im Zuge einer gerichtlichen Bestrafung für…
Da offensichtlich das Amt des Vorsitzenden vakant ist, führe ich diese Aufgabe bis auf weiteres fort.