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Nicht dafür. Nun es gibt eben kein Kommunalwahlgesetz, welches es eindeutig regeln würde, das wurde noch nicht eingebracht. Ich hatte eine Fassung dafür aber, dann waren ja schon wieder Wahlen und daher ist das jetzt halt noch das fehlende Element für eine vollständige Gesetzgebung. Daher gehe ich davon aus, dass das aktive Wahlrecht nicht gebraucht wird um zu kandidieren oder das Amt auszufüllen. Das ist sowieso nur in der pelagonischen Gesetzgebung zur Wahl des pelagonischen…
Nicht dafür. Nun es gibt eben kein Kommunalwahlgesetz, welches es eindeutig regeln würde, das wurde noch nicht eingebracht. Ich hatte eine Fassung dafür aber, dann waren ja schon wieder Wahlen und daher ist das jetzt halt noch das fehlende Element für eine vollständige Gesetzgebung. Daher gehe ich davon aus, dass das aktive Wahlrecht nicht gebraucht wird um zu kandidieren oder das Amt auszufüllen. Das ist sowieso nur in der pelagonischen Gesetzgebung zur Wahl des pelagonischen…