Wie sieht es aus Mihajo, interesse zwischendurch öfters mal vorbei zu schaun?
Beiträge von Senka Zajc
Ich gratuliere Genosse zu diesem sozialistischen Ergebnis.
Da
Feiertagsgesetz
§1 Grundlagen
Feiertage im Sinne dieses Gesetzes sind im ganzen Land arbeitsfrei. Ausnahmen sind möglich, sofern dies für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Allgemeinwohls erforderlich ist.
§2 Feiertage
(1) Feiertage sind:
01.01. - Neujahr
07.01. - Weihnachten
14.01. - orthodoxes Neujahrsfest
27.01. - Tag des heiligen Sava
22.03. - Tag der Republik
Ostern
01.05. - Tag der Arbeit
09.09. - Nationalfeiertag, Verkündung der Verfassung
(2) Ostern richtet sich nach dem…
§1 Grundlagen
Feiertage im Sinne dieses Gesetzes sind im ganzen Land arbeitsfrei. Ausnahmen sind möglich, sofern dies für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Allgemeinwohls erforderlich ist.
§2 Feiertage
(1) Feiertage sind:
01.01. - Neujahr
07.01. - Weihnachten
14.01. - orthodoxes Neujahrsfest
27.01. - Tag des heiligen Sava
22.03. - Tag der Republik
Ostern
01.05. - Tag der Arbeit
09.09. - Nationalfeiertag, Verkündung der Verfassung
(2) Ostern richtet sich nach dem…
Gerichtsgesetz (GerichtsG)
Gerichtsgesetz (GerichtsG)
§ 1 Gericht
(1) Um in Severanija eine Jurisdiktion zu schaffen, wird das �Oberste Staatsgericht von Severanija� (�Vrhovni sud�) gegründet.
(2) Das Oberste Staatsgericht ist die oberste Instanz für Zivil-, Verwaltungsrechts- und Strafverfahren in der Federativna Republika Severanija.
(3) Sitz des �Obersten Staatsgericht von Severanija� ist Vinasy.
§ 2 Rechtssprechung
(1) Die Gerichtsbarkeit hat die Aufgabe, darüber zu entschieden, was bei…
Gerichtsgesetz (GerichtsG)
§ 1 Gericht
(1) Um in Severanija eine Jurisdiktion zu schaffen, wird das �Oberste Staatsgericht von Severanija� (�Vrhovni sud�) gegründet.
(2) Das Oberste Staatsgericht ist die oberste Instanz für Zivil-, Verwaltungsrechts- und Strafverfahren in der Federativna Republika Severanija.
(3) Sitz des �Obersten Staatsgericht von Severanija� ist Vinasy.
§ 2 Rechtssprechung
(1) Die Gerichtsbarkeit hat die Aufgabe, darüber zu entschieden, was bei…
Gesch�ftsordnungsgesetz (GOG)
Abschnitt 1 - Grundlegendes
§1 Mitglieder der Skupština
(1) Mitglieder der Skupština sind die in freier und geheimer Wahl gewählten Abgeordnete.
(2) Zwei oder mehr Mitglieder der Skupština können auf gemeinsamen Willen eine Fraktion bilden.
§2 Rechte und Pflichten der Mitglieder der Skupština
(1) Jeder Abgeordnete ist in seinen Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen nur seinem Gewissen verpflichtet.
(2) Die Mitglieder der Skupština sind verpflichtet, an den Arbeiten…
Abschnitt 1 - Grundlegendes
§1 Mitglieder der Skupština
(1) Mitglieder der Skupština sind die in freier und geheimer Wahl gewählten Abgeordnete.
(2) Zwei oder mehr Mitglieder der Skupština können auf gemeinsamen Willen eine Fraktion bilden.
§2 Rechte und Pflichten der Mitglieder der Skupština
(1) Jeder Abgeordnete ist in seinen Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen nur seinem Gewissen verpflichtet.
(2) Die Mitglieder der Skupština sind verpflichtet, an den Arbeiten…
Gesetz �ber Hochschulen (HSG)
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
(1) Die Hochschulen der Republik Vesteran dienen der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften durch Forschung, Lehre und Studium.
(2) Darüber hinaus fördern und bilden sie den akademischen Nachwuchs durch Vermittlung wissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse.
(3) Die Einrichtung, der Betrieb sowie die Aufsicht über die Hochschulen obliegt der Regierung der Republik. Die Freiheit von Forschung und Lehre ist im Rahmen der Gesetze…
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
(1) Die Hochschulen der Republik Vesteran dienen der Pflege und Entwicklung der Wissenschaften durch Forschung, Lehre und Studium.
(2) Darüber hinaus fördern und bilden sie den akademischen Nachwuchs durch Vermittlung wissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse.
(3) Die Einrichtung, der Betrieb sowie die Aufsicht über die Hochschulen obliegt der Regierung der Republik. Die Freiheit von Forschung und Lehre ist im Rahmen der Gesetze…
Gesetz �ber die Steuererhebung (SteuerG)
§ 1 (Allgemeines)
Um das Steuereinkommen der Föderation und ihrer Republiken zu gewährleisten, die Rechte der Steuerzahler zu schützen und die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung zu fördern, wird dieses Gesetz bestimmt.
§ 2 (Steuerpflicht)
Der Steuerpflichtige (jede natürliche oder juristische Person auf dem Gebiet der Federativna Republika Severanija) hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Steuern an das der Staatsregierung unterstehende Finanzamt…
§ 1 (Allgemeines)
Um das Steuereinkommen der Föderation und ihrer Republiken zu gewährleisten, die Rechte der Steuerzahler zu schützen und die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung zu fördern, wird dieses Gesetz bestimmt.
§ 2 (Steuerpflicht)
Der Steuerpflichtige (jede natürliche oder juristische Person auf dem Gebiet der Federativna Republika Severanija) hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Steuern an das der Staatsregierung unterstehende Finanzamt…
Gesetz �ber die severanische Nationalbank (NationalbankG)
§ 1
Die Severanijaska Narodna Banka ist ist Staats- und Notenbank und ein Bankinstitut des öffentlichen Rechtes. Sie hat ihren Sitz in Vinaši.
§ 2
Die Rechten und Pflichten der Narodna Banka sind:
1. Verwaltung und Steuerung der Währungsreserven,
2. Einrichtung und Verwaltung der Bankkonten,
3. Abwicklung des Zahlungsverkehrs im In- und Ausland,
4. Steuerung des staatlichen und bankeigenen Kreditwesens,
5. Festlegung und Verwaltung bankeigener…
§ 1
Die Severanijaska Narodna Banka ist ist Staats- und Notenbank und ein Bankinstitut des öffentlichen Rechtes. Sie hat ihren Sitz in Vinaši.
§ 2
Die Rechten und Pflichten der Narodna Banka sind:
1. Verwaltung und Steuerung der Währungsreserven,
2. Einrichtung und Verwaltung der Bankkonten,
3. Abwicklung des Zahlungsverkehrs im In- und Ausland,
4. Steuerung des staatlichen und bankeigenen Kreditwesens,
5. Festlegung und Verwaltung bankeigener…
Ich stelle den Antrag zur baldmöglichen:
- Abstimmung über den Genossen Pantilic zum Vorsitzenden der Skupstina.
- Der Abstimmung über:
Revisionsgesetz
§1 Der Gesetzes und Verfassungsstand der Arhiva vom 17. März 2005 wird übernommen und ersetzt alle derzeitigen Gesetze und die aktuelle Verfassung.
§2 Das Gesetz tritt mit der Verkündung in Kraft.
Dieses Gesetz wird als ganzes als verfassungsändernd betrachtet und benötigt eine 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen sowie eine Mehrheit durch Referendum.…
- Abstimmung über den Genossen Pantilic zum Vorsitzenden der Skupstina.
- Der Abstimmung über:
Revisionsgesetz
§1 Der Gesetzes und Verfassungsstand der Arhiva vom 17. März 2005 wird übernommen und ersetzt alle derzeitigen Gesetze und die aktuelle Verfassung.
§2 Das Gesetz tritt mit der Verkündung in Kraft.
Dieses Gesetz wird als ganzes als verfassungsändernd betrachtet und benötigt eine 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen sowie eine Mehrheit durch Referendum.…
Gewerbegesetz
§ 1 (Gewerbefreiheit)
(1) Jeder Bürger der Federativna Republika Severanija hat das Recht, im Rahmen dieses Gesetzes einer selbständigen Tätigkeit (Gewerbe) nachzugehen.
(2) Unternehmensgründungen auf dem Gebiet der Federativna Republika Severanija stehen jeder inländischen und ausländischen Person frei, jedoch müssen Genossenschaften und Staatsunternehmen mehrheitlich in severanischer Hand sein.
(3) Das Recht auf Gewerbefreiheit findet keine Anwendung bei den in § 2 genannten…
§ 1 (Gewerbefreiheit)
(1) Jeder Bürger der Federativna Republika Severanija hat das Recht, im Rahmen dieses Gesetzes einer selbständigen Tätigkeit (Gewerbe) nachzugehen.
(2) Unternehmensgründungen auf dem Gebiet der Federativna Republika Severanija stehen jeder inländischen und ausländischen Person frei, jedoch müssen Genossenschaften und Staatsunternehmen mehrheitlich in severanischer Hand sein.
(3) Das Recht auf Gewerbefreiheit findet keine Anwendung bei den in § 2 genannten…
Grundeinkommensgesetz (GrundeinkommensG)
§ 1
(1) Jedem Bürger der Federativna Republika Severanija steht zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens ein garantiertes Grundeinkommen zu.
(2) Das Grundeinkommen wird ohne Vorbedingungen gewährt und beträgt monatlich 1\'000 Talir.
(3) Es steht jedem Bürger frei, das eigene Einkommen durch die Aufnahme legaler Beschäftigungen zu erhöhen.
§ 2
(1) Das Sozialhilfegesetz (SHG) wird aufgehoben.
(2) Im Wirtschaftsgrundlagengesetz entfällt § 4, Punkt a).…
§ 1
(1) Jedem Bürger der Federativna Republika Severanija steht zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens ein garantiertes Grundeinkommen zu.
(2) Das Grundeinkommen wird ohne Vorbedingungen gewährt und beträgt monatlich 1\'000 Talir.
(3) Es steht jedem Bürger frei, das eigene Einkommen durch die Aufnahme legaler Beschäftigungen zu erhöhen.
§ 2
(1) Das Sozialhilfegesetz (SHG) wird aufgehoben.
(2) Im Wirtschaftsgrundlagengesetz entfällt § 4, Punkt a).…
Parteiengesetz (PartG)
§ 1
Eine Partei benötigt zur Gründung mindestens zwei Mitglieder. Gründungsanträge sind an das Innenministerium zu richten.
§ 2
Der Name und die Kurzbezeichnung der Partei müssen sich von denen bereits bestehender Parteien wesentlich unterscheiden.
§ 3
Einem Antrag auf Parteigründung darf nur dann entsprochen werden, wenn
1. sich die Partei zur Verfassung der Federativna Republika Severanija bekennt,
2. die Partei einen oder mehrere gewählte Vorsitzende benennt und
3. die Partei…
§ 1
Eine Partei benötigt zur Gründung mindestens zwei Mitglieder. Gründungsanträge sind an das Innenministerium zu richten.
§ 2
Der Name und die Kurzbezeichnung der Partei müssen sich von denen bereits bestehender Parteien wesentlich unterscheiden.
§ 3
Einem Antrag auf Parteigründung darf nur dann entsprochen werden, wenn
1. sich die Partei zur Verfassung der Federativna Republika Severanija bekennt,
2. die Partei einen oder mehrere gewählte Vorsitzende benennt und
3. die Partei…
Schuldrechtsgesetz
§ 1 Allgemeines
Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Schulden in der Federativna Republika Severanija.
§ 2 Zahlungsverzug
In Zahlungsverzug gerät, wer
a) eine kalendarisch festgelegte Zahlungsfrist verstreichen lässt,
b) eine Mahnung vom Gläubiger erhält, die ihn dazu auffordert eine fällige Forderung zu begleichen oder
c) wer 30 Tage nach Zugang einer Ware oder Dienstleistung diese nicht bezahlt, sofern vom Gläubiger keine kürzere Frist gesetzt wurde.
§ 3 Verzugsschäden
Ab dem…
§ 1 Allgemeines
Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Schulden in der Federativna Republika Severanija.
§ 2 Zahlungsverzug
In Zahlungsverzug gerät, wer
a) eine kalendarisch festgelegte Zahlungsfrist verstreichen lässt,
b) eine Mahnung vom Gläubiger erhält, die ihn dazu auffordert eine fällige Forderung zu begleichen oder
c) wer 30 Tage nach Zugang einer Ware oder Dienstleistung diese nicht bezahlt, sofern vom Gläubiger keine kürzere Frist gesetzt wurde.
§ 3 Verzugsschäden
Ab dem…
Sicherheitsdienstgesetz (SDG)
§1 Name, Zweck, Auftrag
(1) Die Federativna Republika Severanija unterhält eine Staatsicherheitsdienstbehörde mit dem Namen �Politicka Policija Severanije�, kurz PPV, die dem Innenministerium untersteht.
(2) Die PPV dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit der Federativna Republika Severanija. Sie darf einer polizeilichen Dienststelle nicht angegliedert werden.
(3) Die PPV unterrichtet die Staatsregierung und…
§1 Name, Zweck, Auftrag
(1) Die Federativna Republika Severanija unterhält eine Staatsicherheitsdienstbehörde mit dem Namen �Politicka Policija Severanije�, kurz PPV, die dem Innenministerium untersteht.
(2) Die PPV dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit der Federativna Republika Severanija. Sie darf einer polizeilichen Dienststelle nicht angegliedert werden.
(3) Die PPV unterrichtet die Staatsregierung und…
Staatsb�rgerschaftsgesetz (StaB�G)
§ 1
Für den Erhalt der Staatsbürgerschaft der Federativna Republika Severanija ist eine Anmeldung bei Bovigo-Severanija und beim Bürgeramt nötig.
§ 2
Jede reale Person hat nur das Recht auf eine Staatsbürgerschaft der Federativna Republika Severanija. Zusätzliche Identitäten ohne Wahlrecht sind zulässig, sofern die Hauptidentität erkennbar ist. Diese Zusatzidentitäten werden nicht registriert. Weitere Staatsbürgerschaften im Ausland sind erlaubt.
§ 3
Jeder Antrag an…
§ 1
Für den Erhalt der Staatsbürgerschaft der Federativna Republika Severanija ist eine Anmeldung bei Bovigo-Severanija und beim Bürgeramt nötig.
§ 2
Jede reale Person hat nur das Recht auf eine Staatsbürgerschaft der Federativna Republika Severanija. Zusätzliche Identitäten ohne Wahlrecht sind zulässig, sofern die Hauptidentität erkennbar ist. Diese Zusatzidentitäten werden nicht registriert. Weitere Staatsbürgerschaften im Ausland sind erlaubt.
§ 3
Jeder Antrag an…
§ 26. Rechtsbeugung.
Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Monat bestraft.
§ 27. Bestechung.
Wer einem Amtsträger oder einem für den öffentlichen Dienst besonders einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er eine…
Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Monat bestraft.
§ 27. Bestechung.
Wer einem Amtsträger oder einem für den öffentlichen Dienst besonders einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er eine…
Strafgesetzbuch (StGB)
Allgemeine Bestimmungen
§ 1. Keine Strafe ohne Gesetz.
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
§ 2. Geltungsbereich.
(1) Die Strafe und ihre Nebenfolgen bestimmen sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt.
(2) Wird die Strafdrohung während der Begehung der Tat geändert, so ist das Gesetz anzuwenden, das bei Beendigung der Tat gilt.
(3) Das severanische Strafrecht gilt für alle Straftaten, die…
Allgemeine Bestimmungen
§ 1. Keine Strafe ohne Gesetz.
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
§ 2. Geltungsbereich.
(1) Die Strafe und ihre Nebenfolgen bestimmen sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt.
(2) Wird die Strafdrohung während der Begehung der Tat geändert, so ist das Gesetz anzuwenden, das bei Beendigung der Tat gilt.
(3) Das severanische Strafrecht gilt für alle Straftaten, die…
Vereinsgesetz
§ 1
Ein Verein ist ein freiwilliger Zusammenschluss natürlicher oder juristischer Personen. Der Verein muss einen gemeinnützigen Zweck verfolgen, der nicht auf wirtschaftliches Handeln ausgerichtet ist.
§ 2
Die Bildung von Vereinen ist frei, sofern der Vereinszweck nicht gesetzlichen Bestimmungen widerspricht. Der Name des Vereins muss sich von denen bestehender Vereine deutlich unterscheiden.
§ 3
Alle Vereinsämter müssen durch freie, geheime und gleiche Wahlen besetzt werden. Jeder…
§ 1
Ein Verein ist ein freiwilliger Zusammenschluss natürlicher oder juristischer Personen. Der Verein muss einen gemeinnützigen Zweck verfolgen, der nicht auf wirtschaftliches Handeln ausgerichtet ist.
§ 2
Die Bildung von Vereinen ist frei, sofern der Vereinszweck nicht gesetzlichen Bestimmungen widerspricht. Der Name des Vereins muss sich von denen bestehender Vereine deutlich unterscheiden.
§ 3
Alle Vereinsämter müssen durch freie, geheime und gleiche Wahlen besetzt werden. Jeder…
Vergabegesetz (VergabeG)
Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in der Federativna Republika Severanija
§1 Anwendungsbereich
(1) Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten für alle staatlichen und kommunalen Auftraggeber, für sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts der Federativna Republika Severanija.
(2) Die staatlichen und kommunalen Auftraggeber wirken in Ausübung ihrer Gesellschafterrechte in Unternehmen, an denen sie beteiligt sind, darauf hin, dass die…
Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in der Federativna Republika Severanija
§1 Anwendungsbereich
(1) Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten für alle staatlichen und kommunalen Auftraggeber, für sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts der Federativna Republika Severanija.
(2) Die staatlichen und kommunalen Auftraggeber wirken in Ausübung ihrer Gesellschafterrechte in Unternehmen, an denen sie beteiligt sind, darauf hin, dass die…