1. Dashboard
  2. Artikel
  3. Mitglieder
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Benutzer online
    3. Team
    4. Mitgliedersuche
  4. Forum
    1. Neueste Themen
    2. Unbeantwortete Themen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Alles
  • Alles
  • Artikel
  • Seiten
  • Forum
  • Erweiterte Suche
  1. Severanien
  2. Forum
  3. Arhiva
  4. Vladini protokoli
  5. Vlade Kajsterana (2009–2012)

Frau Mahlzahn

  • Suzana Lugarić
  • 5. Juni 2009 um 11:06
  • Vlade Kajsterana (2009–2012)
  • RSS-Feed
  • Suzana Lugarić
    Miss Kaysteran 1976
    Beiträge
    19
    • 5. Juni 2009 um 11:06
    • #1

    Frau Mahlzahn

    Hier ist dann mein Entwurf für einige Änderungen des Schulgesetzes. Im Moment ist ganz Kaysteran eine grosse Montessori-Schule und das will ich hiermit ein wenig eindämmen. Das Gesetz gibt zum einen den Eltern mehr Verantwortung (im Moment können dreijährige Kinder ihren Schultyp selbst wählen und die Eltern müssen das akzeptieren :rolleyes:) und zum anderen den Schulen mehr Eigenständigkeit. Es werden aber wohl mehr verplichtete Kontrollen eingeführt.

    Übrigens konnte man die Erfolge der alten Schulpolitik schon daran erkennen, das es wirklich zahlreiche Rechtschreibfehler im Gesetz gab. (Ich habe die meisten jetzt rausgeholt, aber ein oder zwei noch im "vormals"-Teil stehen lassen.

    Schreibt mal, ob ihr noch Ideen habt.


    Zitat

    Schulgesetz (SchulG)

    §1 Grundsätzliches
    (1) Jeder Einwohner von Kaysteran (vormals: jeder Mensch) hat das Recht auf schulische Bildung und Förderung. Mit diesem Gesetz soll dieses Recht garantiert werden.
    (2) Für den Zugang zu Schularten und Bildungsgängen dürfen weder die Herkunft und das Geschlecht, die wirtschaftliche und soziale Stellung, noch Religion und Weltanschauung bestimmend sein.

    §2 Auftrag aller Schulen-und Bildungseinrichtungen in Kaysteran
    Alle Bildungseinrichtungen haben basierend auf den Werten, die in der Verfassung der Republikska festgeschrieben sind, den Auftrag die Entwicklung der Persönlichkeit des Schülers bestmöglich zu unterstützen, ihn zu einem selbständigen, frei denkenden Menschen zu erziehen, der verantwortungsvoll mit sich, seinen Mitmenschen und seiner Umwelt umzugehen weiß.

    §3 Schulpflicht
    (1) Die Schulpflicht in der Republikska Kaysteranij beginnt mit dem dritten Lebenjahr und endet mit dem vollendeten fünfzehnten Lebensjahr.
    (2) Stichtag im Jahr für die Einschulung ist der 31.06. Wer zu diesem Zeitpunkt bereits drei Jahre alt ist, wird in die erste Klasse eingeschult.
    (3) Eine Schulzeitverlängerung kann beantragt werden, wenn nicht garantiert ist, kann, daß ein Kind eine angemessene lebensvorbereitende Bildung erworben hat.
    (4) Eine Schulzeitverlängerung ist für den Zeitraum eines Schuljahres befristet. Maximal können drei Schulzeitverlängerungen beantragt werden.
    (5) Falls das Kind in einer nichtstaatlichen Schule ( siehe §5 ) beschult werden soll und das Einschulungsalter höher ist als drei Jahre, so muß das Kind bis zum Erreichen des jeweiligen Einschulungsalters eine staatliche Schule besuchen.

    §4 Wahl der Schule
    (1) Jedem Kind steht es frei, eine staatliche-oder nichtstaatliche Schule zu besuchen.
    (2) Die Entscheidung über die Schulwahl liegt bei den Eltern oder dem jeweiligen Vormund.des Kindes. (vormals: Die Entscheidung des Kindes ist zu aktzeptieren, auch wenn sie konträr zur Ansicht der Eltern stehen sollte. Ist ein Kind nicht in der Lage eine bewußte Entscheidung zu treffen, so übernehmen das die Eltern oder der jeweilige Vormund.)
    (3) Falls die Wahl auf eine nichtstaatliche Schule fällt, sind die Rahmenrichtlinien der jeweiligen Schule zu akzeptieren.

    §5 staatliche Schularten und Beschreibung
    (1) In der Republikska Kaysteranij gibt es folgende staatliche Schularten: - integrative Grundschule, Gesamtschule, Sonder - und Förderschule

    (2) Die integrative Grundschule
    Diese Schule besuchen alle Kinder zusammen, egal welcher körperlichen und geistigen Verfassung, vom dritten bis zum zehnten Lebensjahr. Kinder mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf, werden von speziell ausgebildetem Personal betreut. Durch spielerisches Lernen, soll das Kind grundlegende Fertigen und Fähigkeiten für eine weitere schulische Bildung erwerben. Weiterhin soll durch den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern die Integration von Behinderten in die Gesellschaft unterstützt werden, sowie das gegenseitige Verständnis und die Hilfsbereitschaft der Menschen untereinander gefördert werden.
    (2.1) Die Klassenstärke darf eine Anzahl von 22 Schülern nicht übersteigen. Pro Klasse können vier geistig oder körperlich behinderte Kinder integriert werden.
    (2.2) Jede Klasse wird von mindestens zwei Lehrern und von, je nach Bedarf benötigten, Sonderpädagogen betreut.
    (2.3) Die Klassenstufen werden nach Alter eingeteilt: 1te Klasse ( 3 und 4 Jahre ) ; 2te Klasse ( 5 und 6 Jahre ); 3te Klasse ( 7 und 8 Jahre ) 4te Klasse ( 9 und 10 Jahre )

    (3) Die Gesamtschule
    Die Mittelschule besuchen Schüler ohne sonderpädagogischen Förderungsbedarf vom zehnten bis zum fünfzehnten Lebensjahr. Ausnahmen sind aber möglich, vorausgesetzt, es besteht die Möglichkeit der Beschulung eines Kindes mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf und es entspricht dem Wunsch der Eltern (vormals: des Kindes). Ziel ist es, daß der Schüle eine möglichst realistische Lebens-und Berufs- bzw. Studiumsvorbereitende Bildung erwirbt.
    (3.1) Die Klassenstärke darf eine Anzahl von 24 Schülern nicht übersteigen. (3.2) Jede Klasse wird von zwei Lehrern betreut.
    (3.3) Die Klassenstufen werden nach Alter eingeteilt: 5te Klasse ( 11 Jahre ) ; 6te Klasse ( 12 Jahre ); 7te Klasse ( 13 Jahre ) ; 8te Klasse ( 14 Jahre ) ; 9te Klasse ( 15 Jahre )

    (4) Die Sonder-und Förderschulen
    Diese Schulen besuchen Kinder mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf ab dem zehnten Lebensjahr an. Ziel ist es hier ebenso, eine möglichst realistische Lebens-und Berufs-bzw. Studiumsvorbereitende Bildung, jedoch auf einem der Behinderung des Kindes angepaßten Wege, zu vermitteln.
    (4.1) Die Klassenstärke darf eine Anzahl von 8 Schülern nicht übersteigen. (4.2) Die Klassenstufen werden nach Alter: 5te Klasse ( 11 und 12 Jahre ) ; 6te Klasse ( 13 und 14 Jahre ); 7te Klasse ( 15 Jahre ) 8te Klasse ( 17 und 18 Jahre ) und nach Art der Behinderung: Sehbehinderung, Sprach-und Hörbehinderung, geistige Behinderung, Lernbehinderung eingeteilt. Die Einteilung nach Alter ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.
    (4.3) Jede Klasse wird von mindestens zwei Lehrern mit sonderpädagogischen Qualifikationen betreut.

    (5) Alle Schularten sind, wenn geographisch möglich, in einem zusammenhängendem Schulkomplex anzusiedeln, damit die Integration von Behinderten, daß gegenseitige Verständniss und die Hilfsbereitschaft der Menschen untereinander, über den Zeitraum der integrativen Grundschule hinaus gefördert werden.

    (6) Das verantwortliche Ministerium erstellt Lernziele für die verschiedenen Fächer, die ein Schüler bis zum Ende eines Schuljahres erreicht haben muss. Zwei mal im Jahr gibt es in jedem Fach republikweite Zentralprüfungen um das Niveau der Schüler zu prüfen und die Qualität der Schulen zu vergleichen.

    7) In der Methodik zum Erreichen dieser Lernziele haben die Schule weitestgehende Freiheit. Dies betrifft sowohl die pädagogischen Methoden wie die Personalpolitik.

    8) Das verantwortliche Ministerium hat jedoch die Möglichkeit die Finanzierung der Schulen von ihren Resultaten in den Zentralprüfungen abhängig zu machen. In Extremfällen, in denen das Wohl und die Entwicklung der Schüler gefährdet ist, behält sich das Ministerium die Möglichkeit des direkten Eingreifens in die Struktur und den Lehrbetrieb vor. Auch bei fortwährenden schlechten Resultaten in den Zentralprüfungen behält sich das Ministerium die Option des direkten Eingriffes vor.

    (vormals:
    (6) Für Alle Schulen gibt es keine verbindlichen Lehrpläne und somit auch keine Zensurengebung, Prüfungen oder Regelungen, daß ein Schüler eine Klasse wiederholen muß. Jedoch gibt es Mindestlernziele, die nach Abschluß einer jeweiligen Schulart durch den Schüler erreicht werden sollten. Diese Werden im Mindestlernzielkatalog genau beschrieben. Ansonsten steht es aber jedem Schüler frei, was er lernen will oder was er nicht lernen will. (7) Die Lehrer haben dabei die Aufgabe, dem Schüler Lernangebote zu unterbreiten, ihn zu animieren, zu motivieren und zu unterstützen.
    (8) Das Inventar der jeweiligen Schule sollte nach Möglichkeit so beschaffen sein, daß es die Lernwünsche des Schülers unterstützt und nicht hemmt.)


    §6 nichtstaatliche Schularten
    (1) folgende nichtstaatliche Schularten sind in der Republikska Kaysteranij zulässig: Privatschulen und Auslandsschulen

    (2) die Privatschulen
    (2.1) Eine Gründungs-und Lehrerlaubniss kann nur nach einer Prüfung durch das verantwortliche Ministerium (vormals: Gesellschaftsministerium) erteilt werden.
    (2.2) Privatschulen haben sich an den Bildungsauftrag ( §2 ) zu halten. Ansonsten sind für Organisation der Schule und Durchführung des Unterrichts nur eigene Rahmenrichtlinien bindend.
    (2.3) Die Lehrerlaubniss der Schule kann entzogen werden, wenn gegen den Bildungsauftrag ( §2) verstoßen wird.

    (3) die Auslandsschulen
    (3.1) Eine Gründungs-und Lehrerlaubniss kann nur nach einer Prüfung durch das verantwortliche Ministerium (vormals: Gesellschaftsministerium) erteilt werden.
    (3.2) Privatschulen haben sich an den Bildungsauftrag ( §2 ) zu halten. Ansonsten sind für Organisation der Schule und Durchführung des Unterrichts die Schul-oder Bildungsgesetze des Heimatlandes bindend. (3.3) Die Lehrerlaubniss der Schule kann entzogen werden, wenn gegen den Bildungsauftrag ( §2) verstoßen wird.

    §7 Abschließendes
    (1) Dieses Schulgesetz gilt auf dem gesamten Staatsgebiet der Republikska Kaysteranij.
    (2) Weitere Bildungswege über das fünfzehnte Lebensjahr hinaus werden per Gesetz geregelt.
    (3) Änderungen können mit einer einfachen Mehrheit im Haus der Republikska beschlossen werden.

    Alles anzeigen

    Ministerin für Soziales, Kultur und Bildung der Republik Kaysteran

    Dieser Beitrag wurde bereits 1-mal editiert, zuletzt von Suzana Lugarić (5. Juni 2009 um 11:12).

  • Dr. Boris нvilić
    Professor
    Beiträge
    9
    • 5. Juni 2009 um 13:14
    • #2

    sie auf den ersten Blick ganz gut aus. Frage mich gerade in dem Zusammenhang inwie weit der Staat begabte fördert. Zudem sollte das Hochschulgesetz einmal angepasst werden. Danke das eine deutliche Staatliche Unterstützung für den Hochschulbetrieb usn doch wohl einen Vorteil auf dem Fachkräftemarkt schaffen kann. Das natürlich auch im Interesse des wiederaufbaus ist.

    Minister für Wirtschaft, Finanzen und Wiederaufbau der Republik Kaysteran

  • Suzana Lugarić
    Miss Kaysteran 1976
    Beiträge
    19
    • 5. Juni 2009 um 13:20
    • #3

    Ja, das ist das nächste Projekt. Das Gesetz zu den Hochschulen ist ebenfalls mehr als verbesserungswürdig. Aber diese Idee mit den Begabten ist sehr gut, vielleicht kann man zehn "Eliteinternate" im ganzen Land errichten, wo die besten Schüler hin können.

    Ich kann mir wohl vorstellen das die Sozialisten völlig wild werden, wenn sie den Ausdruck "Elite" hören. :D

    Ministerin für Soziales, Kultur und Bildung der Republik Kaysteran

  • Zlatko Vlic
    Politveteran
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    294
    • 5. Juni 2009 um 13:31
    • #4

    Kaderschule :P

    Innenminister der Republik Kaysteran

  • Katharina Maleva
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    242
    • 6. Juni 2009 um 20:23
    • #5

    "(1) Die Schulpflicht in der Republikska Kaysteranij beginnt mit dem dritten Lebenjahr und endet mit dem vollendeten fünfzehnten Lebensjahr. "

    wie wäre es mit dem 21. oder dem erhalt eines anerkannten Abschlusses. Damit könnten "Wunderkinder" schneller von der Schule und das Risiko für junge Erwachsene ohne Schulabschluss sinkt.

    Katharina Maleva

    logo-new2.gif

  • Dr. Boris нvilić
    Professor
    Beiträge
    9
    • 8. Juni 2009 um 10:48
    • #6

    Bin fuer 15, aber dann muss bis 18 eine weiterfuehrende Berufsausbildung anschliessen. Das stimuliert die Wirtschaft und ueberwindet den Fachkraeftemangel.
    Man kann ja auch nicht erwarten das ein jeder sich an einer Hochschule einschreibt und wenn ja wuerde das zu einer Ueberqualifizierung des Arbeitsmarktes fuehren. Das Ziel der Regierung sollte eine gesunder Grad der Arbeitslosigkeit in Kaysteran sein, da das wirtschaftlich am vorteilhaftesten ist.

    Minister für Wirtschaft, Finanzen und Wiederaufbau der Republik Kaysteran

    Dieser Beitrag wurde bereits 2-mal editiert, zuletzt von Dr. Boris Žvilić (8. Juni 2009 um 10:51).

  • Suzana Lugarić
    Miss Kaysteran 1976
    Beiträge
    19
    • 8. Juni 2009 um 17:19
    • #7

    Im Moment geht der Grossteil der Kinder ja nach der Schule zur Berufs-und Studienakademie. Ich denke das man dann eher dort einen Paragraphen reinsetzen könnte, der für diese Gruppe gilt.

    Persönlich bin ich aber für das Beibehalten der Grenze bei 15 Jahren. Es gibt immer Kinder, die nun mal nicht so gut für die Schule geeignet sind, aber im Berufsleben prima funktionieren. In solchen Fällen ist es ja Unsinn, die Kinder (oder besser gesagt Jugendlichen) zwangsweise dort zu behalten. Nichtsdestotrotz muss es natürlich Ziel sein diese Quote so niedrig wie möglich zu halten.

    Ministerin für Soziales, Kultur und Bildung der Republik Kaysteran

  • Suzana Lugarić
    Miss Kaysteran 1976
    Beiträge
    19
    • 10. Juni 2009 um 09:17
    • #8

    Mal ein Entwurf für unsere Kaderschule.

    Zitat


    (5) Die Eliteschule
    Die Eliteschule besuchen Schüler von aussergewöhnlicher Intelligenz. Ziel ist es, diese Schüler zu fördern und in ihrer Entwicklung zu stimulieren. Der Anteil der Eliteschüler darf nicht mehr als 5 Prozent eines Jahrganges überschreiten. Die Auswahl wird auf Basis der Noten in der Grundschule getroffen. In Ausnahmefällen kann die Schulleitung auch Kinder nach anderen Kriterien annehmen.
    (5.1) Die Klassenstärke darf eine Anzahl von 12 Schülern nicht übersteigen.
    (5.2) Jede Klasse wird von zwei Lehrern betreut.
    (5.3) Die Klassen werden nicht nach Alter eingeteilt, sondern in jedem Fach gibt es verschiedene Niveaus die das Kind erreichen kann. Hiermit können Kinder, die nur über eine aussergewöhnliche Begabung in einem Bereich verfügen sich hierauf spezialisieren, während sie in anderen Fächern einen normalen Abschluss erzielen.

    Ministerin für Soziales, Kultur und Bildung der Republik Kaysteran

    Dieser Beitrag wurde bereits 1-mal editiert, zuletzt von Suzana Lugarić (10. Juni 2009 um 09:17).

  • Zlatko Vlic
    Politveteran
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    294
    • 10. Juni 2009 um 20:49
    • #9

    Sehr hübsch..nur würde ich nicht "aussergewöhnliche Intelligenz" sagen, da es ja indirekt die anderen als sehr dumm abstempeln könnte

    Innenminister der Republik Kaysteran

  • Duro Jurković
    Macht was mit Medien
    Beiträge
    298
    • 10. Juni 2009 um 21:49
    • #10

    Ja, die Formulierung ist vielleicht etwas unglücklich. "Mit aussergewöhnlichen schulischen Leistungen" wäre IMHO besser.

    *Früherer kaysteranischer Präsident
    *Medienunternehmer und Großaktionär von ANTENA S
    "*Eigentümer von NK Dinamo Duranje

    Dieser Beitrag wurde bereits 1-mal editiert, zuletzt von Duro Jurković (10. Juni 2009 um 21:49).

  • Zlatko Vlic
    Politveteran
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    294
    • 13. Juni 2009 um 17:17
    • #11

    Was soll man eigetnlich unter Lernziel §5.6 verstehen? Differnzierung zwischen Sprachen, Ökonomie und Technische Ausbildung?

    Innenminister der Republik Kaysteran

  • Suzana Lugarić
    Miss Kaysteran 1976
    Beiträge
    19
    • 13. Juni 2009 um 18:46
    • #12

    Die Idee ist, das die Lernziele durch das Ministerium festgelegt werden aber die Schulen selbst weitestgehend den Weg bestimmen wollen wie sie diese Ziele erreichen wollen. Zum Beispiel sagen wir, die Schüler müssen am Ende der ersten Klasse addieren und subtrahieren können, und daraufhin werden sie am Ende des Jahres getestet. Wie die Lehrer das vermitteln ist dann ihre Sache, aber wenn die Ergebnisse einiger Lehrer oder Schulen strukturell schwächer sind, können wir dann wohl eingreifen.

    Ministerin für Soziales, Kultur und Bildung der Republik Kaysteran

  • Vsol Vsolic
    Fortgeschrittener
    Reaktionen
    4
    Beiträge
    263
    • 9. Februar 2011 um 18:28
    • #13

    Wurde dieses Gesetz eingebracht und verabschiedet?

    Bürger Kaysterans

  • Marijan Peladic
    Schüler
    Beiträge
    165
    • 10. Februar 2011 um 22:39
    • #14

    Also auf den ersten Blick bin ich froh, kein Schüler zu sein, der nach diesem Gesetz unterrichtet wird. ;)

    Und außer dem inhaltlichen hat es halt die typisch kaysteranische handwerkliche Schwäche. dass ungefähr die Absicht beschrieben wird, es aber für vieles keine genauen Bestimmungen gibt und alles schwammig bleibt.

    Marijan Peladic

  • Vsol Vsolic
    Fortgeschrittener
    Reaktionen
    4
    Beiträge
    263
    • 11. Februar 2011 um 09:39
    • #15

    Also müssen wir es überarbeiten.

    Bürger Kaysterans

  • Zlatko Vlic
    Politveteran
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    294
    • 13. Februar 2011 um 02:01
    • #16

    der Entwurf ist ja auch leicht angestaubt ;)

    Innenminister der Republik Kaysteran

Ähnliche Themen

Neuer Botschafter Mićić: Mit Ex-Model-Frau in die Ferne – wird sie wirklich glücklich?

  • KURIR
  • 2. August 2024 um 11:10
  • Trg Dragana Stankovića
1
Svetlana Mićić 2. August 2024 um 19:58

Wer war online?

  1. Datenschutzerklärung
Community-Software: WoltLab Suite™ 6.2.8