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  5. Savezno veće (2008–2016)

Gesetz über die Steuererhebung

  • Aleksandar Ivanov
  • 7. Juli 2009 um 21:20
  • Savezno veće (2008–2016)
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  • Aleksandar Ivanov
    Vollkaufmann
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    • 7. Juli 2009 um 21:20
    • #1

    Gesetz über die Steuererhebung

    Zur Debatte steht folgender Antrag der Regierung:

    Zitat

    Gesetz über die Steuererhebung (SteuerG)

    § 1 - Allgemeines
    Um das Steuereinkommen der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien zu gewährleisten, die Rechte der Steuerzahler zu schützen und die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung zu fördern, wird dieses Gesetz bestimmt.

    § 2 - Steuerpflicht
    Steuerpflichtig sind alle Staatsangehörigen der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien sowie alle natürlichen und juristischen Personen, die ihren Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Die Steuerbelastung darf die Hälfte der erzielten Einnahmen nicht überschreiten.

    § 3 - Vollzug
    Zuständig für die Steuererhebung, die Erforschung von Steuerstraftaten und die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen ist die severanische Steuerverwaltung (Poreska uprava) unter Aufsicht des Präsidenten. Der Präsident legt per Rechtsverordnung die Steuersätze fest.

    § 4 - Einnahmesteuer
    Die Einnahmesteuer (Porez na prihod) wird auf auf sämtliche Einnahmen oberhalb eines monatlichen Freibetrages in Höhe von 2.500 Talir erhoben.

    § 5 - Vermögensteuer
    Die Vermögensteuer (Porez na imanje) wird auf das gesamte Vermögen abzüglich der Schulden erhoben. Die Vermögensbesteuerung erfolgt progressiv nach Vermögensstufen von 100.000 bis unter 200.000 Talir, 200.000 bis unter 300.000 Talir und ab 300.000 Talir.

    § 6 - Verteilung der Steuereinnahmen
    Der Anteil des Bundes am Steuerufkommen beträgt 50 Prozent; auf die Republiken entfällt ein Anteil von jeweils 5 Prozent. Der Rest der Steuereinnahmen wird nach der Einwohnerzahl auf die Republiken verteilt.

    § 7 - Inkrafttreten
    Dieses Gesetz tritt zum 1. des nach der Verkündung folgenden Monats in Kraft und ersetzt das bisherige Steuerrecht.

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    ÐлекÑандар Иванов
    Aleksandar Ivanov

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  • Ivan Nikolić
    Zabrinuti građanin
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    • 7. Juli 2009 um 22:38
    • #2

    Liebe Genossen,

    der vorliegende Entwurf ermöglicht künftig Steuererklärungen auf einem Bierdeckel. ;)

    Gegenüber dem bisherigen Steuerrecht ist dieser Vorschlag beinahe halbiert, was Bürgern wie Gewerbertreibenden sehr entgegenkommen dürfte. Hintergrund für diesen Vorschlag ist, dass mit fortschreitender Umsetzung der Unternehmensgesetzgebung (Stichwort Genossenschaften) eine steuerpolitische Unterscheidung von betrieblichem Einkommen sowie Arbeits- und sonstigen Einkommen nicht mehr angebracht ist. Da Verbrauchssteuern (ebenso wie der Gewinn) im Produktpreis enthalten sind und damit letztlich vom Verbraucher getragen wird, kann es auch hier eine Vereinfachung geben.

    Zudem wurde der Steuerfreibetrag deutlich erhöht und die Vermögenssteuer greift erst bei 100.000 statt wie bislang schon bei 60.000 Talir.

    Ich bitte um Zustimmung!

    Иван Николић

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  • Zlatko Vlic
    Politveteran
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    • 8. Juli 2009 um 00:28
    • #3

    Vorab eine Frage zur Verdeutlichung:

    §2 spricht von "juristischen Personen". In wie fern fallen Betriebe und Vereine in diese Kategorie?

    Innenminister der Republik Kaysteran

    Dieser Beitrag wurde bereits 1-mal editiert, zuletzt von Zlatko Vlic (8. Juli 2009 um 00:29).

  • Josip Olić
    9. predsjednik
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    • 8. Juli 2009 um 09:37
    • #4
    Zitat

    Original von Zlatko Vlic
    Vorab eine Frage zur Verdeutlichung:

    §2 spricht von "juristischen Personen". In wie fern fallen Betriebe und Vereine in diese Kategorie?

    Voll und ganz.

    Josip Olić

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  • Ivan Nikolić
    Zabrinuti građanin
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    • 8. Juli 2009 um 21:01
    • #5

    Ganz genau. :)

    Иван Николић

    1695-jed-png

  • Ivan Nikolić
    Zabrinuti građanin
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    258
    • 8. Juli 2009 um 21:49
    • #6

    Aufgrund der Frage ist uns eingefallen, dass für einige Vereine sicherlich eine Steuerbefreiiung Sinn macht. Daher wurde der Antrag wiefolgt neu gefasst:

    Zitat

    Gesetz über die Steuererhebung (SteuerG)

    § 1 - Allgemeines
    Um das Steuereinkommen der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien zu gewährleisten, die Rechte der Steuerzahler zu schützen und die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung zu fördern, wird dieses Gesetz bestimmt.

    § 2 - Steuerpflicht
    Steuerpflichtig sind alle Staatsangehörigen der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien sowie alle natürlichen und juristischen Personen, die ihren Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Die Steuerbelastung darf die Hälfte der erzielten Einnahmen nicht überschreiten.

    § 3 – Steuerbefreiung
    Von der Steuerpflicht befreit sind juristische Personen, die nachweisen, dass ihre Tätigkeit ausschließlich, unmittelbar und selbstlos auf mildtätige, gesundheitliche, erzieherische, wissenschaftliche, kulturelle oder religiöse Zwecke gerichtet ist (Gemeinnützigkeit).

    § 4 - Vollzug
    Zuständig für die Steuererhebung, die Erforschung von Steuerstraftaten und die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen ist die severanische Steuerverwaltung (Poreska uprava) unter Aufsicht des Präsidenten. Der Präsident legt per Rechtsverordnung die Steuersätze fest.

    § 5 - Einnahmesteuer
    Die Einnahmesteuer (Porez na prihod) wird auf auf sämtliche Einnahmen oberhalb eines monatlichen Freibetrages in Höhe von 2.500 Talir erhoben.

    § 6 - Vermögensteuer
    Die Vermögensteuer (Porez na imanje) wird auf das gesamte Vermögen abzüglich der Schulden erhoben. Die Vermögensbesteuerung erfolgt progressiv nach Vermögensstufen von 100.000 bis unter 200.000 Talir, 200.000 bis unter 300.000 Talir und ab 300.000 Talir.

    § 7 - Verteilung der Steuereinnahmen
    Der Anteil des Bundes am Steuerufkommen beträgt 50 Prozent; auf die Republiken entfällt ein Anteil von jeweils 5 Prozent. Der Rest der Steuereinnahmen wird nach der Einwohnerzahl auf die Republiken verteilt.

    § 8 - Inkrafttreten
    Dieses Gesetz tritt zum 1. des nach der Verkündung folgenden Monats in Kraft und ersetzt das bisherige Steuerrecht.

    Alles anzeigen

    Иван Николић

    1695-jed-png

    Dieser Beitrag wurde bereits 1-mal editiert, zuletzt von Ivan Nikolić (8. Juli 2009 um 21:50).

  • Zlatko Vlic
    Politveteran
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    • 8. Juli 2009 um 22:52
    • #7

    Gut mitgedacht...genau das war einer meiner Kritikpunkte.

    Wird Vermögenssteuer nur auf Basis des liquiden Kapitals erhoben oder sind auch feste Werte, wie Immobilien dadrin aufgenommen? Wenn ich ein Haus besitze, muss ich dafür Vermögenssteuern bezahlen?


    Bezüglich der Steuerbefreiung: Ich denke das gleich viele Einzelpersonen eine Stiftung errichten werden und Sachwerte ins Stiftungkapital einfliessen lassen um so den Fiskus zu umgehen.

    Als Vorsitzender der Stiftung zum Schutz des Meerschweins in Adrina brauche ich ja auch einen nagelneuen schwarzen 4x4 als Dienstwagen :rolleyes:

    Innenminister der Republik Kaysteran

    Dieser Beitrag wurde bereits 2-mal editiert, zuletzt von Zlatko Vlic (8. Juli 2009 um 22:55).

  • Aleksandar Ivanov
    Vollkaufmann
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    • 8. Juli 2009 um 22:58
    • #8
    Zitat

    Original von Zlatko Vlic
    Bezüglich der Steuerbefreiung: Ich denke das gleich viele Einzelpersonen eine Stiftung errichten werden und Sachwerte ins Stiftungkapital einfliessen lassen um so den Fiskus zu umgehen.

    Eine solche Stiftung würde der Prüfung der Gemeinnützigkeit nicht standhalten können.

    ÐлекÑандар Иванов
    Aleksandar Ivanov

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  • Zlatko Vlic
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    • 9. Juli 2009 um 08:13
    • #9

    Warum? Sehe nicht warum es strafbar sein sollte wenn ein Betrieb nicht einen Teil seines Kapitals in eine #gemeinschafts orientierte Stiftung stecken darf. Es geht ja alles nur um die Struktur.

    *simoff* http://en.wikipedia.org/wiki/Stichting_INGKA_Foundation *simon*

    Innenminister der Republik Kaysteran

  • Aleksandar Ivanov
    Vollkaufmann
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    • 9. Juli 2009 um 12:38
    • #10

    Wo steht hier was von Strafbarkeit? Die Strafbarkeit für derartige Delikte ergibt sich nicht aus diesem Gesetz, sondern aus § 49 StrafGB.

    Mir ist völlig egal, was ein Unternehmen mit seinem Geld macht. Ob eine Stiftung gemeinnützig ist, kommt darauf an, ob ihre Tätigkeit bestimmte Merkmale, die im Gesetz stehen, erfüllt.

    Wenn eine Stiftung unter anderem den Zweck hat, Geld eines Unternehmens von der Steuer zu befreien und es danach indirekt wieder an das Unternehmen zurückfließen zu lassen, dann ist sie natürlich nicht gemeinnützig, weil sie nicht unter die Legaldefinition der ausschließlichen Gemeinnützigkeit fällt. Folglich ist sie ihrerseits nicht von der Steuer befreit.

    Wenn das Unternehmen jedoch sein Geld an eine Stiftung fließen lässt, die tatsächlich gemeinnützig im Sinne des Gesetzes tätig ist, dann ist diese selbstverständlich auch steuerbefreit.

    Wenn eine Stiftung zum Schutze des Meerschweins massenhaft teure und schließlich privat genutzte Dienstwagen anschafft, dann wird es ihr schwerfallen, eine ausschließliche Gemeinnützigkeit nachzuweisen.

    Ich weiß nicht recht, was für ein Problem Sie hier konstruieren wollen.

    ÐлекÑандар Иванов
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  • Zlatko Vlic
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    • 10. Juli 2009 um 15:46
    • #11

    Das mit dem Strafgesetzbuch ist ja ganz hübsch, jedoch wirft sich nun die Frage auf wie Steuern gestaffelt sind. Konnte noch keine Verordnung finden die deutlich sagt wieviel man eigentlich zahlen muss.

    Denke das man doch einen Unterschied zwischen Betrieben und Personen machen sollte. Finde es doch sehr allgemein alles in einen Pott zu schmeissen.

    Zudem bleibt die Frage bezüglich der Vermögenssteuer im Raum stehen.
    Welches Kapital fällt in den Bereich: Immobilien, Effekte, Sachwerte, Spargeld?

    Innenminister der Republik Kaysteran

    Dieser Beitrag wurde bereits 1-mal editiert, zuletzt von Zlatko Vlic (10. Juli 2009 um 15:48).

  • Josip Olić
    9. predsjednik
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    • 10. Juli 2009 um 15:50
    • #12
    Zitat

    Original von Zlatko Vlic
    Das mit dem Strafgesetzbuch ist ja ganz hübsch, jedoch wirft sich nun die Frage auf wie Steuern gestaffelt sind. Konnte noch keine Verordnung finden die deutlich sagt wieviel man eigentlich zahlen muss.

    Kein Wunder: Eine Verordnung ohne ein Gesetz fehlt ja auch jede Grundlage ;)
    25% Einkommenssteuer sind geplant - Vermögensstaffeln bei 1%, 2% und 3% (letzteres ab 300 000 Talir)

    Josip Olić

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  • Aleksandar Ivanov
    Vollkaufmann
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    • 10. Juli 2009 um 16:05
    • #13
    Zitat

    Original von Zlatko Vlic
    Zudem bleibt die Frage bezüglich der Vermögenssteuer im Raum stehen.
    Welches Kapital fällt in den Bereich: Immobilien, Effekte, Sachwerte, Spargeld?

    Alles! ;)

    ÐлекÑандар Иванов
    Aleksandar Ivanov

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  • Ivan Nikolić
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    • 10. Juli 2009 um 16:50
    • #14
    Zitat

    Original von Aleksandar Ivanov

    Alles! ;)


    Auch Meerschweinchen. ;)

    Иван Николић

    1695-jed-png

  • Ivan Nikolić
    Zabrinuti građanin
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    • 10. Juli 2009 um 16:52
    • #15
    Zitat

    Original von Zlatko Vlic
    Denke das man doch einen Unterschied zwischen Betrieben und Personen machen sollte. Finde es doch sehr allgemein alles in einen Pott zu schmeissen


    Inwiefern sollte sich die Besteuerung von Betrieben und natürlichen Personen unterscheiden?

    Иван Николић

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  • Zlatko Vlic
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    • 11. Juli 2009 um 01:09
    • #16

    Oh nein..meine Meerschweinchen.... 8o

    Zitat


    Inwiefern sollte sich die Besteuerung von Betrieben und natürlichen Personen unterscheiden?

    Spiele hierbei auf eine Gewerbesteuer an.
    Sollte echt das total Kapital in die Bierdeckel-Steuerklärung aufgenommen werden, dann wäre ja bereits ein kleiner Dachdeckerbetrieb mit einer grossen Lagerhalle arm dran. Diese Halle wird ja einen Wert von einigen tausend Talir haben haben und zuzüglich zwei Fahrzeuge kommt dies schon eng an die Vermögensgrenze.
    Sehe in diesem Bereich eine solche Vermögenssteuer mehr als eine Investitionsbremse, da keiner mehr Kapital investiert um es so nicht versteuern zu müssen sondern vielmehr alternative Methoden findet um seinen Kapitalerhalt zu sichern.
    Man sollte mehr sinnvolle Methoden finden um Kapital im Lande zu halten als die Einfuhr einer Vermögenssteuer.

    Innenminister der Republik Kaysteran

  • Nataša Jović
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    • 11. Juli 2009 um 07:13
    • #17
    Zitat

    Original von Zlatko Vlic
    Spiele hierbei auf eine Gewerbesteuer an.


    Du willst eine zusätzliche Steuer zulasten von Betrieben? ;)

    Zitat

    Sollte echt das total Kapital in die Bierdeckel-Steuerklärung aufgenommen werden, dann wäre ja bereits ein kleiner Dachdeckerbetrieb mit einer grossen Lagerhalle arm dran. Diese Halle wird ja einen Wert von einigen tausend Talir haben haben und zuzüglich zwei Fahrzeuge kommt dies schon eng an die Vermögensgrenze. Sehe in diesem Bereich eine solche Vermögenssteuer mehr als eine Investitionsbremse, da keiner mehr Kapital investiert um es so nicht versteuern zu müssen sondern vielmehr alternative Methoden findet um seinen Kapitalerhalt zu sichern.


    Wenn nur Geldvermögen besteuert würde, hätten die Vermögenden über Nacht leere Konten, dafür aber Gemälde, Schmuck und Luxusautos zu Hause. :)

    Zitat

    Man sollte mehr sinnvolle Methoden finden um Kapital im Lande zu halten als die Einfuhr einer Vermögenssteuer.


    Es gibt bereits eine Vermögensteuer. Die derzeit diskutierte Gesetzesänderung erhöht den Freibetrag und mindert die Steuerlast.

    Nataša Jović
    Predsednica Vrhovnog suda

  • Zlatko Vlic
    Politveteran
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    • 11. Juli 2009 um 11:03
    • #18
    Zitat

    Original von NataŠ¡a Jović
    Wenn nur Geldvermögen besteuert würde, hätten die Vermögenden über Nacht leere Konten, dafür aber Gemälde, Schmuck und Luxusautos zu Hause. :)

    Ja die Vermögenssteuer wurde ja schon ohne meine Zustimmung eingeführt. Wenn sie nun erst käme hätte ich mich sicherlich an das Finanzministerium angekettet und protestiert ;)

    Bin hier vielmehr für eine Abschaffung der Steuer. Der Punkt mit den Luxusautos ist sicherlich berechtigt und ein typisches Argument. Auf der anderen Seite darf man auch nicht vergessen dass die Anschaffung der Güter ja auch Geld in die heimische Steuerkasse bringt, da es ja dann im Severanischen Geldfluss bleibt

    Und noch immer sehe ich es als falsch an das Betriebe und Personen gleich besteuert werden. Ich bin für eine extra Steuer für Betriebe, das dann den ganzen Aspekt mit der Vermögenssteuer ausschließt. Das Einkommen diese Steuer sollte dann ganz in die Kasse der Republiken fließen. Hierdurch werden die Republiken stimuliert mehr Möglichkeiten für die Wirtschaftliche Entfaltung zu schaffen, was ja dann auch wieder zum Wohle der Allgemeinheit geschieht

    Und nein, es ist keine "zusätzliche Steuer" nur eine andere Steuer. Mal ganz dumm gesagt: Steuer A für den Mensch, Steuer B für den Betrieb.

    Innenminister der Republik Kaysteran

  • Nataša Jović
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    • 11. Juli 2009 um 11:29
    • #19
    Zitat

    Original von Zlatko Vlic
    Bin hier vielmehr für eine Abschaffung der Steuer. Der Punkt mit den Luxusautos ist sicherlich berechtigt und ein typisches Argument. Auf der anderen Seite darf man auch nicht vergessen dass die Anschaffung der Güter ja auch Geld in die heimische Steuerkasse bringt, da es ja dann im Severanischen Geldfluss bleibt


    Es hat auch niemand etwas dagegen, dass Menschen und Unternehmen hier Geld verdienen und das Geld für Dinge ihrer Wahl ausgeben. Die Vermögensteuer ist nur ein kleines Instrument, um Reiche stärker zu belasten als Gering- und Normalverdiener und um die Schere zwischen Arm und Reich nicht all zu groß werden zu lassen. Leitgedanke ist dabei, dass starke Schultern mehr tragen können als schwache Schultern.

    Zitat

    Und noch immer sehe ich es als falsch an das Betriebe und Personen gleich besteuert werden.


    Warum? Andernorts ist es völlig normal, dass eine sog. Einkommensteuer Lohn und Gehalt genauso erfasst wie Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus Vermietung und Verpachtung. Welchen Sinn macht es, dies zu trennen?

    Zitat

    Ich bin für eine extra Steuer für Betriebe, das dann den ganzen Aspekt mit der Vermögenssteuer ausschließt. Das Einkommen diese Steuer sollte dann ganz in die Kasse der Republiken fließen. Hierdurch werden die Republiken stimuliert mehr Möglichkeiten für die Wirtschaftliche Entfaltung zu schaffen, was ja dann auch wieder zum Wohle der Allgemeinheit geschieht


    Eine Republik mit vielen Unternehmen könnte dann die Steuern niedrig halten und eine Republik, die wenige Unternehmen hat, aber die Steuern nicht senken kann, weil sie die Einnahmen für Investitionen in die Infrastruktur benötigt, hätte das nachsehen.

    Zitat

    Und nein, es ist keine "zusätzliche Steuer" nur eine andere Steuer. Mal ganz dumm gesagt: Steuer A für den Mensch, Steuer B für den Betrieb.


    Ok, die einen kriegen Brötchen, die anderen Semmeln. Ganz toll, was haben wir da nun gewonnen? ;)

    Nataša Jović
    Predsednica Vrhovnog suda

  • Nataša Jović
    Meister
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    • 12. Juli 2009 um 20:34
    • #20

    Wird eine Fortsetzung der Debatte gewünscht? Sonst leite ich morgen Abend die Abstimmung ein.

    Nataša Jović
    Predsednica Vrhovnog suda

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