Ein Antrag auf Staatsbürgerschaft bedarf keiner Bestätigung durch irgendeine Behörde. Wie Sie hier einsehen können, haben Sie alle Schritte bereits erfüllt. Wenn Sie jetzt noch die Güte besäßen, an der laufenden Volkszählung teilzunehmen, werden Sie in der nächsten aktualisierten Bürgerliste aufgeführt.
Du hast insofern Recht, Genosse, dass im allgemeinen eine Art Bestätigung oder Begrüßung erfolgt. Diese ist jedoch rechtlich nicht erforderlich. Es war keine böse Absicht, ich habe deinen Antrag lediglich übersehen. Deshalb nun jetzt nochmal ein aufrichtiges Willkommen zurück!