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Medienschutzgesetz

  • Nedžad Ibrahimović
  • 29. Oktober 2013 um 19:36
  • Savjet Građana Republike Aresinije
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  • Nedžad Ibrahimović
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    • 29. Oktober 2013 um 19:36
    • #1

    Medienschutzgesetz

    Zum Schutz unserer Mitmenschen bringe ich den folgenden Antrag ein:

    Zitat

    Medienschutzgesetz

    § 1 – Medienschutz
    Dieses Gesetz dient dem Schutz der Bevökerung vor Medienverschmutzung und der Vermeidung von Gesundheitsgefährdung durch schädliche akustische Einflüsse.

    § 2 – Schädliche Medien
    Durch „Maroon 5“, „Bruno Mars“ oder „Train“ geschaffene oder veröffentlichte Werke dürfen weder vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Zuwiderhandlungen werden mit Isolationshaft nicht unter 12 Jahren bestraft.

    § 3 – Inkrafttreten
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

    Glavni muftija Muslimanske narodne organizacije
    Großmufti der Muslimischen Volksorganisation

  • Zulko Ahmetović
    Saubermann
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    • 29. Oktober 2013 um 20:14
    • #2

    So sehr ich dieses Ansinnen nachvollziehen kann, sehe ich da doch erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken:

    Zitat

    Artikel 2 (6) der Bundesverfassung
    Die Freiheit wissenschaftlichen, kulturellen und künstlerischen Schaffens wird garantiert. Die Sozialistischen Bundesrepublik Severanien fördert und unterstützt die Entwicklung der Wissenschaft, Kultur und Kunst.

    Vielleicht könnte man es jedoch in ein breiteres Jugendschutzgesetz einbinden. Da lässt sich doch bestimmt irgendwas in den Liedtexten finden um diese Musikkapellen auf den Index setzen zu können. ;)

    napredlateinklein.png

    Dieser Beitrag wurde bereits 1-mal editiert, zuletzt von Zulko Ahmetović (29. Oktober 2013 um 20:15).

  • Nedžad Ibrahimović
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    • 29. Oktober 2013 um 23:21
    • #3

    Nun ja, wer im vollbesetzten Kinosaal "Bombe" ruft und eine Panik verursacht, kann sich auch nicht auf die Meinungsfreiheit berufen. Insofern halte ich es für angemessen, o.g. Akustik-Terror ausdrücklich von der Freiheit der Kunst und Kultur auszunehmen. ;)

    Glavni muftija Muslimanske narodne organizacije
    Großmufti der Muslimischen Volksorganisation

  • Zulko Ahmetović
    Saubermann
    Beiträge
    254
    • 30. Oktober 2013 um 00:05
    • #4

    RE: Medienschutzgesetz

    So, eine etwas ausgebreitete Version des Bruno-Mars-Acts, um mal eine Diskussionsgrundlage zu haben:

    Zitat

    Gesetz zum Schutze der aressinischen Kinder und Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen in den Medien

    § 1 – Kinder- und Jugendschutz
    Dieses Gesetz dient dem Schutze der Kinder und Jugendlichen in Aressinien vor schädlichen Einflüssen in den Medien und im Internet.

    § 2 – Schädliche Einflüsse
    Schädliche Einflüsse sind Inhalte, die eine oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen
    1) Die Abbildung von Gewalt oder sexuellen Handlungen;
    2) Derber Wortgebrauch;
    3) Die Animierung zum Rauchen oder Trinken von Alkohol;
    4) Der Aufruf zur Gewalt;
    5) Die Herabsetzung von Ethnizitäten oder Religionen;
    6) Die Gefährdung der sittlichen oder ästethischen Entwicklung der aressinischen Jugend.

    § 3 – Verantwortlichkeit
    Der Anbieter eines Medien- oder Internetangebotes muss gewährleisten, dass Minderjährige keinen Zugang zu obengenannte Inhalte haben. Betreiber von Internetforen sind für die veröffentlichen Inhalte verantwortlich.

    § 4 – Strafbarkeit
    Zuwiderhandlung wird mit einer Geldstrafe geahndet. Bei wiederholten Zuwiderhandlung kann die Lizenz des Anbieters mit unmittelbarer Wirkung eingezogen werden.

    § 5 – Inkrafttreten
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

    Alles anzeigen

    napredlateinklein.png

    Dieser Beitrag wurde bereits 3-mal editiert, zuletzt von Zulko Ahmetović (30. Oktober 2013 um 00:08).

  • Nedžad Ibrahimović
    Schüler
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    Beiträge
    171
    • 30. Oktober 2013 um 18:38
    • #5

    Sehr gut! Statt "Ethnizitäten" würde ich einfach "Volksgruppen" schreiben, ansonsten beschlussreif. :)

    Glavni muftija Muslimanske narodne organizacije
    Großmufti der Muslimischen Volksorganisation

  • Zulko Ahmetović
    Saubermann
    Beiträge
    254
    • 31. Oktober 2013 um 22:19
    • #6

    Ok, ich habe § 2 (5) in "Beleidigungen von Volksgruppen oder Religionen" abgeändert und so eingereicht. Damit wird auch die Verhöhnung des Propheten in den Medien gestoppt.

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