Dieses Gesetz orientiert sich stark am entsprechenden Gesetz in Vesteran mit wesentlichen Unterschieden. Verpflichtende Abschlussprüfungen in Theologie, der verpflcihtende Schulgottesdienst während dem Unterricht wurde abgeschafft und auch mit einer Lehre muss garantiert sein, dass Hochschulreife erlangt werden kann.