Änderung des Gesetzes zum Schutze der aressinischen Kinder und Jugendlichen vor schädlichen EinflÃ
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Änderung des Gesetzes zum Schutze der aressinischen Kinder und Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen in den Medien (MSG)§ 1 Kinder und Jugendschutz
§1 des Gesetzes wird in "§1 - Zweck" umbenannt§ 2 Schädliche Einflüsse
Die Absätze 1, 2 und 3 in §2 werden ausnahmslos gestrichen.§ 3 Verantwortlichkeit
§3 des Gesetzes wird umbenannt und wie folgt neu gefasst:
§ 3 – Kinder- und Jugendschutz
Der Anbieter eines Medien- oder Internetangebotes muss gewährleisten, dass Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren keinen Zugang zu den genannten Inhalten haben.§ 4 Strafbarkeit
Der § 4 des Gesetzes wird wie folgt geändert:
"Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe geahndet."§ 5 Inkrafttreten
Diese Änderung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.