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  1. Severanien
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Verfassungsklage

  • Plamen Nikolov
  • 2. Januar 2025 um 19:49
  • Vrhovni sud
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  • Plamen Nikolov
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    • 2. Januar 2025 um 19:49
    • #1

    Verfassungsklage

    Hohes Gericht,

    ich beantrage, dass „Gesetz über Wirtschaftliche Organisationsformen der Republik Kaysteran (WORK)“ wegen des Verstoßes gegen Artikel 6 VII der Bundesverfassung aufzuheben.

    Gemäß Artikel 6 VII der Bundesverfassung der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien gehören Handel und Gewerbe zur Kompetenz der Bundesversammlung. Mit dem „Gesetz über die vereinigte Arbeit“ sind die ökonomische Organisationsformen in der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien bereits bestimmt.

    Dokumente:

    RE: Gesetzblatt Kaysterans

    https://wiki.severanija.net/Bundesverfassu…blik_Severanien

    https://wiki.severanija.net/Gesetz_%C3%BCb…reinigte_Arbeit

    Пламен Николов

    Вишеград

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  • Marko Boban
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    • 2. Januar 2025 um 21:43
    • #2

    Die Republik Kaysteran ist gespannt. Hoffentlich wird bald wieder ein oberster Richter vom Bundespräsidenten ernannt.

    2356-sev-pres-siegel-quad-kl-pngMarko Boban
    Predsjednik Severanije

    Председник Севераније

  • Vaclav Dubel-Hacac
    Demokratischer Sozialist
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    • 3. Januar 2025 um 09:38
    • #3

    Oberste Richterin ist derzeit @Nataša Jović,ein Jedinstvo-Apparatschik.

    Präsident der Nationalversammlung sowie Wahlleiter Vesterans

    Mitglied der Bundesversammlung (PROGRES)

  • Marko Boban
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    • 3. Januar 2025 um 10:56
    • #4
    Zitat von Vaclav Dubel-Hacac

    Oberste Richterin ist derzeit @Nataša Jović,ein Jedinstvo-Apparatschik.

    Die Amtszeit sollte seit September 2016 formell abgelaufen sein. Eine weitere Duldung, ist wohl kaum im Sinne des Rechtsstaates.

    Artikel 8 der Bundesverfassung besagt:

    "IV. Der vorsitzende Richter des Obersten Gerichtswird vom Präsidenten mit Zustimmung der Bundesversammlung für vier Monate ernannt. Das weitere wird durch Gesetz geregelt."

    Es gibt noch ein älteres GerichtsG https://wiki.severanija.net/Gerichtsgesetz_(GerichtsG) - hier ist von sechs Monaten die Rede und Wahl durch das Volk, ich gehe aber davon aus, dass die Verfassung hier zählt, nicht das wohl veraltete Gesetz.

    2356-sev-pres-siegel-quad-kl-pngMarko Boban
    Predsjednik Severanije

    Председник Севераније

  • Živorad Trkulja
    Bivši predsednik
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    • 3. Januar 2025 um 11:34
    • #5

    Die Bundesregierung prüft die Angelegenheit und wird die Handlungsfähigkeit des Gerichts zeitnah sicherstellen.

    ЖИВОРАД ТРКУЉА

    БИВШИ ПРЕДСЕДНИК СЕВЕРАНИЈЕ

    ГЕНЕРАЛНИ СЕКРЕТАР ЈЕДИНСТВА 2024–2025

    ГРАДОНАЧЕЛНИК КРЧЕВИНЕ

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  • Marko Boban
    Predsjednik
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    • 3. Januar 2025 um 11:50
    • #6

    Als verantwortlicher Präsident der Republik Kaysteran möchte ich mich kurz noch dazu äußern, und bitte darum die Klage der Republik Pelagonien oder des Privatmannes Plamen Nikolov abzuweisen.[doc]

    1 - Recht auf Privates Eigentum

    Die Bundesverfassung – Artikel 3: Ökonomische Grundlagen regelt:

    Zitat

    Artikel 3 III: „Die Koexistenz der verschiedenen, staatlichen, privaten und genossenschaftlich-sozialen Eigentumsbereiche, wird gewährleistet.“

    Diese Bestimmung erlaubt die Existenz von privaten Unternehmen neben staatlichen und genossenschaftlichen Strukturen. Dies bildet eine rechtliche Grundlage für die Einführung oder Erweiterung privater wirtschaftlicher Aktivitäten.

    Zitat

    Artikel 3 IV: „Das Recht auf Eigentum wird gewährleistet. Einschränkungen ergeben sich aus den Gesetzen und den sozialen Pflichten gegenüber der Gemeinschaft.“

    Privateigentum ist geschützt, jedoch im Einklang mit sozialen Verpflichtungen. Dies bedeutet, dass private Unternehmen operieren können, solange sie den gesellschaftlichen Interessen dienen.

    2 - Jahrelange fehlende Regelungen durch den Bund

    Damit kommen wir zum nächsten Punkt, der Verantwortung des Bundes für fehlende Regelungen auf Bundesebene

    a) Fehlende föderale Regelungen:

    • Unzureichende bundesweite Standards: Der Bund hat bisher keine umfassenden Regelungen zur Kontrolle und Regulierung privater Unternehmen implementiert. Dies führt zu einer fragmentierten Rechtslage, in der regionale Unterschiede und Inkonsistenzen entstehen können.

    • Lücken im Schutz der Arbeitnehmer: Ohne bundesweite Regelungen fehlen einheitliche Standards zum Schutz der Arbeitnehmerrechte, was die Gefahr der Ausbeutung erhöht und die soziale Gerechtigkeit untergräbt.

    b) Notwendigkeit der föderalen Verantwortung:

    • Koordinierte Maßnahmen: Der Bund trägt die Verantwortung, koordinierte und einheitliche Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer und zur Regulierung privater Unternehmen zu ergreifen. Dies gewährleistet, dass alle Unternehmen unabhängig von ihrem Standort den gleichen Standards folgen.

    • Verhinderung von Missbrauch und Ungleichheiten: Durch bundesweite Regelungen kann der Bund Missbrauch und Ungleichheiten effektiv bekämpfen, indem er klare Richtlinien für faire Arbeitsbedingungen und Unternehmensverantwortung setzt.

    c) Ausklammerung des Dienstleistungssektor:
    Obwohl das Gesetz über die vereinigte Arbeit keine spezifischen Regelungen für Dienstleistungen enthält, kann dieser Bereich zwar unter die allgemeinen Bestimmungen fallen. Die explizite Definition eines Arbeiters, nicht eines Angestellten, ist hier allerdings eine weitere fehlende Definition.

    Diese sollte durchaus auch sogar explizit durch die Republiken definiert werden.

    Zitat

    § 6 – Die Selbständige persönliche Arbeit

    (1) Die Freiheit der selbständigen persönlichen Arbeit mit Mitteln im Eigentum von Bürgern wird verbürgt, wenn der Einkommenserwerb nicht auf der Ausbeutung fremder Arbeitskraft beruht.

    (2) Bund und Republiken können, wenn das gesellschaftliche Interesse dies erfordert, durch Gesetz Tätigkeiten bestimmen, die nicht durch selbständige persönliche Arbeit mit Mitteln im Eigentum von Bürgern ausgeübt werden dürfen.

    d) Fehlende Rechtsformen

    Im “Gesetz über die vereinigte Arbeit” der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien sind lediglich grundlegende Organisationsformen für wirtschaftliche Aktivitäten definiert, jedoch keine detaillierten Rechtsformen im modernen rechtlichen Sinne, wie sie beispielsweise im WORK-Gesetz für die Republik Kaysteran festgelegt wurden.

    Neben diesen spezifische Rechtsformen für Unternehmen in Kaysteran, einschließlich privater und kollektiver Strukturen, regelt es Gründung, Verwaltung, Haftung und Umwandlung von Unternehmen und ermöglicht Lizenzierung und Transformation privater Unternehmen bei Überschreitung bestimmter Mitarbeiterzahlen in kollektive Unternehmen, eine weitere Lücke aus dem Bundesgesetz.

    3 - Zuständigkeiten und Föderalismus

    Die Bundesverfassung der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien gewährt den Teilrepubliken, einschließlich Kaysteran, das Recht zur Selbstverwaltung im Rahmen der Verfassung (siehe Artikel 7 II). Das WORK-Gesetz fällt somit in den Kompetenzbereich der Republik Kaysteran und liegt innerhalb ihrer gesetzgeberischen Befugnisse.

    Artikel 6 VII der Bundesverfassung betont dabei die Autonomie der Teilrepubliken in bestimmten Bereichen, solange sie nicht den bundesweiten Gesetzen widersprechen.

    Das WORK-Gesetz ergänzt das übergeordnete Gesetz über die vereinigte Arbeit und die Bundesverfassung, indem es spezifische Regelungen für wirtschaftliche Organisationsformen auf republikanischer Ebene bereitstellt. Es besteht keine direkte Konfliktlinie, da das WORK-Gesetz auf die Bedürfnisse und Strukturen von Kaysteran zugeschnitten ist, gleichermaßen den Rahmen des Bundesgesetzes betont.

    Das WORK-Gesetz zielt darauf ab, private Unternehmen zu regulieren, um die Ausbeutung von Arbeitnehmern zu verhindern. Dies steht im Einklang mit den sozialistischen Grundprinzipien der Bundesverfassung, die soziale Gerechtigkeit und den Schutz der Arbeitnehmerrechte betont (siehe Artikel 3 I und Artikel 2 II).

    Das Gesetz schafft eine Balance zwischen der Förderung privater unternehmerischer Initiative und der Sicherstellung sozialer Verantwortung. Es gewährleistet, dass private Unternehmen im Einklang mit den gesellschaftlichen Interessen agieren können, was die sozialistischen Ziele der Bundesverfassung unterstützt.

    4 - Fazit

    Das WORK-Gesetz ergänzt das bundesrechtliche Fundament, indem es konkrete rechtliche Strukturen und Formen für wirtschaftliche Einheiten bereitstellt, die innerhalb dieses Rahmens operieren können. Es ermöglicht eine flexible und regulierte wirtschaftliche Vielfalt, die sowohl private als auch kollektive Initiativen fördert.

    Während das Gesetz über die vereinigte Arbeit die grundlegenden Prinzipien und Organisationsformen der sozialistischen Wirtschaftsordnung definiert, bietet das WORK-Gesetz eine detaillierte rechtliche Grundlage für die verschiedenen Unternehmensformen, die innerhalb dieser Ordnung existieren können. Beide Gesetze sind komplementär und notwendig, um eine gerechte, transparente und effiziente wirtschaftliche Struktur in der Republik Kaysteran zu gewährleisten. Auch dieser Verantwortung ist der Bund nicht nachgekommen.

    In Abwesenheit spezifischer bundesweiter Regelungen ist es erforderlich, dass die Teilrepubliken eigene Gesetze erlassen, um die Lücken zu schließen und die sozialistischen Grundprinzipien umzusetzen. Das WORK-Gesetz ist eine solche notwendige lokale Initiative.

    Artikel 6 VII der Bundesverfassung unterstützt die Autonomie der Teilrepubliken und erlaubt, eigene Regelungen zu erlassen, solange sie im Einklang mit den übergeordneten Verfassungsprinzipien stehen. Daher sollte das WORK-Gesetz nicht aufgehoben werden, sondern als ergänzende und unterstützende Maßnahme zur bundesweiten Wirtschaftsordnung betrachtet werden.


    [/doc]

    2356-sev-pres-siegel-quad-kl-pngMarko Boban
    Predsjednik Severanije

    Председник Севераније

  • Karla Anđelić
    Crvenogardejac
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    • 3. Januar 2025 um 11:51
    • #7

    „Kurz noch äußern“.

    Karla Anđelić

    Zastupnica Doma Republike

    Bivša savezna ministrica unutarnjih poslova

    Bivša savezna izborna povjerenica

    690-2mcpnyek-png

  • Marko Boban
    Predsjednik
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    • 3. Januar 2025 um 11:56
    • #8
    Zitat von Karla Anđelić

    „Kurz noch äußern“.

    Bei der ersten Fassung aus dem kaysteranischen Justizministerium, hätten Sie jetzt noch nicht mal das Vorwort überstanden!

    2356-sev-pres-siegel-quad-kl-pngMarko Boban
    Predsjednik Severanije

    Председник Севераније

  • Vedad Mehmedbašić
    Botschafter
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    • 4. Januar 2025 um 00:28
    • #9
    Zitat von Vaclav Dubel-Hacac

    Oberste Richterin ist derzeit @Nataša Jović,ein Jedinstvo-Apparatschik.

    Schamlos und unwürdig! Frau Jović hat unser Land als Präsidentin und Oberste Richterin mit Integrität, Kompetenz und unermüdlichem Einsatz gedient.

    Vedad Mehmedbašić

    Severanski ambasador u Kedariji

    Predsjednik Upravnog odbora Arsenala Aresinija

    Bivši ministar vanjskih poslova Savezne Republike

    Bivši Predsjednik Republike Aresinije

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  • Vaclav Dubel-Hacac
    Demokratischer Sozialist
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    • 4. Januar 2025 um 10:40
    • #10

    Verklag mich doch!

    Präsident der Nationalversammlung sowie Wahlleiter Vesterans

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  • Nataša Jović
    Meister
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    • 5. Januar 2025 um 15:16
    • #11

    Ich danke dem Vertreter der Repubublik Kaysteran für die Rückmeldung.

    Ich sehe, dass Einigkeit darüber besteht, dass das Gesetz über die vereinigte Arbeit als übergeordnet anerkannt wird. In den Ausführungen zum Gesetz über Wirtschaftliche Organisationsformen der Republik Kaysteran (WORK) ist jedoch nicht nachvollziehbar, wieso ausschließlich vom Bundesgesetz abweichende Rechtsformen geschaffen werden, statt nähere Bestimmungen innerhalb des bundesgesetzlich bestimmten Rahmens zu treffen.

    Nataša Jović
    Predsednica Vrhovnog suda

  • Vaclav Dubel-Hacac
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    • 5. Januar 2025 um 15:50
    • #12

    Sie sind nicht mehr im Amt!!!

    Präsident der Nationalversammlung sowie Wahlleiter Vesterans

    Mitglied der Bundesversammlung (PROGRES)

  • Marko Boban
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    • 5. Januar 2025 um 16:08
    • #13
    Zitat von Živorad Trkulja

    Die Bundesregierung prüft die Angelegenheit und wird die Handlungsfähigkeit des Gerichts zeitnah sicherstellen.

    Ich hoffe das erfolgt schnell, so dass der Fall behandelt werden kann.

    2356-sev-pres-siegel-quad-kl-pngMarko Boban
    Predsjednik Severanije

    Председник Севераније

  • Marko Boban
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    • 5. Januar 2025 um 16:09
    • #14
    Zitat von Nataša Jović

    Ich danke dem Vertreter der Repubublik Kaysteran für die Rückmeldung.

    Ich sehe, dass Einigkeit darüber besteht, dass das Gesetz über die vereinigte Arbeit als übergeordnet anerkannt wird. In den Ausführungen zum Gesetz über Wirtschaftliche Organisationsformen der Republik Kaysteran (WORK) ist jedoch nicht nachvollziehbar, wieso ausschließlich vom Bundesgesetz abweichende Rechtsformen geschaffen werden, statt nähere Bestimmungen innerhalb des bundesgesetzlich bestimmten Rahmens zu treffen.

    Fragt sich warum die auf vier Monate ernannte oberste Richterin aus 2016 weiterhinAkteneinsicht hat.

    2356-sev-pres-siegel-quad-kl-pngMarko Boban
    Predsjednik Severanije

    Председник Севераније

  • Vaclav Dubel-Hacac
    Demokratischer Sozialist
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    • 5. Januar 2025 um 16:16
    • #15

    Vielleicht wäre dasauch eine Verfassungsklage wert...

    Präsident der Nationalversammlung sowie Wahlleiter Vesterans

    Mitglied der Bundesversammlung (PROGRES)

  • Vaclav Dubel-Hacac
    Demokratischer Sozialist
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    • 5. Januar 2025 um 16:17
    • #16

    Frau Jovic,auf welcher Basis haben Sie Akteneinsicht?

    Sie haben 72 Stunden,ansonsten verklage ich Sie wegen Amtsanmaßung.

    Präsident der Nationalversammlung sowie Wahlleiter Vesterans

    Mitglied der Bundesversammlung (PROGRES)

  • Slobodan Tesla
    Vorsitzender Richter
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    • 7. Juni 2025 um 15:16
    • #17

    Ich frage den gospodin Nikolov, ob weiterhin ein Normenkontrollverfahren in dieser Sache angestrebt wird. Das Gesetz ist nach dem aktuellen Stand formal aufgehoben durch das Bundesgesetz (WOG)

    Slobodan Tesla

    Glavni sudija Vrhovnog suda

    Bivši predsednik Severanije

  • Plamen Nikolov
    Administrator
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    • 7. Juni 2025 um 18:46
    • #18

    Ich ziehe den Antrag zurück und danke für Ihre Bemühungen.

    Пламен Николов

    Вишеград

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  • Kaysteran

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