1. Dashboard
  2. Artikel
  3. Mitglieder
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Benutzer online
    3. Team
    4. Mitgliedersuche
  4. Forum
    1. Neueste Themen
    2. Unbeantwortete Themen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Alles
  • Alles
  • Artikel
  • Seiten
  • Forum
  • Erweiterte Suche
  1. Severanien
  2. Forum
  3. Centar Naroda
  4. Trg Dragana Stankovića

Der Präsident ein Verbrecher?

  • Nebojša Ristić
  • 21. März 2008 um 15:19
  • Trg Dragana Stankovića
  • RSS-Feed
  • Nebojša Ristić
    Jurist
    Beiträge
    310
    • 21. März 2008 um 15:19
    • #1

    Der Präsident ein Verbrecher?

    Ich prüfe nun salopp die drei Tatbestände, die der Herr Juric erfüllt haben könnte.

    Es handelt sich hierbei um Amtsanmaßung, Vorteilsannahme und Bestechlichkeit und Rechtsbeugung. Ich sage hier ausdrücklich, dass ich hier versuche, gutachterlich zu werten und nicht subjektiv.

    Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass das Strafgesetzbuch einige Regelungslücken aufweist, die ein rechtsstaatliches Verfahren durchaus behindern könnten. So fehlt die Unterscheidung von Verbrechen und Vergehen, außerdem ist nicht gesetzlich festgelegt, was fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten und wie dies juristisch zu werten ist. Wenn man nun nur nach Wortlaut auslegt, könnte also auch ein fahrlässiges Handeln, das immer passieren kann, genauso wie ein vorsätzlich begangenes Delikt behandelt werden. Hier bitte ich um Änderungen, außerdem sollte man hier in der juristischen Bewertung dennoch Analogien bilden können, um hier korrekt werten zu können.

    Mich interessiert die Antwort zur Frage, ob der höchste Amts- und Würdenträger unseres Landes ein Verbrecher ist. Ich komme nun zur juristischen Bewertung, die ich hier knapp, aber dennoch verständlich, abhandeln möchte.

    A Amtsanmaßung

    I. Tatbestand (+, weil obj. und subj. TB erfüllt)

    1. Objektiver Tatbestand (+)

    a) Unbefugte Ausübung eines öffentlichen Amtes (-)
    -> Präsident benennt Wahlleiter endgültig
    -> Wahlleiter wird durch den Präsidenten zur Ausübung des Amtes beauftragt
    -> Diese erlangt allerdings erst ihre Gültigkeit, wenn die Skupstina dies bestätigt hat
    -> Die Skupstina hat keinen rechtsgültigen Beschluss über die Bestätigung gefasst. Der Präsident hat jedoch auch nicht im Namen der Skupstina gehandelt. Somit ist das Vorgehen des Präsidenten nicht unter den Tatbestand der ersten Variante zu subsumieren.

    2. Fall: (+)
    -> Präsident will verfassungsgebende Versammlung einberufen und die Verfassung ändern über diese Versammlung
    -> Die Verfassung sieht für Verfassungsänderungen die Skupstina als einziges Organ vor, die eine Verfassungsänderung vornehmen darf.
    -> Eine Tatvollendung ist noch nicht zu konstatieren. Dennoch liegt hier der Versuch vor. (Siehe unten)
    -> Der Präsident will hier Aufgaben des Parlaments ohne Befugnis wahrnehmen.

    b) Vornahme einer Handlung, die nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf (+)
    -> Präsident benennt Wahlleiter endgültig.
    -> Wahlleiter wird durch den Präsidenten zur Ausübung des Amtes beauftragt
    -> Diese erlangt allerdings erst ihre Gültigkeit, wenn die Skupstina dies bestätigt hat
    -> Die Skupstina hat keinen rechtskräftigen Beschluss über die Bestätigung gefasst.
    -> Die Bestätigung muss jedoch vorliegen, um einen Wahlleiter rechtskräftig zu ernennen.
    -> Der Präsident hat trotzdem die Ernennung vorgenommen und damit gegen den möglichen Vorbehalt des Parlaments gehandelt. Der Präsident hat hier den objektiven Tatbestand erfüllt.


    2. Subjektiver Tatbestand

    a) Vorsatz (+)
    Trotz Belehrung über die Vorgänge tritt er nicht von seinem Vorhaben zurück.

    2. Rechtswidrigkeit
    a) Es gibt keine Gründe, die diese Tat im Sinne des Strafrechts rechtfertigen würden.

    3. Schuld
    a) Der Präsident ist Herr seiner Sinne gewesen, deswegen kann sein Verhalten auch nicht im Sinne des Strafrechts entschuldigt werden.

    Er hat Amtsanmaßung begangen.

    *Zum Versuch:
    Um eine Versuchsstraftat begangen zu haben, müsste der Vorsatz bzgl. der geplanten Straftat vorhanden sein. Dies hat er mehrfach hier (Lage der Nation) bewiesen.

    Er müsste zur Tat unmittelbar angesetzt haben. Hier liegt ein unmittelbares Ansetzen vor, da der Präsident bereits nach Räumlichkeiten auf der Suche ist, um eine solche Versammlung durchführen zu können. Aufgrund der Schwere der Tat und der Bedeutung für das Gemeinwesen ist hier ein unmittelbares Ansetzen sehr früh zu konstatieren.

    Der Versuch liegt hier vor.


    ___

    Die anderen beiden Tatbestände werden später geprüft, wobei davon auszugehen ist, dass hier definitiv keine Vorteilsannahme vorliegt.

    Ich finde es gefährlich, dass sich ein Präsident Ämter anmaßt.

    Nebojsa Ristic

    Dieser Beitrag wurde bereits 1-mal editiert, zuletzt von NebojÅ¡a Ristić (21. März 2008 um 15:21).

  • Petro Jurić
    Nationalliberaler
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    466
    • 21. März 2008 um 15:58
    • #2

    Also, Herr Ristic, jetzt machen Sie sich mal nicht lächerlich. Ihre Begründungen sind so was von hahnebüchend.

    Sehen Sie mal erst mit ihrer Partei zu, Nachrücker für die Skupstina zu benennen.

  • Slobodan Tesla
    Vorsitzender Richter
    Reaktionen
    15
    Beiträge
    1.730
    • 21. März 2008 um 16:01
    • #3
    Zitat

    Original von Petro Juric
    Also, Herr Ristic, jetzt machen Sie sich mal nicht lächerlich. Ihre Begründungen sind so was von hahnebüchend.

    Sehen Sie mal erst mit ihrer Partei zu, Nachrücker für die Skupstina zu benennen.


    Herr Juric!
    Das ist ein Rechtsgutachten. Bitte bringen Sie richtige Gegenargumente, indem Sie auf das Gutachten Bezug nehmen. Welchem Argument stimmen Sie konkret nicht zu? Was ist Ihre Version?

    Slobodan Tesla

    Glavni sudija Vrhovnog suda

    Bivši predsednik Severanije

  • Nebojša Ristić
    Jurist
    Beiträge
    310
    • 21. März 2008 um 16:23
    • #4

    Jetzt kann ein Hahn also auch noch büchen? ...

    Also. Das, was ich hier angefangen habe, war eine durchaus wissenschaftliche Abhandlung zu Ihrem Verhalten.

    Schlagen Sie nun erstmal Richter vor.

    Nebojsa Ristic

  • Arnost Susly ml.
    Anfänger
    Beiträge
    22
    • 21. März 2008 um 16:25
    • #5

    Sollten unabhängige Beobachter zu irgendwelchen "Ungereimtheiten" nötig sein, wenden Sie sich an Kaysteran.

  • Slobodan Tesla
    Vorsitzender Richter
    Reaktionen
    15
    Beiträge
    1.730
    • 21. März 2008 um 16:29
    • #6
    Zitat

    Original von Arnost Susly ml.
    Sollten unabhängige Beobachter zu irgendwelchen "Ungereimtheiten" nötig sein, wenden Sie sich an Kaysteran.


    Vielen Dank. Kaysteran war immer ein zuverlässiger Partner Vesterans und Severaniens. Ein Gutachten eines unabhängigen Juristen aus Kaysteran wäre durchaus interessant.

    Slobodan Tesla

    Glavni sudija Vrhovnog suda

    Bivši predsednik Severanije

  • Radovan Radenković
    борац за слободу
    Reaktionen
    42
    Beiträge
    1.125
    • 22. März 2008 um 14:05
    • #7

    RE: Der Präsident ein Verbrecher?

    Zitat

    Original von Nebojsa Ristic
    Der Präsident ein Verbrecher?

    Ja!

    97-napred-png

  • Nebojša Ristić
    Jurist
    Beiträge
    310
    • 27. März 2008 um 11:55
    • #8

    Hat er auch Kuppenkiri?

    Nebojsa Ristic

Ähnliche Themen

[Kandidaturen] Präsident der Narodna SkupŠ¡tina

  • Dr. Bogdan Savic
  • 7. August 2008 um 16:15
  • Narodna skupština
3
Dr. Bogdan Savic 12. August 2008 um 22:16

Pressemeldung - Präsident tritt zurück

  • Natasa Vojnovic
  • 23. November 2007 um 12:17
  • Státní­ Rada
0
Natasa Vojnovic 23. November 2007 um 12:17

Ich möchte Präsident werden, aber...

  • Nikola Mihajlov
  • 19. März 2008 um 13:32
  • Narodna Republika Pelagonija
23
Slobodan Tesla 26. Mai 2008 um 21:27

Premijer oder Präsident?

  • Slobodan Tesla
  • 30. März 2008 um 15:15
  • Republika Vesteran
7
Senka Zajc 1. April 2008 um 11:23

Präsident zieht Truppen an kaysteranischer Grenze zusammen.

  • vesti
  • 17. Juli 2008 um 15:05
  • Trg Dragana Stankovića
8
Ljiljana Šćepanović 21. Juli 2008 um 10:28

Wer war online?

  1. Datenschutzerklärung
Community-Software: WoltLab Suite™ 6.2.8