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  5. Federativna skupština (2007–2008)

Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltserlaubnisgesetz

  • Boris Pantelic
  • 4. Juni 2008 um 21:36
  • Federativna skupština (2007–2008)
  • Geschlossen
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  • Boris Pantelic
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    560
    • 4. Juni 2008 um 21:36
    • #1

    Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltserlaubnisgesetz

    Zitat

    Gesetz über die Staatsbürgerschaft und weitere Formen der Aufenthaltserlaubnis
    (Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltserlaubnisgesetz)

    § 1 - Grundlagen
    Dieses Gesetz regelt den Erwerb und Verlust der severanischen Staatsbürgerschaft und weitere Formen der Aufenthaltserlaubnis. Mit der Ausführung ist der Präsident betraut.

    § 2 - Erwerb der Staatsbürgerschaft
    (1) Die Staatsbürgerschaft der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien wird erworben durch Abstammung oder Verleihung.
    (2) Eheliche Kinder erwerben die Staatsbürgerschaft mit der Geburt, wenn in diesem Zeitpunkt ein Elternteil Staatsbürger ist. Uneheliche Kinder erwerben die Staatsbürgerschaft mit der Geburt, wenn ihre Mutter in diesem Zeitpunkt Staatsbürger ist.
    (3) Minderjährige Fremde unter 14 Jahren erwerben die Staatsbürgerschaft mit ihrer Legitimation durch Adoption, wenn ihre Mutter in diesem Zeitpunkt Staatsbürger ist.
    (4) Bis zum Beweis des Gegenteiles gilt als Staatsbürger kraft Abstammung, wer im Alter unter sechs Monaten im Gebiet der Republik aufgefunden wird.
    (5) Die Staatsbürgerschaft ist auf Antrag zu verleihen, wenn der Antragsteller:
    - sich rechtmäßig in Severanien aufhält;
    - nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist;
    - durch die Verleihung der Staatsbürgerschaft die internationalen Beziehungen Severaniens nicht wesentlich beeinträchtigt werden;
    - nicht mit fremden Staaten in solchen Beziehungen steht, dass die Verleihung der Staatsbürgerschaft die Interessen Severaniens schädigen würde;
    - sein Lebensunterhalt hinreichend gesichert ist.

    § 3 – Verlust der Staatsbürgerschaft
    Die Staatsbürgerschaft endet durch:
    - Verzicht;
    - Entzug aufgrund eines richterlichen Beschlusses, wenn der Betroffene durch sein Verhalten die Interessen oder das Ansehen Severaniens erheblich schädigt;
    - Entzug, wenn der Betroffene seinen Meldepflichten nicht nachkommt.

    § 4 – Melde- und Veröffentlichungspflichten
    Der Präsident bestimmt durch Verordnung die melde- und veröffentlichungspflichtigen Daten. Er ist ermächtigt, durch angekündigte und mindestens sieben Tagen dauernde Volkszählungen die Richtigkeit der Daten zu überprüfen. Bei Nichtteilnahme an einer Volkszählung kann die Staatsbürgerschaft entzogen werden.

    § 5 – Ständige Aufenthaltserlaubnis
    Personen ohne severanische Staatsbürgerschaft kann auf Antrag beim Präsidenten oder durch internationale Abkommen der ständige Aufenthalt in Severanien erlaubt werden. Personen mit ständiger Aufenthaltserlaubnis genießen im Rahmen der Gesetze Freizügigkeit im gesamten Staatsgebiet, dürfen eine Arbeit aufnehmen oder ein Unternehmen betreiben.

    § 6 – Vorübergehende Aufenthaltserlaubnis
    Touristen und Hochschülern, die sich rechtmäßig in Severaniens aufhalten, kann für die Dauer des Urlaubs bzw. des Studiums der Aufenthalt erlaubt werden, wenn ihr Lebensunterhalt in dieser Zeit hinreichend gesichert ist.

    § 7 – Asyl
    Flüchtlinge, deren Leben oder Freiheit in ihrem Heimatland bedroht ist, genießen Asylrecht. Voraussetzung ist, dass sie keine Tat begangen haben, die nach severanischen Maßstäben strafbar gewesen wäre. Der Präsident legt die Aufenthaltsbedingungen fest.

    § 8 - Schlussbestimmungen
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft und ersetzt das bisherige Staatsbürgerschafts- und Wahlrechtsgesetz (StaBWrG).

    Alles anzeigen


    Stimmen Sie dem Antrag zu?

    Bitte stimmen sie mit Da (Ja), Ne (Nein) oder Uzdravanje (Enthaltung) ab.
    Diese Abstimmung läuft maximal 4 Tage oder bis alle Abgeordneten abgestimmt haben oder eine unumstössliche Mehrheit erreicht wurde

    Boris Pantelic

  • Nataša Jović
    Meister
    Reaktionen
    7
    Beiträge
    1.980
    • 4. Juni 2008 um 23:26
    • #2

    Da

    Nataša Jović
    Predsednica Vrhovnog suda

  • Boris Pantelic
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    560
    • 8. Juni 2008 um 18:55
    • #3

    Da

    Boris Pantelic

  • Boris Pantelic
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    560
    • 9. Juni 2008 um 22:36
    • #4

    Abstimmung beendet, Antrag einstimmig angenommen.

    Boris Pantelic

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