• Ich beantrage eine Debatte über folgenden Entwurf:

    Slobodan Tesla

    Glavni sudija Vrhovnog suda

    Bivši predsednik Severanije

  • Ich beantrage den Beschluss dieses Entwurfes:

    Nataša Jović
    Predsednica Vrhovnog suda

  • Hiermit beantrage ich, der Bundesrat möge seine Zustimmung zur Ernennung von Nebojsa Ristić zum Vorsitzenden Richter am Obersten Gericht gemäß Absatz 4 des achten Verfassungsartikels erteilen.

    Slobodan Tesla

    Glavni sudija Vrhovnog suda

    Bivši predsednik Severanije

  • Die Republik Vesteran beantragt eine Aussprache zu diesem Entwurf.

  • Antrag:

    Änderungsgesetz zum Gerichtsgesetz

    § 1 - Änderungen
    Das Gerichtsgesetz wird wiefolgt geändert:
    - "Severanija" in "Severanien" und "der Federativna Republika Severanija" in "der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien";
    - "Vinasy" in "Aresinje".

    § 2 - Inkrafttreten
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

    Nataša Jović
    Predsednica Vrhovnog suda

  • Antrag:

    Änderungsgesetz zum Hochschulgesetz

    § 1 - Änderungen
    (1) Das Hochschulgesetz wird wiefolgt geändert:
    - "der Republik Vesteran" in "der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien";
    - "Vesterans" in "Severaniens";
    - "vesteranischen" in "severanischen";
    - "ratelonischen und ausländischen" in "ausländischen".
    (2) Die Schlussbestimmungen des HSG werden gestrichen.

    § 2 - Inkrafttreten
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

    Nataša Jović
    Predsednica Vrhovnog suda

  • Antrag:

    Änderungsgesetz zum Vergabegesetz

    § 1 - Änderungen
    (1) Das Vergabegesetz wird wiefolgt geändert:
    - "der Federativna Republika Severanija" in "der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien".
    (2) In § 3 Absatz 3 wird Satz 2 gestrichen.

    § 2 - Inkrafttreten
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

    Nataša Jović
    Predsednica Vrhovnog suda

  • Antrag:

    Änderungsgesetz zum Wehrgesetz

    § 1 - Änderungen
    (1) Das Vergabegesetz wird wiefolgt geändert:
    - "der Federativna Republika Severanija" in "der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien";
    - "Predsednik federacije" in "Präsident";
    - "Verabschiedung" in "Verkündung".
    (2) § 3 WehrG wird gestrichen, die folgenden Paragrafen neu aufsteigend nummeriert.

    § 2 - Inkrafttreten
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

    Nataša Jović
    Predsednica Vrhovnog suda

  • Antrag:

    Änderungsgesetz zum Gesetz über die allstaranische Bewegung und die Solidarität mit den staranischen Völkern

    § 1 - Änderungen
    Das StarG wird wiefolgt geändert:
    - "Republika Severanija" in "Sozialistische Bundesrepublik Severanien";
    - "Beschlussfassung" in "Verkündung".

    § 2 - Inkrafttreten
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


    Anhang:

    Da das Gesetz noch nicht im Arhiva steht, hier die Neufassung komplett:


      Gesetz über die allstaranische Bewegung und die Solidarität mit den staranischen Völkern (StarG)

      § 1
      Die Sozialistische Bundesrepublik Severanien fördert und unterstützt das kulturellen Gemeinschaftsgefühl der Völker der staranischen Sprachgemeinschaft.

      § 2
      Die Sozialistische Bundesrepublik Severanien strebt enge freundschaftliche und solidarische Beziehungen zu allen Staaten mit mehrheitlich staranischer Bevölkerung an. Sie fördert und unterstützt hierzu den kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Austausch mit diesen.

      § 3
      Die Sozialistische Bundesrepublik Severanien fördert und unterstützt die Belange der staranischen Minderheiten in anderen Staaten.

      § 4
      Die Sozialistische Bundesrepublik Severanien verzichtet auf jedwede Androhung oder Anwendung von militärischer Gewalt gegen Staaten mit mehrheitlich staranischer Bevölkerung, sofern kein Angriff auf die Republika Severanija durch einen solchen Staat erfolgte oder unmittelbar bevorsteht. Inbesondere sind solche gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen hinfällig, die einen Verstoß gegen dieses Gesetz zur Folge hätten.

      § 5
      Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

    Nataša Jović
    Predsednica Vrhovnog suda

  • Würde ich ja gerne, aber wie ich schon im Technik Thread mal erwähnt hab... ich bin zwar Moderator, aber im Menü "Administrative Optionen" unten rechts, steht nichts zur Auswahl. Ich bräuchte schon die Rechte dazu, um was zu bearbeiten. ;)

  • Zitat

    Original von Dr. Bogdan Savic
    Würde ich ja gerne, aber wie ich schon im Technik Thread mal erwähnt hab... ich bin zwar Moderator, aber im Menü "Administrative Optionen" unten rechts, steht nichts zur Auswahl. Ich bräuchte schon die Rechte dazu, um was zu bearbeiten. ;)

    Huch, das habe ich übersehen. Geht jetzt?

    Slobodan Tesla

    Glavni sudija Vrhovnog suda

    Bivši predsednik Severanije

  • Die Bundesregierung möchte das Änderungsgesetz zum Gerichtsgesetz wiefolgt erweitern:

    Nataša Jović
    Predsednica Vrhovnog suda

  • Die Republika Vesteran beantragt:

    Zitat


    Republikvertretung der Republika Pelagonija

    Der Bundesrat stellt fest, dass die Republika Pelagonija seit mehr als 14 Tagen kein Staatsoberhaupt besitzt.

    Gemäß dem Republiksvertretungsgesetz beschließt der Bundesrat die Berufung von Nikola Mihajlov zum Gouverneur der Republika Pelagonija.

    Außerdem legt der Bundesrat mangels einer Republikverfassung fest, dass die rechtsprechende Gewalt dem Obersten Gericht Severaniens übertragen und die legislative Gewalt durch die Gesamtheit der wahlberechtigten Bürger wahrgenommen wird.

  • Die Republika Vesteran beantragt:

    Zitat


    Republikvertretung der Republika Aresinija

    Der Bundesrat stellt fest, dass die Republika Aresinija seit mehr als 14 Tagen kein Staatsoberhaupt besitzt.

    Gemäß dem Republiksvertretungsgesetz beschließt der Bundesrat die Berufung von Halid Selimović zum Gouverneur der Republika Aresinija.

    Außerdem legt der Bundesrat mangels einer Republikverfassung fest, dass die rechtsprechende Gewalt dem Obersten Gericht Severaniens übertragen und die legislative Gewalt durch die Gesamtheit der wahlberechtigten Bürger wahrgenommen wird.