Geschäftsordnung der Narodna skupština

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    Geschäftsordnung der Narodna skupština

    § 1 - Die Präsidentschaft

    (1) Der Präsident der Narodna skupština wird von ihren Mitgliedern mit einfacher Mehrheit bis auf Weiteres gewählt. Unbeschadet von Absatz 3 kann eine Neuwahl des Präsidenten nach frühestens sechs Monaten erfolgen.

    (2) Der Präsident führt die Geschäfte der Narodna Skupština und übt das Hausrecht aus.

    (3) Scheidet der Präsident vorzeitig aus, ist länger als 10 Tage abwesend oder findet kein Kandidat eine Mehrheit, so übernimmt der Premijer die Amtsgeschäfte und leitet eine Neuwahl ein.

    § 2 - Anträge und Debatten

    (1) Ein Gesetzesantrag muss mindestens fünf Tage zur Debatte verfügbar sein. Sie ist unverzüglich zu beenden, wenn fünf Tage keine Wortmeldung eines Mitglieds oder Erwiderung eines anderen Mitglieds kam oder wenn die fragestellenden Mitglieder bekannt geben, dass keine weiteren Fragen offen sind.

    (2) Besteht kein Diskussionsbedarf oder ist das Ende der Debatte erreicht, so ist eine Abstimmung einzuleiten.

    § 3 - Abstimmungen

    Abstimmungen laufen fünf Tage. Stimmberechtigt ist jedes Mitglied der Narodna SkupŠ¡tina. Eine Abstimmung kann vorzeitig beendet werden, wenn eine Mehrheit unausweichlich ist oder alle Stimmen abgegeben wurden.

    § 4 - Abweichungen

    Abweichende Handhabungen von dieser Geschäftsordnung sind zulässig, wenn sie durch die Narodna SkupŠ¡tina mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.

    § 5 - Schlussbestimmungen

    Die Geschäftsordnung tritt mit der Verkündung in Kraft.[/doc]

    Dieser Beitrag wurde bereits 1-mal editiert, zuletzt von Boris Stanković (22. Oktober 2023 um 14:48).

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