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Statut der NAPRED

  • Nikola Mihajlov
  • 17. Dezember 2008 um 21:15
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  • Nikola Mihajlov
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    • 17. Dezember 2008 um 21:15
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    Statut der NAPRED

    378-napred-png

    Statut

    Zitat


    § 1 - Name, Sitz, Tätigkeitsbereich
    (1) Die Partei führt den Namen "Narodni Preporod"und die Kurzform "NAPRED".
    (2) Der Hauptgeschäftssitz der NAPRED befindet sich in Vinaši, Vesteran.
    (3) Die Partei erstreckt ihre Tätigkeit auf das severanische Staatsgebiet.

    § 2 - Ziel und Zweck der Partei
    NAPRED kämpft mit friedlichen und demokratischen Mitteln für die Einheit der staranischen Völker und die Schaffung eines einheitlichen, unabhängigen und multikonfessionellen staranischen Staates, welcher der sozialen Gleichheit und der Bewahrung der nationalen Traditionen verpflichtet ist.

    § 3 - Mitgliedschaft
    (1) Mitglied der NAPRED kann werden,
    a) wer severanischer Staatsbürger ist,
    b) nicht Mitglied einer konkurrierenden Organisation und/oder Partei ist,
    c) das Programm und die Satzung der Partei anerkennt.
    (2) Jedes Mitglied hat das Recht, gemäß den Bestimmungen dieser Satzung in den Parteiorganen mitzuwirken sich über alle Schriftstücke der Organe in Kenntnis zu setzen
    (3) Eine Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
    (4) Bei begründeten Bedenken kann der Oberste Rat auf Antrag eines Mitglieds die Aufnahme eines Bürgers in die NAPRED ablehnen.
    (5) Ein Parteimitglied kann durch den Obersten Rat ausgeschlossen werden, wenn es der Partei durch Äußerungen bzw. Aktivitäten, die gegen Programm und Statut der NAPRED verstoßen, Schaden zufügt.

    § 4 - Parteitag
    (1) Der Parteitag ist die Versammlung der Parteimitglieder.
    (2) Der Parteitag tagt als oberstes Parteiorgan der NAPRED alle drei Monate oder bei Einberufung durch den Obersten Rat.
    (3) Der Parteitag
    - legt die Zahl der Mitglieder des Obersten Rates fest;
    - wählt die Mitglieder des Obersten Rates;
    - entscheidet über Satzungsänderungen;
    - beschließt Änderungen des Grundsatzprogramms;
    - verabschiedet Wahlprogramme;
    - befasst sich mit weiteren Angelegenheiten, mit denen er durch den Oberste Rat beauftragt wurde.
    (4) Entscheidungen für die Partei werden vom Parteitag in einer demokratischen Abstimmung bestimmt.
    (5) Abstimmungen und Wahlen werden vom Generalsekretär gestartet und beendet. Er ist für die Durchführung des Parteitags verantwortlich.

    § 5 - Oberster Rat (Vrhovno Veće)

    (1) Der Oberste Rat ist das höchste beschlussfassende Organ zwischen den Parteitagen.
    (2) Der Oberste Rat leitet die Arbeit der Partei und entscheidet in
    grundsätzlichen politischen und organisatorischen Fragen der Partei.
    (3) Der Oberste Rat tagt regelmäßig und trifft seine Entscheidungen in demokratischer Abstimmung.
    (4) Der Oberste Rat wählt für die Dauer von höchstens drei Monaten den Generalsekretär und kontrolliert seine Arbeit.
    (5) Der Oberste Rat ist dem Parteitag rechenschaftspflichtig.

    § 6 - Generalsekretär
    (1) Der Generalsekretär leitet und vertritt die Partei nach innen und außen.
    (2) Der Generalsekretär ist für die Ausführung der Beschlüsse von Parteitag und Oberstem Rat verantwortlich. Er erledigt die laufenden Geschäfte und trägt die Verantwortung für die politische und organisatorische Arbeit der Partei.
    (3) Der Generalsekretär ist dem Obersten Rat rechenschaftspflichtig.
    (4) Der Generalsekretär wird für die Dauer von höchstens drei Monaten durch den Obersten Rat gewählt. Wiederwahlen sind stets zulässig.
    (5) Seine Amtszeit endet durch Abwahl, Rücktritt, Austritt, Ausschluss oder Tod.

    §7 - Schlussbestimmung
    (1) Die Satzung tritt am Tage der Verabschiedung in Kraft.
    (2) Änderungen an ihr können mit einer Zustimmung von mehr als zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder auf einem Parteitag vorgenommen werden.

    Alles anzeigen
    2218-domkyr-png Никола Михајлов
    Nikola Mihajlov
    Domovina

    Rat-tat-tat-tat, tat-ta-tat, like that, and
    I never hesitate to put a Ratelonian on his back

    Dieser Beitrag wurde bereits 1-mal editiert, zuletzt von Nikola Mihajlov (23. November 2023 um 13:20).

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