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  5. Predsednik Slobodan Tesla (2008-2009)

Peer Steinbrück

  • Nataša Jović
  • 21. Dezember 2008 um 14:52
  • Predsednik Slobodan Tesla (2008-2009)
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  • Nataša Jović
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    • 21. Dezember 2008 um 14:52
    • #1

    Peer Steinbrück

    Habe eben ein einfaches Steuergesetz gestrickt. Es soll mehr der Ausgestaltung als einer "echten" Steuererhebung dienen.

    Zitat

    Gesetz über die Steuererhebung (SteuerG)

    § 1 (Allgemeines)
    Um das Steuereinkommen der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien zu gewährleisten, die Rechte der Steuerzahler zu schützen und die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung zu fördern, wird dieses Gesetz bestimmt.

    § 2 (Steuerpflicht)
    Steuerpflichtig sind alle Staatsangehörigen der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien sowie alle natürlichen und juristischen Personen, die ihren Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.

    § 3 (Einkommensteuer)
    Die Einkommensteuer (Porez na dohodak) wird von den Steuerpflichtigen auf persönliches und betriebliches Einkommen erhoben. Der Steuersatz beträgt 10 Prozent bei Löhnen und Gehältern oberhalb eines jährlichen Freibetrages von 12.000 Talir und 25 Prozent bei anderen Einkommen.

    § 4 (Gewinnsteuer)
    Die Gewinnsteuer (Porez na dobit) ist von allen Handelsgesellschaften zu entrichten. Bemessungsgrundlage ist der gesamte Zugewinn seit der letzten Erhebung. Der Steuersatz beträgt 10 Prozent.

    § 5 (Vermögensteuer)
    Die Vermögensteuer (Porez na imanje) ist von allen Privatpersonen und Unternehmen zu entrichten. Bemessungsgrundlage ist das gesamte Vermögen abzüglich der Schulden. Der Steuersatz beträgt 1 Prozent bei einem Nettovermögen über 60.000 Talir, 2 Prozent bei einem Nettovermögen über 120.000 Talir und 3 Prozent bei einem Nettovermögen über 240.000 Talir.

    § 6 (Verbrauchssteuer)
    (1) Die Verbrauchssteuer (Porez na potroŠ¡nju) wird auf den Kauf von Gütern und den Verbrauch von Rohstoffen und Energie erhoben. Bemessungsgrundlage ist bei Gütern das gezahlte Entgelt; bei Rohstoffen und Energie die gekaufte Menge. Der Steuersatz beträgt 25 Prozent.
    (2) Von der Verbrauchssteuer befreit sind:
    1. Wasser, Lebensmittel und Futtermittel;
    2. Medizinische Erzeugnisse, Geräte und Ausrüstungen;
    3. Für den Export bestimmte Güter;
    4. Mieten und Pachten;
    5. Dienstleistungen mit Ausnahme des Güter- und Personenverkehrs sowie der Energieversorgung;
    6. Kulturelle Veranstaltungen.
    (3) Ein ermäßigter Steuersatz von 10 Prozent wird erhoben auf:
    1. die Lieferung von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften;
    2. die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel;
    3. die Lieferungen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe.

    § 7 (Inkrafttreten)
    Dieses Gesetz tritt zum 1. des nach der Verkündung folgenden Monats in Kraft.

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    Evtl. könnte man noch die Verteilung der Steuereinnahmen regeln (kraft Verfassung fließt alles nach VinaŠ¡i) und eine Behörde definieren.

    Nataša Jović
    Predsednica Vrhovnog suda

  • Nataša Jović
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    • 21. Dezember 2008 um 16:07
    • #2

    Habe mir mal eben den "Anteil einzelner Steuerarten am Steueraufkommen 2006" für die BRD angeschaut. Demnach entfallen knapp 50 % auf Steuern vom Einkommen und Vermögen (einschl. Gewerbesteuer, Soli, Grundsteuer usw.), 30 % auf Steuern vom Umsatz und der Rest auf Mineralölsteuer (8,2 %) und sonstige Steuern. Von den Einnahmen erhalten Bund+EU fast 45 %.

    Auf uns übertragen könnte das so aussehen:

    - Verbrauchssteuer fällt komplett an den Bund (ich rechne stark vereinfacht damit, dass diese - anstalle von z.B. Umsatzsteuer, Mineralölsteuer, Tabaksteuer usw. - bei uns auch ca. 45-50 % einbringt)
    - Einkommen-, Gewinn- und Vermögensteuer erhalten die Republiken.

    Damit nicht strukturschwächere Republiken gegenüber Republiken mit z.B. vielen Einkommensmillionären benachteiligt werden, könnte man beim Steueranteil der Republiken zunächst 40% gleichmäßig auf die Republiken verteilen (=10% je Republik) und 60 % nach Einwohnern.

    Nun brauche ich noch den Namen für die Steuerbehörde. ;)

    Nataša Jović
    Predsednica Vrhovnog suda

  • Nataša Jović
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    • 21. Dezember 2008 um 16:30
    • #3

    Die serbische Finanzbehörde heißt Poreska uprava (ПореÑка управа).

    Nataša Jović
    Predsednica Vrhovnog suda

  • Nataša Jović
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    • 21. Dezember 2008 um 16:49
    • #4

    RE: Peer Steinbrück

    Überarbeitet:

    Zitat

    Gesetz über die Steuererhebung (SteuerG)

    § 1 (Allgemeines)
    Um das Steuereinkommen der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien zu gewährleisten, die Rechte der Steuerzahler zu schützen und die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung zu fördern, wird dieses Gesetz bestimmt.

    § 2 (Steuerpflicht)
    Steuerpflichtig sind alle Staatsangehörigen der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien sowie alle natürlichen und juristischen Personen, die ihren Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.

    § 3 (Einkommensteuer)
    Die Einkommensteuer (Porez na dohodak) wird von den Steuerpflichtigen auf persönliches und betriebliches Einkommen erhoben. Der Steuersatz beträgt 10 Prozent bei Löhnen und Gehältern oberhalb eines jährlichen Freibetrages von 12.000 Talir und 25 Prozent bei anderen Einkommen.

    § 4 (Gewinnsteuer)
    Die Gewinnsteuer (Porez na dobit) ist von allen Handelsgesellschaften zu entrichten. Bemessungsgrundlage ist der gesamte Zugewinn seit der letzten Erhebung. Der Steuersatz beträgt 10 Prozent.

    § 5 (Vermögensteuer)
    Die Vermögensteuer (Porez na imanje) ist von allen Privatpersonen und Unternehmen zu entrichten. Bemessungsgrundlage ist das gesamte Vermögen abzüglich der Schulden. Der Steuersatz beträgt 1 Prozent bei einem Nettovermögen über 60.000 Talir, 2 Prozent bei einem Nettovermögen über 120.000 Talir und 3 Prozent bei einem Nettovermögen über 240.000 Talir.

    § 6 (Verbrauchssteuer)
    (1) Die Verbrauchssteuer (Porez na potroŠ¡nju) wird auf den Kauf von Gütern und den Verbrauch von Rohstoffen und Energie erhoben. Bemessungsgrundlage ist bei Gütern das gezahlte Entgelt; bei Rohstoffen und Energie die gekaufte Menge. Der Steuersatz beträgt 25 Prozent.
    (2) Von der Verbrauchssteuer befreit sind:
    1. Wasser, Lebensmittel und Futtermittel;
    2. Medizinische Erzeugnisse, Geräte und Ausrüstungen;
    3. Für den Export bestimmte Güter;
    4. Mieten und Pachten;
    5. Dienstleistungen mit Ausnahme des Güter- und Personenverkehrs sowie der Energieversorgung;
    6. Kulturelle Veranstaltungen.
    (3) Ein ermäßigter Steuersatz von 10 Prozent wird erhoben auf:
    1. die Lieferung von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften;
    2. die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel;
    3. die Lieferungen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe.

    § 7 (Verteilung der Steuereinnahmen)
    Die Einnahmen aus der Verbrauchssteuer entfallen auf den Bund. Von den Einnahmen aus Einkommen-, Gewinn- und Vermögensteuer entfallen jeweils 10 % auf die Republiken; der Rest wird nach Einwohnerzahl auf die Republiken verteilt.

    § 8 (Vollzug)
    Zuständig für die Steuererhebung, die Erforschung von Steuerstraftaten und die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen ist die severanische Steuerverwaltung (Poreska uprava) unter Aufsicht des Präsidenten.

    § 9 (Inkrafttreten)
    Dieses Gesetz tritt zum 1. des nach der Verkündung folgenden Monats in Kraft.

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    Nataša Jović
    Predsednica Vrhovnog suda

  • Nikola Mihajlov
    Total national!
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    • 21. Dezember 2008 um 23:14
    • #5

    Wenn ich doch nur Ahnung von so etwas hätte ;)

    2218-domkyr-png Никола Михајлов
    Nikola Mihajlov
    Domovina

    Rat-tat-tat-tat, tat-ta-tat, like that, and
    I never hesitate to put a Ratelonian on his back

  • Nataša Jović
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    • 22. Dezember 2008 um 20:42
    • #6
    Zitat

    Original von Nikola Mihajlov
    Wenn ich doch nur Ahnung von so etwas hätte ;)


    Im RL wären das 400 eng bedruckte Seiten. ;)

    Ich versuche mal, das wesentliche darzustellen:

    - Statt 58 Steuern gibt es bei uns nur 4.
    - Wie im RL die Amerikaner, sind bei uns auch alle Bürger steuerpflichtig - Steuerflucht wie bei Schuhmacher ist also nicht drin.
    - Auf Einkommen werden 25 % Steuer erhoben, auf Löhne jedoch nur 10 %.
    - Handelsgesellschaften müssen - anders als Einzelunternehmer und Genossenschaften (deren Mitglieder zahlen auf ihren Gewinnanteil 25 % Einkommensteuer) zusätzlich 10 % Gewinnsteuer zahlen.
    - Die Verbrauchssteuer sorgt für die Öko-Komponente und fasst RL-Sachen wie Mineralölsteuer, Stromsteuer oder Mehrwertsteuer zusammen. Im Gegensatz zum RL sind die meisten Dienstleistungen aber befreit.

    Bitte nicht auf konkrete Einnahmen festnageln - dazu müsste man wissen, wie hoch hierzulande Durchschnittsverdienst, Vermögen und Konsumquote sind. :)

    Nataša Jović
    Predsednica Vrhovnog suda

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