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  4. Trg Dragana Stankovića

Zum Bürgergeld

  • Aleksandar Ivanov
  • 5. Februar 2009 um 20:22
  • Trg Dragana Stankovića
  • RSS-Feed
  • Aleksandar Ivanov
    Vollkaufmann
    Beiträge
    705
    • 5. Februar 2009 um 20:22
    • #1

    Zum Bürgergeld

    Ich halte das Bürgergeld, das im 2. Änderungsgesetz zum Gesetz über die Steuererhebung vorgesehen ist, für verfassungsrechtlich bedenklich. Das Bürgergeld ist eine Sozialleistung, denn auch wenn da steht "ohne Prüfung der Bedürftigkeit" ist doch bereits die Prüfung, ob jemand ein Einkommen < x hat, eine Bedürftigkeitsprüfung.

    ÐлекÑандар Иванов
    Aleksandar Ivanov

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  • Nataša Jović
    Meister
    Reaktionen
    7
    Beiträge
    1.980
    • 6. Februar 2009 um 13:37
    • #2

    RE: Zum Bürgergeld

    Zitat

    Original von Aleksandar Ivanov
    Ich halte das Bürgergeld, das im 2. Änderungsgesetz zum Gesetz über die Steuererhebung vorgesehen ist, für verfassungsrechtlich bedenklich. Das Bürgergeld ist eine Sozialleistung, denn auch wenn da steht "ohne Prüfung der Bedürftigkeit" ist doch bereits die Prüfung, ob jemand ein Einkommen < x hat, eine Bedürftigkeitsprüfung.


    Die Klausel, dass lediglich Bürger mit extrem hohem Vermögen vom Bezug des Bürgergeldes ausgeschlossen sein sollen, als Bedürftigkeitsprüfung zu interpretieren, halte ich für weit hergeholt. Meinetwegen können wir aber diesen Zusatz aus dem Antrag entfernen und ggf. die Vermögensteuer so weit erhöhen, dass eine schwarze Null bei rauskommt.

    Ganz allgemein ist das geplante Bürgergeld - welches den Grundfreibetrag der Einkommensteuer miteinbezieht - keine Sozialleistung, da die wesentliche Voraussetzung für eine Sozialleistung, eine konkrete Hilfsbedürftigkeit, nicht im Vordergrund steht. Vielmehr handelt sich hierbei um eine Subvention - in der Erwartung, dass die Bürger [vor allem, wenn es hier mal ein Kontensystem geben sollte] dieses Geld umgehend für Investitionen und Konsum ausgeben. Unsere Unternehmenslandschaft ist bekanntermaßen durch Genossenschaften, also dem Zusammenschluss einzelner Bürger, geprägt.

    Dass man eine soziale Komponente - die eher Sache der Republiken wäre - nicht wegdiskutieren kann, bleibt hierbei unschädlich, da diese Komponente eben nicht im Vordergrund steht. Ein anderes Beispiel ist der Bereich Strafvollzug, der klare Bundesangelegenheit ist. Es wird aber niemand bestreiten, dass der Strafvollzug auch soziale Komponenten wie sozialtherapeutische Behandlungen umfasst. Deswegen hat aber niemand verfassungsrechtliche Bedenken.

    Nataša Jović
    Predsednica Vrhovnog suda

  • Aleksandar Ivanov
    Vollkaufmann
    Beiträge
    705
    • 6. Februar 2009 um 14:30
    • #3

    RE: Zum Bürgergeld

    Zitat

    Original von NataŠ¡a Jović
    Die Klausel, dass lediglich Bürger mit extrem hohem Vermögen vom Bezug des Bürgergeldes ausgeschlossen sein sollen, als Bedürftigkeitsprüfung zu interpretieren, halte ich für weit hergeholt.


    Jemand, der Einkommen < x hat, bedarf des Bürgergeldes, ist also bedürftig nach Definition dieses Gesetzes. Da braucht man gar nichts zu interpretieren.

    Zitat

    Meinetwegen können wir aber diesen Zusatz aus dem Antrag entfernen und ggf. die Vermögensteuer so weit erhöhen, dass eine schwarze Null bei rauskommt.


    Meinetwegen könnten wir dieses Gesetz eher in den Papierkorb werfen.

    Zitat

    Ganz allgemein ist das geplante Bürgergeld - welches den Grundfreibetrag der Einkommensteuer miteinbezieht - keine Sozialleistung, da die wesentliche Voraussetzung für eine Sozialleistung, eine konkrete Hilfsbedürftigkeit, nicht im Vordergrund steht.


    Ob die Hilfsbedürftigkeit konkret oder abstrakt ist, ist doch wurscht. Das Gesetz definiert eine Bedürftigkeit nach sozialen Gesichtspunkten und zahlt dann eine Leistung aus. Damit ist es auch eine Sozialleistung.

    Zitat

    Dass man eine soziale Komponente - die eher Sache der Republiken wäre - nicht wegdiskutieren kann, bleibt hierbei unschädlich, da diese Komponente eben nicht im Vordergrund steht. Ein anderes Beispiel ist der Bereich Strafvollzug, der klare Bundesangelegenheit ist. Es wird aber niemand bestreiten, dass der Strafvollzug auch soziale Komponenten wie sozialtherapeutische Behandlungen umfasst. Deswegen hat aber niemand verfassungsrechtliche Bedenken.

    Die soziale Komponente steht eben doch im Vordergrund, weil das Bürgergeld - wie schon gesagt - einzig nach sozialen Gesichtspunkten ausgezahlt wird. Ob Sie das Bürgergeld ins Steuergesetz oder ins Seuchenbekämpfungsgesetz schreiben, ist egal, auch ob sie es "Bürgergeld" oder "Stuhl" nennen, ist egal. Wenn es nach diesen Gesichtspunkten durch den Bund ausgezahlt wird, ist es verfassungswidrig. Falsa demonstratio non nocet - falsche Bezeichnung schadet nicht.

    ÐлекÑандар Иванов
    Aleksandar Ivanov

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  • Katharina Maleva
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    242
    • 9. Februar 2009 um 15:31
    • #4

    Offener Flügelkampf der Jedinstvo!

    Katharina Maleva

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  • Katharina Maleva
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    242
    • 9. Februar 2009 um 15:42
    • #5

    Zum Inhalt:

    Zitat


    Jedem Bürger, der nicht der Vermögensteuer unterworfen ist, wird monatlich ein Existenzminimum ohne Prüfung der Bedürftigkeit ausgezahlt. Die Höhe dieses Bürgergeldes beträgt 2.000 Talir für Erwachsene und 1.000 Talir für Kinder, die das 18. Lebensjahr oder ihre Schulausbildung noch nicht vollendet haben.

    Ich halte eine Auszahlung für Bürger, unter einem gewissen Vermögensstand für Kontraproduktiv. Es ist wichtig, dass jeder Bürger sich durch Bildung von Vermögen absichert. Das Bilden von Vermögen ist Grundlage des wirtschaftlichen Handelns. Eine Sanktionierung durch den Staat durch Streichung des Bürgergeldes ab einem bestimmten Vermögensstand ist wirtschaftspolitisch nicht sinnvoll und setzt falsche Anreize.

    Darüberhinaus Zweifel ich die Verfassungsmäßigkeit des Ansatzes an:

    Zitat


    (1) Die Bürger der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien haben alle durch diese Verfassung garantieren Rechte und Freiheiten, unabhängig von (...) Vermögen, (...).

    Katharina Maleva

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  • Aleksandar Ivanov
    Vollkaufmann
    Beiträge
    705
    • 9. Februar 2009 um 16:35
    • #6
    Zitat

    Original von Katharina Maleva
    Ich halte eine Auszahlung für Bürger, unter einem gewissen Vermögensstand für Kontraproduktiv. Es ist wichtig, dass jeder Bürger sich durch Bildung von Vermögen absichert. Das Bilden von Vermögen ist Grundlage des wirtschaftlichen Handelns. Eine Sanktionierung durch den Staat durch Streichung des Bürgergeldes ab einem bestimmten Vermögensstand ist wirtschaftspolitisch nicht sinnvoll und setzt falsche Anreize.


    Das mag ja alles sein. Trotzdem widerspricht das Gesetz bereits aus formalen Kriterien der Verfassung.

    Zitat

    Darüberhinaus Zweifel ich die Verfassungsmäßigkeit des Ansatzes an:


    Dieser Vergleich hinkt, denn das Bürgergeld ist kein "durch die Verfassung garantiertes Recht".

    ÐлекÑандар Иванов
    Aleksandar Ivanov

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  • Katharina Maleva
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    242
    • 9. Februar 2009 um 16:41
    • #7

    Aber sein ausbleiben stellt eine Benachteiligung dar. Im übrigen zweifel ich die Verfassungsmäßigkeit einer Vermögenssteuer grundsätzlich an.

    Katharina Maleva

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  • Duro Jurković
    Macht was mit Medien
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    298
    • 9. Februar 2009 um 16:49
    • #8

    Bedeutet das Gesetz, polemisch ausgedrückt, das jemand der sein ganzes Leben lang geschuftet hat und durch einen Arbeitsunfall nicht mehr arbeiten kann genauso viel bekommt wie ein Zwanzigjähriger, der einfach zu faul ist um zu arbeiten? Oder gibt es noch weitere Sozialleistungen?

    *Früherer kaysteranischer Präsident
    *Medienunternehmer und Großaktionär von ANTENA S
    "*Eigentümer von NK Dinamo Duranje

  • Aleksandar Ivanov
    Vollkaufmann
    Beiträge
    705
    • 9. Februar 2009 um 16:54
    • #9
    Zitat

    Original von Duro Yurkovich
    Bedeutet das Gesetz, polemisch ausgedrückt, das jemand der sein ganzes Leben lang geschuftet hat und durch einen Arbeitsunfall nicht mehr arbeiten kann genauso viel bekommt wie ein Zwanzigjähriger, der einfach zu faul ist um zu arbeiten? Oder gibt es noch weitere Sozialleistungen?

    Mir fehlt momentan der Überblick darüber, welche Gesetze mit Geltungskraft es in Kaysteran gibt. Sozialleistungen sind ja Republikssache in Severanien. In Vesteran hat z. B. ein recht ausgebautes Soziales Sicherungssystem.

    Und genau darum geht es: Dieses Gesetz trifft Regelungen, die Republiksangelenheit sind und nicht Bundesangelegenheit.

    Über die inhaltliche Kritik, die Sie hier anbringen, kann man natürlich streiten.

    ÐлекÑандар Иванов
    Aleksandar Ivanov

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  • Nataša Jović
    Meister
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    1.980
    • 9. Februar 2009 um 19:43
    • #10
    Zitat

    Original von Katharina Maleva
    Offener Flügelkampf der Jedinstvo!


    Eine pluralistische Partei vertritt unterschiedliche Ansichten. Wo ist das Problem? Wir sind doch keine Kommunisten und glauben, zu jeder Frage seit jeher die richtige Antwort zu haben.

    Für eine Gruppierung wie die KU, die auf politische Ansichten oder Initiativen gänzlich verzichtet und deren Mitglieder vermutlich für jeden Furz um Erlaubnis fragen müssen, ist das wohl unvorstellbar.

    :P

    Nataša Jović
    Predsednica Vrhovnog suda

  • Katharina Maleva
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    242
    • 19. Februar 2009 um 19:02
    • #11

    Wird das geplante Bürgergeld als normales Einkommen behandelt und somit ebenfalls voll besteuert?

    Katharina Maleva

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  • Nataša Jović
    Meister
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    7
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    1.980
    • 19. Februar 2009 um 19:30
    • #12
    Zitat

    Original von Katharina Maleva
    Wird das geplante Bürgergeld als normales Einkommen behandelt und somit ebenfalls voll besteuert?


    "Existenzminimum" fand ich eigentlich ausreichend, aber ich kann da gerne noch eine Präzisisierung vornehmen. Allerdings sieht es so aus, dass der Bundesrat das Vorhaben ablehnt.

    Nataša Jović
    Predsednica Vrhovnog suda

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