Gesetz über die Nationalpolizei der Republik Vesteran
Zur Abstimmung steht folgender Antrag:
ZitatAlles anzeigenGesetz über die Nationalpolizei der Republik Vesteran
§ 1 – Allgemeines
Die Narodna Policija (Nationalpolizei) ist die Polizei der Republik Vesteran.§ 2 – Auftrag
Die Nationalpolizei hat den Auftrag, im Rahmen des Gesetzes die öffentliche Ordnung, Sicherheit und Ruhe aufrecht zu erhalten und den Schutz von Personen und Sachen sicherzustellen.§ 3 - Kommando
Der Chef der Nationalpolizei trägt den Titel Kommandant. Er wird vom Premijer ernannt und ist diesem rechenschaftspflichtig.§ 4 – Zusammensetzung
Die Nationalpolizei besteht aus:
a) der Sicherheitspolizei und der Verkehrspolizei als uniformierte Polizei;
b) der Kriminalpolizei als zivile Polizei;
c) dem Vollzug.§ 5 – Sicherheitspolizei
Aufgaben der Sicherheitspolizei sind: Abwehr von Gefahren und die Beseitigung von Störungen, Bauaufsicht, Fabrik-, Gewerbe- und Arbeitsinspektion, Gewässerschutz, Natur- und Landschaftsschutz, Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit, Betreuung und Überwachung von Demonstrationen und Veranstaltungen.§ 6 – Verkehrspolizei
Aufgaben der Verkehrspolizei sind: Schutz der Verkehrswege, Regelung des Straßenverkehrs, Feststellung und Vorhaltung der Übertretungen der Straßenverkehrsordnung, Unfallaufnahme und alle damit zusammenhängenden Aktivitäten, Kontrolle von Dokumenten und Fahrzeugen.§ 7- Kriminalpolizei
Aufgaben der Kriminalpolizei sind: Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, kriminaltechnische Untersuchungen, Fahndung nach Personen und Sachen, Bekämpfung von Korruption, organisierter Kriminalität sowie Wirtschafts- und Finanzkriminalität.§ 8 – Vollzug
Dem Vollzug obliegt die Sicherung vor Entweichungen sowie die Gewährleistung von Ordnung und Disziplin in den Strafanstalten, Arbeitserziehungsanstalten, Jugendverwahrungsanstalten und Sondervollzugsanstalten.§ 9 – Organisation
Die Nationalpolizei gliedert sich in sieben Polizeidirektionen in der Fläche mit Sitz in VinaŠ¡i, Bechtograd, Bergerać, PraŠ¡ovo, Krajlovać, Templić und Osovać.§ 10 – Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Bitte stimme mit Da, Ne oder Uzdrоavanje ab.
Die Abstimmung dauert fünf Tage.