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  5. Savezno veće (2008–2016)

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

  • Josip Olić
  • 6. Mai 2009 um 21:08
  • Savezno veće (2008–2016)
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  • Josip Olić
    9. predsjednik
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    • 6. Mai 2009 um 21:08
    • #1

    Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

    Auf Antrag der Regierung, wird folgender Antrag zur Debatte gestellt:

    Zitat

    UNIVERSAL DECLARATION OF HUMAN RIGHTS

    Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ~ Déclaration universelle des Droits de l’Homme


    Preamble
    Wir, die freien Völker und Staaten dieser Welt,
    vereint im Streben und in der Hoffnung,


    ANERKENNEND, dass die angeborene Würde und die allgemeinen, gleichen und unveräußerlichen Menschenrechte die unanzweifelbare und höchste Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bilden,

    FESTSTELLEND, dass die Ablehnung und Missachtung dieser allgemeinem, gleichen und unveräußerlichen Menschenrechte zu Akten der Tyrannei und Barbarei geführt haben, welche das Gewissen der Menschheit mit Empörung füllt und nur Abscheu hervorrufen können,

    ANERKENNEND, dass in einer freien und gerechten Welt, in der jeder Mensch Rede-, Glaubens- und Gewissensfreiheit und die Freiheit vor aller Not und Furcht unanzweifelbar genießt, das Streben der Völker alleine auf das Wohl des Menschen gerichtet ist,

    FESTSTELLEND, dass die Notwendigkeit besteht, diese Menschenrechte als Grundlage der Freiheit durch die Herrschaft des Rechtes und der Gerechtigkeit zu Schützen, um den Aufstand der Hoffnungslosigkeit gegen Sklaverei und Unterdrückung überflüssig zu machen,

    ANERKENNEND, dass ein gemeinschaftliches Fundament auf der Basis der Menschenrechte dazu geeignet und förderlich ist, Frieden und Zusammenarbeit der Staaten und Völker der Welt hin zu einer freien und friedlichen Welt zu befördern und zu beflügeln,

    FESTSTELLEND, dass die Staaten und Völker, welche sich die nachfolgende Erklärung zu eigen machen, hierdurch ihren Glauben und ihren Einsatz für die grundlegenden Menschenrechte, für die Würde und den Wert des Menschen, für die Gleichheit der Geschlechter und für die Freiheit und den Frieden in der Welt, nochmals feierlich und unanzweifelbar zum Ausdruck gebracht, anerkannt und bekräftigt haben,


    ERKLÄREN ZU DIESEM ZWECKE,


    dass die nachfolgende Erklärung der Menschenrechte ein von Völkern und Nationen aufgerichtetes höchstes Ideal der gesamten Menschheit ist, an dem nicht nur die Völker und Nationen der Welt, sondern in ihnen jeder einzelne Mensch, jede Gruppe und jedes Organ einer jeden Gesellschaft teil haben sollen, sondern dass auch ein jeder der Genannten stets in allem seinem Handeln und Tun gegenwärtig haben, achten und fördern soll und dass ein jeder der Genannten durch Unterricht und Erziehung aufgefordert ist, die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten allgemein zu verankern, zu fördern und zu vergrößern und durch fortschreitende Maßnahmen nationaler und internationaler Art ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Völker der Welt selbst zu gewährleisten,


    UND APPELLIEREN FEIERLICH


    an alle weiteren Völker und Nationen guten Willens, sich dieser Erklärung ohne Vorbehalte und Hintergedanken anzuschließen, um eine große Gemeinschaft auf der Grundlage der im folgenden niedergelegten Rechte und Freiheiten und ein leuchtendes Beispiel für die Einigkeit der Menschheit im Streben nach dem höchsten Wohl für jeden Menschen an jedem Ort dieser Welt zu bilden.

    Article 1
    1. Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.
    2. Jeder Mensch hat ohne Ansehen von Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Geburt, Vermögen oder seines sonstigen Standes Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten.
    3. Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

    Article 2
    Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden. Sklaverei und Sklavenhandel sind in all ihren Formen verboten.

    Article 3
    1. Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich und haben Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz.
    2. Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.
    3. Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

    Article 4
    Jeder hat bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

    Article 5
    1. Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, gilt als unschuldig, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren nachgewiesen ist, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat.
    2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

    Article 6
    Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Wohnung und seine Kommunikation ausgesetzt werden.

    Article 7
    1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
    2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

    Article 8
    Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor unverschuldeter Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.

    Article 9
    Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.

    Article 10
    1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.
    2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

    Article 11
    Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

    Article 12
    Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

    Article 13
    1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
    2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

    Article 14
    1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
    2. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
    3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt. Dieser Wille muss durch allgemeine, freie und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe zum Ausdruck kommen.

    Article 15
    Jeder hat das Recht auf einen menschenwürdigen Lebensstandard.

    Article 16
    Jeder hat das Recht auf Bildung.

    Article 17
    Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

    Article 18
    Jeder hat Anspruch auf eine internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

    Article 19
    Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.

    Article 20
    Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.

    Alles anzeigen

    Die Debatte dauert 5 Tage, die Antragsstellerin hat das Wort.

    Josip Olić

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  • Josip Olić
    9. predsjednik
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    • 6. Mai 2009 um 22:03
    • #2

    Dem ehemaligen Präsidenten und stimmführenden Delegierten im Rat der Nationen, Slobodan Tesla, wird bei dieser Debatte das Rederecht gewährt.

    Josip Olić

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  • Slobodan Tesla
    Vorsitzender Richter
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    • 6. Mai 2009 um 22:40
    • #3

    Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
    Herr Vorsitzender,

    Diese Erklärung wurde vom Königreich Albernia, dem Vereinigten Kaiserreich und den Vereinigten Staaten von Astor erarbeitet und bereits unterzeichnet. Später schloss sich die Republik Freiland der Erklärung an.

    Man kann diese Nationen nicht als unsere Verbündete bezeichnen. Trotzdem muss jeder patriotische Severane und auch die ehrenwerten Mitglieder dieser Versammlung einräumen, dass die Inhalte dieser Erklärung der severanischen Staatsphilosophie entsprechen und im Bewusstsein unserer Völker verankert sind.

    Es gibt Bestrebungen, diese Erklärung im Rat der Nationen als Generalversammlung als Konvention anzunehmen. Erfolgversprechend sind diese Bestrebungen allerdings nicht, da einige Nationen die Menschenrechte nicht vollumfänglich anerkennen.

    Ich empfehle also dem Bundesrat, dieser Erklärung beizutreten.

    Slobodan Tesla

    Glavni sudija Vrhovnog suda

    Bivši predsednik Severanije

  • Josip Olić
    9. predsjednik
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    • 6. Mai 2009 um 23:06
    • #4

    Ich kann dem nur voll und ganz zustimmen.

    Josip Olić

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  • Aleksandar Ivanov
    Vollkaufmann
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    • 6. Mai 2009 um 23:12
    • #5

    Pelagonien schließt sich der Äußerung von Gospodin Olić an.

    ÐлекÑандар Иванов
    Aleksandar Ivanov

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  • Ripin Pipić
    Präsident auf Lebenszeit
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    • 6. Mai 2009 um 23:44
    • #6

    Ich bin auch ohne ein glücklicher Severane, stehe dem aber nicht im Weg.

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  • Aleksandar Ivanov
    Vollkaufmann
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    • 12. Mai 2009 um 12:59
    • #7

    Ich denke, es wäre nun angebracht, sich bei den bisherigen Unterzeichnern über das vorgesehene Ratifikationsverfahren zu informieren.

    ÐлекÑандар Иванов
    Aleksandar Ivanov

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  • Josip Olić
    9. predsjednik
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    • 12. Mai 2009 um 14:05
    • #8
    Zitat

    Original von Aleksandar Ivanov
    Ich denke, es wäre nun angebracht, sich bei den bisherigen Unterzeichnern über das vorgesehene Ratifikationsverfahren zu informieren.

    In der Tat. Ansich würde ich aber eine Abstimmung des Bundesrates dennoch vollziehen als Beauftragung für die Exekutive zur Unterzeichnung bzw. Ratifizierung.

    Josip Olić

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  • Aleksandar Ivanov
    Vollkaufmann
    Beiträge
    705
    • 14. Juni 2009 um 21:25
    • #9

    Gibt es hier noch Wortmeldungen?

    ÐлекÑандар Иванов
    Aleksandar Ivanov

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  • Nataša Jović
    Meister
    Reaktionen
    7
    Beiträge
    1.980
    • 14. Juni 2009 um 21:29
    • #10

    Nein. :)

    Nataša Jović
    Predsednica Vrhovnog suda

  • Duro Jurković
    Macht was mit Medien
    Beiträge
    298
    • 14. Juni 2009 um 23:11
    • #11

    Ich habe noch nicht all die offenen Türen eingetreten. :D

    Im Prinzip steht das zwar alles schon in der Verfassung, aber schaden kann es ja nicht.

    *Früherer kaysteranischer Präsident
    *Medienunternehmer und Großaktionär von ANTENA S
    "*Eigentümer von NK Dinamo Duranje

  • Zlatko Vlic
    Politveteran
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    294
    • 18. Juni 2009 um 09:51
    • #12

    Frage: Warum ist es immer "Article" ist und nicht "Artikel" :P

    Innenminister der Republik Kaysteran

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