Mein Büro prüft eine Klage nach Strpg §4 gegen den Staat wegen groben Verstosses von ParteiVereinSG §2.4 und Verfassung 2.5, erinnert an Verfassung 5.5 und 8.6.
Die Frage bleibt in wie weit eine Sachbeschaedigung fahrlaessig sein kann. Wenn ich mich nicht vollkommen irre gibt es da doch so etwas wie eine bewusste und unbewusste Fahrlaessigkeit. Im ersten Fall war es der Person natuerlich bewusst das durch fahrlaessiges handeln ein Schaden entstanden ist. Im zweiten Fall konnte die Person den moeglichen Schaden nicht vorhersehen, hatte jedoch noch immer die Moeglichkeit einen moeglichen Schaden abzuwenden. Ich zweifel dran das Sie aufgrund Ihres…
Hat die Staatsanwaltschaft nicht den Auftrag dem Volk zu dienen und fuer eine gerechte Rechtsprechung zu sorgen? Auch sollte sich der Geschaedigte nicht melden, waere es doch mehr als sinnvoll sich fuer ein gerechtes Urteil im Rahmen der gegebenen Gesetze einzusetzen. Es ist doch im Sinne des Staates fuer das Wohl seiner Buerger zu sorgen und nicht einfach deutliche Beweise liegen zu lassen. Um es ueberzeichnet zu sagen: Den Kopf noch eben aus der Schlinge ziehen lassen. Man kann da in der Tat…
Mein Mandant will zur Kenntnis geben dass er Ihre Vorwürfe zur Kenntnis genommen, jedoch sich nicht klein-kariert benehmen will wie andere Mitbürger in der nahen Vergangenheit. Daher wird zu diesem Zeitpunkt keine gerichtlichen Schritte nehmen.
Ich war mir Ihrer Abwesenheit nicht bewusst und daher Entschuldigung dafuer.
Da die Anklage gestern sehr spaet Ihr plaedoyer gemacht hat, erbitte ich um eine Verlaengerung des Prozesses um eine fairen Prozess fuehren zu koenen, an dem beide Parteien ausreichend teilnehmen konnten.
Zudem moechte die Verteidigung zur Kenntnis geben, dass es sein mag das mein Mandat eine Fahne entzuendet hat, jedoch faellt dies nicht unter § 14, 15 Nr. 2 StrafGB wie Anklage behauptet. Wie schon zuvor gesagt muss…
Ich wundere mich nur das die Anklage nicht erst auf die Argumente der Verteidigung eingeht. Ich Entschuldige mich fuer die vieleicht missverstaendliche Aussage meinerseites. Das Gericht soll dies nicht als Anmassung interpretieren, sondern vielmehr als Verwunderung meinerseits das die Anklage dem Prozess nicht soviel Andacht schenkt und daher auch dem Anschein nach kein Schlussplaedoyer gibt.
Anklage (§ 14 und 15) basiert sich auf Volkshetze und Verletzung der Menschenwürde. Da die Aussage "Welch eine Schande" deutlich keinen Adressanten hat, sprich an keine Person noch Gruppe gerichtet ist, ist kein Volk/Person betroffen. Da kein Volk/Person betroffen ist, kann man nicht von Aufwiegelung noch Hetze sprechen und sind §14 und 15 nicht zutreffend.
Zudem beruft sich die Verteidigung aus den Verfassungsartikel 2.4 der ja deutlich jedem Bürger das Recht gibt…
Sehr geehretes Gericht, geehrte Staatsanwaltschaft
Wir sind hier heute versammlelt um einen Prozess zu fuehren. Ein Prozess, der ganz Kaysteran erschuettert, sowie ich heute morgen aus den Medien entnehmen konnte.
Es ist nicht so ein Prozess gegen irgend jemanden, nein es ein Prozess gegen eine Person die grosse Verdienste hat bezueglich der Kaysteransichen Geschichte. Eine Person die ueber Perioden da politische Bild einer Nation gepraegt hat und sie vorantrieb. Mein Mandat hat sein Leben fuer…