[2024-05] Änderungsgesetz über die Wahl des Präsidenten der Republik Kaysteran

  • [2024-05] Änderungsgesetz über die Wahl des Präsidenten der Republik Kaysteran

    Auf Antrag des Innenministers wird die Debatte eröffnet zu einer Anpassung der Wahlgesetzgebung


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    Änderungsgesetz über die Wahl des Präsidenten der Republik Kaysteran

    §1

    Das Gesetz regelt Änderungen zum bisherigen PWahlG.

    §2

    Der §2(1) des PWahlG wird wie folgt geändert:

    (1) Bewerbungen sind spätestens 120 Stunden vor Wahlbeginn öffentlich bekanntzugeben.

    §3

    Der §3(3) des PWahlG wird wie folgt geändert:

    (2) Das Wahlamt ist eine dem Präsidenten der Republik Kaysteran unterstellte Behörde. Im Falle der Vakanz oder Absenz vom Amt des Präsidenten, obliegt dem Haus der Republik die Weisungsbefugnis.

    §4

    Der §3 des PWahlG wird um (6) und (7) erweitert:

    (6) Eine Absenz des Präsidenten kann durch das Haus der Republik festgestellt werden. Dies kann dann erfolgen, sollte der Präsident mehr als 30 Tagen nicht anwesend sein, oder die turnusgemäßen Wahlen mehr als 14 Tage ausstehen.

    (7) Falls kein Präsident im Amt ist oder seine Absenz festgestellt wurde, kann das Haus der Republik Wahlleiter und Wahltermin bestimmen.

    §5

    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.[/doc]

    Minister Grgić, Sie haben das Wort.

    2356-sev-pres-siegel-quad-kl-pngMarko Boban
    Predsjednik Severanije

    Председник Севераније

  • Werte Abgeordnete,

    wir benötigen weitere Regelungen um eine reibungslose Durchführung der Präsidentschaftswahlen zu garantieren. Eine dauerhafte Absenz eines Präsidenten oder das (evtl. boshafte) Herauszögern von Wahlen kann so durch das Haus der Republik unterbunden werden. Mit dieser Regelung erweitern wir unsere Unabhängigkeit von bundesrepublikanischen Regelungen, die ja leider in der Vergangenheit notwendig waren.

    STIPE GRGIĆ 
    Kaysteranischer Innenminister
    Ehemaliges Mitglied der SOCA

  • Es ist vor allem eine der Regelungen, die unseren Staatsapparat rechtssicher macht. Die Gouverneurzeit im letzten Jahr sollte im Idealfall letztmalig gewesen sein. Im Bundesrat bzw. der Bundesversammlung ist dieses Thema zur Zeit in Debatte. Kaysteran kann somit positiv einwirken, dass die Bundesregelung lediglich äußerster Ausnahmefall sein könnte.

    2356-sev-pres-siegel-quad-kl-pngMarko Boban
    Predsjednik Severanije

    Председник Севераније

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