👍👎 Gesetz über die Flaggen der Republik Aressinien

  • 👍👎 Gesetz über die Flaggen der Republik Aressinien

    Zur Abstimmung steht folgendes Gesetzes:


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    Gesetz über die Flaggen der Republik Aressinien

    Präambel

    Zur eindeutigen Definition der staatlichen Symbole erlässt die Republik Aressinien dieses Gesetz über die Staats- und die bürgerliche Flagge.

    § 1 Staatsflagge

    (1) Die Staatsflagge der Republik Aressinien besteht aus einem hellblauen Grundfeld im Verhältnis 1:2.

    (2) In der Mitte der Flagge befindet sich ein grünes Wappenschild mit weißer Kontur, darauf eine stilisierte weiße Lilie. Das Schild misst drei Fünftel der Höhe der Flagge.

    (3) Die Farben, Maße und Darstellungsvorgaben sind in Anhang A festgelegt.

    § 2 Bürgerliche Flagge

    (1) Die bürgerliche Flagge dient der Verwendung durch Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und nichtstaatliche Einrichtungen.

    (2) Sie ist als horizontale Trikolore im Verhältnis 1:2 gestaltet, bestehend aus drei gleich breiten Streifen:

    • Oben: Weiß
    • Mitte: Hellblau
    • Unten: Grün

    (3) Die Farbwerte, Proportionen und Darstellungsvorgaben sind in Anhang B festgelegt.

    § 3 Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Verkündung in Kraft.


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    Anhang A – Staatsflagge der Republik Aressinien

    Die Staatsflagge der Republik Aressinien besteht aus einem hellblauen Rechteck im Verhältnis 1:2. In der Mitte der Flagge befindet sich ein grünes Wappenschild mit weißer Kontur, darauf eine stilisierte weiße Lilie. Das Wappenschild nimmt drei Fünftel der Höhe der Flagge ein.

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    Farbwerte der Staatsflagge:

    • Hellblau: RGB 109, 159, 254; Hex #6d9ffe; RAL 5015 „Himmelblau“
    • Grün: RGB 2, 130, 19; Hex #028213; RAL 6002 „Laubgrün“
    • Weiß (Lilie und Kontur): RGB 255, 255, 255; Hex #ffffff; RAL 9010 „Reinweiß“

    Weitere Vorgaben:

    • Die Lilie ist mittig und proportional zur Höhe des Schildes angeordnet.
    • Das Schild ist exakt zentriert auf der Flagge.
    • Die Flagge darf nur von staatlichen Institutionen, Behörden, Ministerien, dem Präsidenten und offiziellen Repräsentanzen verwendet werden.

    Anhang B – Bürgerliche Flagge der Republik Aressinien

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    Die bürgerliche Flagge dient der Verwendung durch Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und nichtstaatliche Einrichtungen. Sie ist eine horizontale Trikolore im Verhältnis 1:2. Die drei gleich breiten Streifen sind von oben nach unten:

    • Weiß
    • Hellblau
    • Grün

    Weitere Vorgaben:

    • Die Streifen sind gleich hoch, horizontal angeordnet und erstrecken sich über die gesamte Flaggenbreite.
    • Die Flagge darf von allen Bürgern, Organisationen und Unternehmen innerhalb und außerhalb der Republik frei verwendet werden.
    • Bei offiziellen Anlässen sollte die bürgerliche Flagge die Staatsflagge nicht ersetzen, sondern kann zusätzlich gezeigt werden.

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    Bitte stimmen Sie mit "Da", "Ne" oder enthalten Sie sich der Stimme. Die Abstimmung dauert fünf Tage.

    Sabahudin Karabegović

    Šesti predsjednik Republike Aresinije

    Bivši Ministar unutrašnjih poslova Republike Aresinije

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