1. Dashboard
  2. Artikel
  3. Mitglieder
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Benutzer online
    3. Team
    4. Mitgliedersuche
  4. Forum
    1. Neueste Themen
    2. Unbeantwortete Themen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Alles
  • Alles
  • Artikel
  • Seiten
  • Forum
  • Erweiterte Suche
  1. Severanien
  2. Forum
  3. Arhiva
  4. Skupštinski zapisnici
  5. Savezno veće (2008–2016)

Anträge & Mitteilungen

  • Slobodan Tesla
  • 11. Juni 2008 um 20:28
  • Savezno veće (2008–2016)
  • RSS-Feed
  • Herta Markiević
    "vesteranisches Flintenweib"
    Reaktionen
    25
    Beiträge
    555
    • 1. Mai 2016 um 12:26
    • #181

    Vesteran beantragt die Debatte zum Gesetz über die vereinigte Arbeit.

    hmwsing.png

    Премјера Вестерана a.D., Председника Севераније a.D.
    ehem. Vorsitzende der DOMOVINA - Narodna Seljačka Stranka | Präsidentin der Narodna Skupština a.D.

    Staatsministerin für Unionsangelegenheiten a.D. | Ehemaliges Mitglied des Unionsrates
    Upravnika oblasti von Bechtograd a.D. | Gradonačelnika von Prezren a.D.

  • Slobodan Tesla
    Vorsitzender Richter
    Reaktionen
    15
    Beiträge
    1.730
    • 2. Mai 2016 um 18:38
    • #182

    Ich beabsichtige, die ehemalige Präsidentin Severaniens, NataŠ¡a Jović, zur Vorsitzenden Richterin am Obersten Gericht zu ernennen und ersuche den Bundesrat um Zustimmung.

    Slobodan Tesla

    Glavni sudija Vrhovnog suda

    Bivši predsednik Severanije

  • Slobodan Tesla
    Vorsitzender Richter
    Reaktionen
    15
    Beiträge
    1.730
    • 3. Mai 2016 um 20:20
    • #183

    Antrag:

    Zitat

    Einfuhrsteuergesetz (EinfStG)

    § 1 - Zweck des Gesetzes
    Dieses Gesetz regelt die Besteuerung von Einfuhren nach Severanien

    § 2 - Einfuhr
    (1) Als Einfuhr gilt der Verbringen einer Ware aus dem Ausland in das Staatsgebiet Severaniens zum Zweck der Nutzung oder Weiterveräußerung (Einfuhrlieferung).
    (2) Gelangt eine Ware nur vorübergehend zur kurzzeitigen Lagerung oder zum Transport auf severanisches Staatsgebiet, gilt dies nicht als Einfuhr.
    (3) Nicht als Einfuhrlieferung zählen persönliche Gegenstände, die bereits vor der Einreise nach Severanien im Besitz und im Gebrauch des Reisenden waren.
    (4) Eine Einfuhr ist auch die aus dem Ausland bezogene, aber in Severanien zur Nutzung gelangende Leistung (Einfuhrleistung).

    § 3 - Einfuhrsteuer
    (1) Die Steuer beträgt 20 Prozent des Warenwertes.
    (2) Zum Warenwert zählen auch Montagekosten und Aufstellungs- und Einrichtungskosten, die mit der Ware in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen.
    (3) Nicht zum Warenwert zählen Aufstellungskosten, ausländische Umsatzsteuern und inländische wie ausländische Gebühren.

    § 4 - Steuerschuldner
    (1) Der Verkäufer ist Schuldner der Einfuhrsteuer, wenn er Unternehmer ist.
    (2) Ist der Verkäufer kein Unternehmer, so ist der Käufer Steuerschuldner.

    § 5 - Steueranmeldung
    (1) Die Steueranmeldung und Steuerzahlung durch ausländische Unternehmer erfolgt für den monatlichen Zeitraum innerhalb von 15 Tagen nach Ablauf dieses Zeitraums.
    (2) Die Steueranmeldung und Zahlung in allen anderen Fällen erfolgt bei der Einfuhrlieferung spätestens beim Grenzübertritt der Ware.
    (3) Die Einfuhrsteuer ist in diesen Fällen am gleichen Tag mit der Zahlung des Entgelts anzumelden und zu entrichten.

    § 6 - Unternehmerbescheinigung
    (1) Unternehmer erhalten auf Antrag Unternehmerbescheinigungen als fälschungssicheren Druck oder elektronisches Zertifikat.
    (2) Die Unternehmerbescheinigung ist jeder Einfuhrlieferung oder Einfuhrleistung beizufügen.

    § 7 - Ausnahmen
    (1) Die Bundesregierung ist ermächtigt, durch Rechtsverordnung eine Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen für bestimmte ausländische Staaten zu schaffen.

    § 8 - Inkrafttreten
    (1) Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
    (2) Es ist anzuwenden für Besteuerungs- und Anmeldezeiträume ab dem 1. Juli 2016.

    Alles anzeigen

    Slobodan Tesla

    Glavni sudija Vrhovnog suda

    Bivši predsednik Severanije

    Dieser Beitrag wurde bereits 2-mal editiert, zuletzt von Slobodan Tesla (5. Mai 2016 um 10:54).

  • Slobodan Tesla
    Vorsitzender Richter
    Reaktionen
    15
    Beiträge
    1.730
    • 4. Mai 2016 um 20:12
    • #184

    Ich habe noch den § 8 sowie den § 2 Abs. 3 eingefügt und den bisherigen Abs. 3 nach 4 verschoben.

    Slobodan Tesla

    Glavni sudija Vrhovnog suda

    Bivši predsednik Severanije

    Dieser Beitrag wurde bereits 1-mal editiert, zuletzt von Slobodan Tesla (5. Mai 2016 um 10:55).

  • Edin Handanović
    Vaše Visočanstvo
    Reaktionen
    44
    Beiträge
    751
    • 7. Mai 2016 um 16:59
    • #185

    Die Bundesregierung bringt folgenden Gesetzentwurf ein:

    Zitat

    Gesetz über Auslandsinvestitionen

    § 1 – Gesetzeszweck
    Zweck des Gesetzes ist die Regelung von Investitionen von Mitteln ausländischer Personen in inländische Organisationen der vereinten Arbeit.

    § 2 – Begriffsbestimmungen
    (1) Investitionen im Sinne dieses Gesetzes sind langfristige Einlagen von Geld, Sachen oder Rechten durch ausländische Investoren in das Betriebsvermögen gegen einen Anteil am Gewinn.
    (2) Ein Investor im Sinne dieses Gesetzes ist eine im Ausland registrierte natürliche oder juristische Person, die für die Durchführung ihrer Unternehmertätigkeit in der Sozialistische Bundesrepublik Severanien ihr Eigentum anlegt.

    § 3 – Investitionen
    (1) Zulässig sind Investitionen in allen Wirtschaftssektoren, sofern sie nicht die staatliche Sicherheit, den Wettbewerb, den Umweltschutz, die Gesundheit der Bevölkerung und die soziale Ordnung gefährden.
    (2) Investitionen in Wirtschaftsbereiche, die die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit oder die Landesverteidigung berühren, bedürfen der Zustimmung des Präsidenten.
    (3) Der Auslandskapitalanteil darf einen Anteil von 49 Prozent des Betriebsvermögens nicht überschreiten.

    § 4 – Rechte der Investoren
    (1) Zur Führung der Geschäfte sind ausschließlich die Selbstverwaltungsorgane der Organisationen der vereinigten Arbeit berechtigt, jedoch können die Investoren durch Beschluss des Arbeiterrates an der Geschäftsführung beteiligt werden.
    (2) Investoren erwerben kein Eigentum an den Produktionsmitteln. Die Einlage geht für die Dauer des Investments in das Betriebsvermögen der Organisation der vereinigten Arbeit über.
    (3) Investoren haben bei Beendigung der Beteiligung einen Anspruch auf Rückzahlung ihrer Einlage, soweit diese nicht durch Verluste aufgezehrt ist.
    (4) Die Gewinn- und Verlustverteilung orientiert sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, an der Höhe des Kapitalanteils.
    (5) Investoren sind berechtigt, jederzeit Einsicht in die Geschäftsbücher zu nehmen.

    § 5 – In-Kraft-Treten
    Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

    Alles anzeigen

    Edin Handanović

    Ministar unutrašnjih poslova

    i3061byxxb2.png

  • Nuraga Ahmetšpahić
    Profi
    Reaktionen
    18
    Beiträge
    670
    • 9. Mai 2016 um 21:10
    • #186

    EinfStG

    Aressinien verzichtet auf eine Debatte.

    "Zar mi nismo svi nečiji robovi...?"
    Bivši Predsjednik Aresinije
    Član Jedinstve

  • Nuraga Ahmetšpahić
    Profi
    Reaktionen
    18
    Beiträge
    670
    • 9. Mai 2016 um 21:10
    • #187

    Auslandsinvestitionen

    Aressinien verzichtet hier ebenfalls auf eine Debatte.

    "Zar mi nismo svi nečiji robovi...?"
    Bivši Predsjednik Aresinije
    Član Jedinstve

  • Herta Markiević
    "vesteranisches Flintenweib"
    Reaktionen
    25
    Beiträge
    555
    • 10. Mai 2016 um 18:25
    • #188

    Vesteran bittet um Aussprache zum Gesetz über Auslandsinvestitionen.

    hmwsing.png

    Премјера Вестерана a.D., Председника Севераније a.D.
    ehem. Vorsitzende der DOMOVINA - Narodna Seljačka Stranka | Präsidentin der Narodna Skupština a.D.

    Staatsministerin für Unionsangelegenheiten a.D. | Ehemaliges Mitglied des Unionsrates
    Upravnika oblasti von Bechtograd a.D. | Gradonačelnika von Prezren a.D.

  • Slobodan Tesla
    Vorsitzender Richter
    Reaktionen
    15
    Beiträge
    1.730
    • 11. September 2016 um 10:55
    • #189

    Die Regierung beantragt die Wahl von Boris Stanković zum Wahlleiter.

    Slobodan Tesla

    Glavni sudija Vrhovnog suda

    Bivši predsednik Severanije

  • Slobodan Tesla
    Vorsitzender Richter
    Reaktionen
    15
    Beiträge
    1.730
    • 15. September 2016 um 18:56
    • #190

    Es wäre schön, wenn eine Abstimmung eröffnet würde.

    Slobodan Tesla

    Glavni sudija Vrhovnog suda

    Bivši predsednik Severanije

  • Slobodan Tesla
    Vorsitzender Richter
    Reaktionen
    15
    Beiträge
    1.730
    • 18. September 2016 um 14:58
    • #191

    Die Bundesregierung bringt folgenden Antrag ein:

    Zitat


    Gesetz zur Änderung der Verfassung und zur Einführung der Bundesversammlung

    §1 - Bundesversammlung

    (1) Artikel 6 der Verfassung erhält den Titel "Die Bundesversammlung" und wird wiefolgt neugefasst:

    [vesti](1) Die Bundesversammlung ist der gewählte Vertretungskörper der Bürger und Träger der gesetzgebenden Gewalt auf gesamtstaatlicher Ebene. Sie besteht aus dem Rat der Bürger (Veće građana) als Unterhaus und dem Rat der Republiken (Veće republika) als Oberhaus.
    (2) Die Kammern der Bundesversammlung geben sich eine gemeinsame Geschäftsordnung. Sie beraten gemeinsam und öffentlich, sofern die Verfassung oder das Gesetz nichts anderes bestimmt. Der Präsident hat Rederecht auf all seinen Sitzungen.
    (3) Mitglieder des Rates der Bürger werden durch freie, gleiche und geheime Wahl bestimmt. Näheres regelt ein Bundesgesetz.
    (4) Mitglieder des Rates der Republiken sind die demokratisch bestimmten Regierungsoberhäupter der Republiken. Beratende Mitglieder des Rates der Republiken sind die Vertreter der Autonomen Provinzen. Sie haben auf allen Sitzungen Rederecht.
    (5) Die Mitglieder der Bundesversammlung können wegen einer Meinungsäußerung oder Abstimmung strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen, inhaftiert oder bestraft werden. Sie sind nur ihrem Gewissen verpflichtet.
    (6) Die Bundesversammlung
    - entscheidet über die Änderung der Verfassung;
    - ratifiziert internationale Verträge;
    - verabschiedet im Rahmen seiner Zuständigkeit Gesetze;
    - verabschiedet den Haushalt der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien;
    - verhängt und beendet auf Antrag des Präsidenten den Notstand;
    - entscheidet über Krieg und Frieden;
    - entscheidet über Änderung der Grenzen der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien;
    - beaufsichtigt in Einklang mit der Verfassung und dem Gesetz die Tätigkeit des Präsidenten und anderer dem Bundesrat verantwortliche Träger öffentlicher Pflichten;
    - übt andere, durch die Verfassung und das Gesetz festgelegte Zuständigkeiten aus.
    (7) Zur Kompetenz der Bundesversammlung gehören:
    - die Außenpolitik, die Vertretung der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien im Rahmen der internationalen Beziehungen und die Entscheidung in Fragen von Krieg und Frieden;
    - die Landesverteidigung und der Grenzschutz;
    - die Staatsbürgerschaft und das Passwesen;
    - Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, der Rechtspflege und des Strafvollzugs;
    - die Währungs- und Finanzpolitik einschließlich der Erhebung von Steuern und Zöllen;
    - Handel und Gewerbe sowie republiküberschreitender Verkehr;
    - das Zivilrecht;
    - die Post und das Fernmeldewesen;
    - die Angelegenheiten der Presse und der anderen Informationsmedien;
    - ihr von den Republiken übertragende Zuständigkeiten.
    (8) Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich dem Zuständigkeitsbereich des Bundes zugewiesen sind, gehören zum Zuständigkeitsbereich der Teilrepubliken.
    (9) Die Bundesversammlung kann durch Gesetz Teilkompetenzen aus der ausschließlichen Bundeskompetenz an die Republiken übergeben.
    (10) Soweit die Verfassung nichts anderes bestimmt, erfolgt die Beschlussfassung der Bundesversammlung in beiden Kammern getrennt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen der anwesenden Mitglieder.
    (11) Sofern die Verfassung einen Beschluss mit qualifizierter Mehrheit vorschreibt, entscheidet der Rat der Republiken mit Dreiviertel- und der Rat der Bürger mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.[/vesti]

    (2) In Art. 5 werden folgende Ersetzungen vorgenommen.
    - In Abs. 2 "der Bundesrat" durch "die Bundesversammlung". Der Halbsatz "mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen" wird gestrichen;
    - in Abs. 3 "durch einstimmigen Beschluss Mitglieder des Bundesrates" durch "durch Beschluss der Bundesversammlung mit qualifizierter Mehrheit";
    - in Abs. 4 "dem Bundesrat" durch "die Bundesversammlung" und "des Bundesrates" duch "der Bundesversammlung";
    - in Abs. 6 "den Bundesrat mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen" durch "die Bundesversammlung mit Beschluss mit qualifizierter Mehrheit"

    (3) Der Art. 5 Abs. 7 wird wiefolgt neugefasst: "Bei Amtsenthebung oder Amtsverzicht übernimmt bis zum Amtsantritt eines neuen Präsidenten der Vorsitzende des Bundesrates dessen Aufgaben.

    (4) Art. 7 Abs. 2 wird wiefolgt nuegefasst: "Die Republiken besitzen das Recht zur Selbstverwaltung im Rahmen der Bestimmungen dieser Verfassung".

    (5) In Art. 8 werden die folgenden Ersetzungen vorgenommen.
    - In Abs. 4 "des Bundesrats" durch "die Bundesversammlung";
    - in Abs. 5 "den Bundesrat" durch "die Bundesversammlung".

    (6) In Art. 8b Abs. 1 wird "Der Bundesrat kann" durch "Die Bundesversammlung kann mit Zustimmung des Präsidenten" ersetzt.

    (7) Art. 9 Abs. 5 wird "des Bundesrates mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen und mehr als die Hälfte der Stimmen der teilnehmenden Wahlberechtigten eines gesamtstaatlichen Referendums" ersetzt durch "der Bundesversammlung mit qualifizierter Mehrheit".

    §2 Inkrafttreten
    Nach Beschluss der Verfassungsänderung sind innerhalb von 30 Tagen Wahlen zum Rat der Bürger durchzuführen. Bis zur Konstituierung der Bundesversammlung übernimmt der Bundesrat seine Aufgaben unter Beachtung der bisher geltenden gesetzlichen Regelungen.

    Alles anzeigen

    Slobodan Tesla

    Glavni sudija Vrhovnog suda

    Bivši predsednik Severanije

  • Edin Handanović
    Vaše Visočanstvo
    Reaktionen
    44
    Beiträge
    751
    • 8. Oktober 2016 um 13:29
    • #192

    Die Bundesregierung bringt folgenden Antrag ein

    Zitat

    Bundeswahlgesetz

    § 1 – Allgemeine Bestimmungen
    Dieses Gesetz regelt die Wahl des Präsidenten und des Rates der Bürger der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien.

    § 2 – Wahlrecht
    Wahlberechtigt sind alle Personen, die seit mindestens zwei Wochen Staatsbürger der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien sind. Das aktive und passive Wahlrecht können im Zuge einer gerichtlichen Bestrafung für einen gewissen Zeitraum aberkannt werden, näheres regeln die Strafgesetze.

    § 3 – Wahltermin
    Die Wahlen zum Präsidenten und zum Rat der Bürger sollen gleichzeitig stattfinden.

    § 4 – Kandidaturen
    (1) Die Kandidaturen müssen mindestens eine Woche vor dem Wahlbeginn öffentlich bekannt gegeben werden.
    (2) Kandidaturen für den Rat der Bürger sind einzeln oder auf Listen möglich. Im Fall einer Listenkandidatur erfolgt die Kandidatur durch Einreichung der Rangliste der Kandidaten durch die Partei oder zuständige Organisation beim Wahlleiter.
    (3) Jeder Kandidat hat zu jeder Zeit das Recht, von seiner Kandidatur zurückzutreten. Der Rücktritt eines Listenkandidaten berührt nicht die Kandidatur der übrigen Listenkandidaten.

    § 4 - Wahlleiter
    (1) Der Präsident beauftragt einen Wahlleiter mit der Durchführung der Wahl. Die Bundesversammlung kann den Wahlleiter mit qualifizierter Mehrheit jederzeit abberufen und mit einfachem Beschluss einen neuen Wahlleiter bestimmen.
    (2) Der Wahlleiter verkündet unverzüglich nach Wahlende das Ergebnis.

    § 5 - Wahlbenachrichtigungen
    Alle wahlberechtigten Bürger müssen spätesten zwei Wochen vor Wahlbeginn von den Wahlen in Kenntnis gesetzt werden. Die Benachrichtigung gilt gleichzeitig als Wahlberechtigung.

    § 6 - Wahldauer
    Die Wahl dauert fünf Tage und beginnt mit der offiziellen Eröffnung durch den Wahlleiter. Sie kann vorfristig beendet werden, wenn alle Wahlberechtigten bereits abgestimmt haben.

    § 7 – Wahl des Präsidenten
    (1) Der Präsident wird von allen Wahlberechtigten gemäß den Bestimmungen der Verfassung gewählt.
    (2) Die Wahl findet frühestens 100 Tage und spätestens 120 Tage nach Amtsantritt des amtierenden Präsidenten statt, es sei denn, dass infolge von Amtsenthebung oder Amtsverzicht ein früherer Wahltermin notwendig ist.

    § 8 - Wahl des Rates der Bürger
    (1) Bei der Wahl zum Rat der Bürger stehen alle Kandidaten einzeln zur Wahl. Die Zugehörigkeit zu einer Liste ist kenntlich zu machen.
    (2) Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme zu vergeben.
    (2) Die auf die Kandidaten der Listen entfallenden Stimmen werden jeweils zusammengezählt.
    (3) Die zu vergebenden Sitze im Rat der Bürger werden im Sainte-Laguë-Verfahren auf Parteilisten und Einzelkandidaten verteilt.
    (4) Die Rangfolge, nach der Listenkandidaten einen Sitz im Rat der Bürger erhalten, bestimmt sich nach den auf die Kandidaten entfallenden Stimmen. Bei Stimmengleichheit wird die Reihenfolge im Einzelfall durch die ursprüngliche Rangfolge der Liste bestimmt.
    (5) Entfällt auf einen Einzelkandidaten nach Sitzverteilung mehr als ein Mandat, verfällt dieses. Gleiches gilt für Mandate, die mangels Listenkandidaten nicht besetzt werden können.
    (6) Der Rat der Bürger besteht aus fünf Abgeordneten.
    (7) Werden nicht mehr Kandidaten benannt, als Sitze zu vergeben sind, erklärt der Wahlleiter die Vorgeschlagenen als gewählt.

    § 9 - Nachrücken
    Endet das Mandat eines Abgeordneten durch Rücktritt oder Tod oder verzichtet ein Kandidat auf das Mandat, so bestimmt sich sein Nachfolger durch die bei der Sitzverteilung maßgebliche Rangfolge seiner Liste.

    § 10 - Schlussbestimmungen
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft und ersetzt das bisherige Wahlgesetz (WahlG).

    Alles anzeigen

    Edin Handanović

    Ministar unutrašnjih poslova

    i3061byxxb2.png

  • Dimitar Ilievski
    Fortgeschrittener
    Reaktionen
    8
    Beiträge
    252
    • 12. Oktober 2016 um 19:07
    • #193

    Da offensichtlich das Amt des Vorsitzenden vakant ist, führe ich diese Aufgabe bis auf weiteres fort.

    Димитар Илиевски
    Фабриките на работниците, земјата на селаните!

    1186-edinstvo-png

Ähnliche Themen

Anträge & Mitteilungen

  • Boris Pantelic
  • 7. Juni 2007 um 21:03
  • Federativna skupština (2007–2008)
69
Slobodan Tesla 11. Juni 2008 um 19:29

Anträge & Mitteilungen

  • Nikola Mihajlov
  • 13. Juli 2008 um 13:24
  • Narodno Sobranie
50
Plamen Nikolov 8. Oktober 2026 um 21:20

DOM – Anträge und Mitteilungen

  • Katharina Maleva
  • 27. Januar 2009 um 16:42
  • Dom Republike
32
Marko Boban 20. September 2025 um 12:04

Mitteilungen

  • Nako Chiao
  • 27. November 2007 um 16:33
  • Centar diplomatije
25
Wei Bi 22. April 2025 um 13:34

Diplomatische Mitteilungen und Änderungen

  • Kancelarija Predsednika
  • 27. Mai 2009 um 22:34
  • Centar diplomatije
89
Branka Petrović 1. Mai 2026 um 22:14

Wer war online?

  1. Datenschutzerklärung
Community-Software: WoltLab Suite™ 6.2.8