1. Dashboard
  2. Artikel
  3. Mitglieder
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Benutzer online
    3. Team
    4. Mitgliedersuche
  4. Forum
    1. Neueste Themen
    2. Unbeantwortete Themen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Alles
  • Alles
  • Artikel
  • Seiten
  • Forum
  • Erweiterte Suche
  1. Severanien
  2. Forum
  3. Arhiva
  4. Skupštinski zapisnici
  5. Savezno veće (2008–2016)

Referendumsgesetz

  • Dr. Bogdan Savic
  • 25. September 2008 um 11:31
  • Savezno veće (2008–2016)
  • Geschlossen
  • RSS-Feed
Dieses Thema ist geschlossen, Antworten sind nicht möglich.
  • Dr. Bogdan Savic
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    528
    • 25. September 2008 um 11:31
    • #1

    Referendumsgesetz


    Folgender Antrag steht zur Debatte:

    Zitat

    Referendumsgesetz (RefG)

    § 1 - Geltungsbereich
    Dieses Gesetz regelt die Durchführung gesamtstaatlicher Referenden in der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien gemäß Artikel 9 Absatz 5 der Verfassung.

    § 2 - Formale Voraussetzungen
    (1) Bei einem gesamtstaatlichen Referendum wird über einen Antrag zur Änderung der Verfassung abgestimmt, der öffentlich zugänglich sein muss.
    (2) Das Referendum darf nicht stattfinden, bevor der Bundesrat dem Antrag zugestimmt hat.
    (3) Die abstimmungsberechtigten Teilnehmer des Referendums haben die Möglichkeit, dem Antrag zuzustimmen oder ihn abzulehnen.

    § 3 - Abstimmungsrecht
    (1) Abstimmungsberechtigt sind alle Personen, die seit mindestens zwei Wochen Staatsbürger der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien sind.
    (2) Das aktive und passive Wahlrecht können im Zuge einer gerichtlichen Bestrafung für einen gewissen Zeitraum aberkannt werden, näheres regeln die Strafgesetze.

    § 4 - Wahlleiter
    (1) Der Präsident beauftragt einen Wahlleiter mit der Durchführung der Wahl. Bei Abwesenheit des Präsidenten wird der Wahlleiter durch den Bundesrat bestimmt.
    (2) Der Wahlleiter verkündet unverzüglich nach Wahlende das Ergebnis.

    § 5 - Abstimmungsdauer
    (1) Das Referendum dauert fünf Tage und beginnt mit der offiziellen Eröffnung durch den Wahlleiter.
    (2) Es kann vorfristig beendet werden, wenn alle Wahlberechtigten bereits abgestimmt haben.

    § 6 - Ergebnis des Referendums
    (1) Das Referendum ist erfolgreich, wenn mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf Zustimmung des Referendums entfallen.
    (2) Wenn das Referendum erfolgreich war, erlangt der Antrag durch die zeitnah durchzuführende Verkündung durch den Präsidenten Geltung.

    § 7 - Schlussbestimmungen
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft und ersetzt das bisherige Wahlgesetz (WahlG).

    Alles anzeigen

  • Dr. Bogdan Savic
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    528
    • 25. September 2008 um 11:32
    • #2

    RE: Referendumsgesetz

    Der Antrag soll das Wahlgesetz ersetzen. Sollen die Präsidentschaftswahlen in Zukunft ohne konkreter geregeltes Verfahren ablaufen?

  • Slobodan Tesla
    Vorsitzender Richter
    Reaktionen
    15
    Beiträge
    1.730
    • 25. September 2008 um 20:18
    • #3

    Das Gesetz ergänzt in einer gewissen Weise das Wahlgesetz, das kann man so sagen.

    Präsidentschaftswahlen sind doch eben bereits im Wahlgesetz geregelt, hier gibt es doch ein Verfahren.

    Slobodan Tesla

    Glavni sudija Vrhovnog suda

    Bivši predsednik Severanije

  • Slobodan Tesla
    Vorsitzender Richter
    Reaktionen
    15
    Beiträge
    1.730
    • 25. September 2008 um 22:44
    • #4

    Ich sehe, dass sich ein Fehler im Gesetz befindet.

    Der Nebensatz "und ersetzt das bisherige Wahlgesetz (WahlG)" muss natürlich gestrichen werden.

    Slobodan Tesla

    Glavni sudija Vrhovnog suda

    Bivši predsednik Severanije

  • Nikola Mihajlov
    Total national!
    Reaktionen
    49
    Beiträge
    836
    • 26. September 2008 um 12:17
    • #5

    In der Tat, das wäre auch meine Frage gewesen. Es handelt sich also bei diesem Gesetz lediglich um ein Ergänzungsgesetz, wenn man so mag, zu Artikel 9 (5) der Verfassung? In dem Fall: keine weiteren Fragen.

    2218-domkyr-png Никола Михајлов
    Nikola Mihajlov
    Domovina

    Rat-tat-tat-tat, tat-ta-tat, like that, and
    I never hesitate to put a Ratelonian on his back

  • Slobodan Tesla
    Vorsitzender Richter
    Reaktionen
    15
    Beiträge
    1.730
    • 27. September 2008 um 22:40
    • #6

    RE: Referendumsgesetz

    Aktualisierter Antrag:

    Zitat

    Referendumsgesetz (RefG)

    § 1 - Geltungsbereich
    Dieses Gesetz regelt die Durchführung gesamtstaatlicher Referenden in der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien gemäß Artikel 9 Absatz 5 der Verfassung.

    § 2 - Formale Voraussetzungen
    (1) Bei einem gesamtstaatlichen Referendum wird über einen Antrag zur Änderung der Verfassung abgestimmt, der öffentlich zugänglich sein muss.
    (2) Das Referendum darf nicht stattfinden, bevor der Bundesrat dem Antrag zugestimmt hat.
    (3) Die abstimmungsberechtigten Teilnehmer des Referendums haben die Möglichkeit, dem Antrag zuzustimmen oder ihn abzulehnen.

    § 3 - Abstimmungsrecht
    (1) Abstimmungsberechtigt sind alle Personen, die seit mindestens zwei Wochen Staatsbürger der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien sind.
    (2) Das aktive und passive Wahlrecht können im Zuge einer gerichtlichen Bestrafung für einen gewissen Zeitraum aberkannt werden, näheres regeln die Strafgesetze.

    § 4 - Wahlleiter
    (1) Der Präsident beauftragt einen Wahlleiter mit der Durchführung der Wahl. Bei Abwesenheit des Präsidenten wird der Wahlleiter durch den Bundesrat bestimmt.
    (2) Der Wahlleiter verkündet unverzüglich nach Wahlende das Ergebnis.

    § 5 - Abstimmungsdauer
    (1) Das Referendum dauert fünf Tage und beginnt mit der offiziellen Eröffnung durch den Wahlleiter.
    (2) Es kann vorfristig beendet werden, wenn alle Wahlberechtigten bereits abgestimmt haben.

    § 6 - Ergebnis des Referendums
    (1) Das Referendum ist erfolgreich, wenn mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf Zustimmung des Referendums entfallen.
    (2) Wenn das Referendum erfolgreich war, erlangt der Antrag durch die zeitnah durchzuführende Verkündung durch den Präsidenten Geltung.

    § 7 - Schlussbestimmungen
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

    Alles anzeigen

    Slobodan Tesla

    Glavni sudija Vrhovnog suda

    Bivši predsednik Severanije

  • Dr. Bogdan Savic
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    528
    • 7. Oktober 2008 um 12:22
    • #7

    Keine weiteren Fragen. Die Debatte ist damit beendet.

Ähnliche Themen

Referendumsgesetz (RefG)

  • Dr. Bogdan Savic
  • 7. Oktober 2008 um 12:24
  • Savezno veće (2008–2016)
3
Dr. Bogdan Savic 15. Oktober 2008 um 10:37

Wer war online?

  1. Datenschutzerklärung
Community-Software: WoltLab Suite™ 6.2.8