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  5. Savezno veće (2008–2016)

Referendumsgesetz (RefG)

  • Dr. Bogdan Savic
  • 7. Oktober 2008 um 12:24
  • Savezno veće (2008–2016)
  • Geschlossen
  • RSS-Feed
Dieses Thema ist geschlossen, Antworten sind nicht möglich.
  • Dr. Bogdan Savic
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    528
    • 7. Oktober 2008 um 12:24
    • #1

    Referendumsgesetz (RefG)

    Stimmen sie folgendem Antrag zu?
    Bitte Antworten Sie mit Da, Ne oder Uzdrоavanje.
    Die Abstimmung dauert 5 Tage.

    Zitat

    Referendumsgesetz (RefG)

    § 1 - Geltungsbereich
    Dieses Gesetz regelt die Durchführung gesamtstaatlicher Referenden in der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien gemäß Artikel 9 Absatz 5 der Verfassung.

    § 2 - Formale Voraussetzungen
    (1) Bei einem gesamtstaatlichen Referendum wird über einen Antrag zur Änderung der Verfassung abgestimmt, der öffentlich zugänglich sein muss.
    (2) Das Referendum darf nicht stattfinden, bevor der Bundesrat dem Antrag zugestimmt hat.
    (3) Die abstimmungsberechtigten Teilnehmer des Referendums haben die Möglichkeit, dem Antrag zuzustimmen oder ihn abzulehnen.

    § 3 - Abstimmungsrecht
    (1) Abstimmungsberechtigt sind alle Personen, die seit mindestens zwei Wochen Staatsbürger der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien sind.
    (2) Das aktive und passive Wahlrecht können im Zuge einer gerichtlichen Bestrafung für einen gewissen Zeitraum aberkannt werden, näheres regeln die Strafgesetze.

    § 4 - Wahlleiter
    (1) Der Präsident beauftragt einen Wahlleiter mit der Durchführung der Wahl. Bei Abwesenheit des Präsidenten wird der Wahlleiter durch den Bundesrat bestimmt.
    (2) Der Wahlleiter verkündet unverzüglich nach Wahlende das Ergebnis.

    § 5 - Abstimmungsdauer
    (1) Das Referendum dauert fünf Tage und beginnt mit der offiziellen Eröffnung durch den Wahlleiter.
    (2) Es kann vorfristig beendet werden, wenn alle Wahlberechtigten bereits abgestimmt haben.

    § 6 - Ergebnis des Referendums
    (1) Das Referendum ist erfolgreich, wenn mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf Zustimmung des Referendums entfallen.
    (2) Wenn das Referendum erfolgreich war, erlangt der Antrag durch die zeitnah durchzuführende Verkündung durch den Präsidenten Geltung.

    § 7 - Schlussbestimmungen
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft und ersetzt das bisherige Wahlgesetz (WahlG).

    Alles anzeigen

  • Dr. Bogdan Savic
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    528
    • 7. Oktober 2008 um 12:24
    • #2

    Republika Vesteran - Da

  • Nikola Mihajlov
    Total national!
    Reaktionen
    49
    Beiträge
    836
    • 7. Oktober 2008 um 19:31
    • #3

    Republika Pelagonija: Da

    2218-domkyr-png Никола Михајлов
    Nikola Mihajlov
    Domovina

    Rat-tat-tat-tat, tat-ta-tat, like that, and
    I never hesitate to put a Ratelonian on his back

  • Dr. Bogdan Savic
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    528
    • 15. Oktober 2008 um 10:37
    • #4

    RE: Referendumsgesetz (RefG)

    Ich beende die Abstimmung. Der Antrag ist einstimmig angenommen.

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