Gesetzblatt der Republik Aressinien

  • Gesetzblatt der Republik Aressinien

    Hier befindet sich das Gesetzblatt der Republik Aressinien.
    Ovdje se nalazi sluоbeni glasnik Republike Aresinije.
    Oвдје Ñе налази Ñлужбени глаÑник Pепублике AреÑиније.

    Halid Selimović
    Volimo te naša mati
    Nećemo te nikom dati
    нivela Severanija!

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    :flagge: :areflagge:

    Dieser Beitrag wurde bereits 1-mal editiert, zuletzt von Halid Selimović (23. Januar 2009 um 07:44).

  • Geändert am: 18.04.2016

    Halid Selimović
    Volimo te naša mati
    Nećemo te nikom dati
    нivela Severanija!

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    :flagge: :areflagge:

  • Außer Kraft

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  • Gesetz über die medizinische Versorgung in der Republik Aressinien (MVG)

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  • "Zar mi nismo svi nečiji robovi...?"
    Bivši Predsjednik Aresinije
    Član Jedinstve

  • Gesetz zur Kontrolle des Alkoholkosums

    Folgendes Gesetz ersetzt das Gesetz mit gleichem Titel vom 12.10.2013

    "Zar mi nismo svi nečiji robovi...?"
    Bivši Predsjednik Aresinije
    Član Jedinstve

  • Feiertagsgesetz

    "Zar mi nismo svi nečiji robovi...?"
    Bivši Predsjednik Aresinije
    Član Jedinstve

  • Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr

    "Zar mi nismo svi nečiji robovi...?"
    Bivši Predsjednik Aresinije
    Član Jedinstve

  • Persona-non-Grata-Gesetz

    "Zar mi nismo svi nečiji robovi...?"
    Bivši Predsjednik Aresinije
    Član Jedinstve

  • Verfassungsänderung betreffend der Nationalversammlung

    "Zar mi nismo svi nečiji robovi...?"
    Bivši Predsjednik Aresinije
    Član Jedinstve

  • "Zar mi nismo svi nečiji robovi...?"
    Bivši Predsjednik Aresinije
    Član Jedinstve

  • "Zar mi nismo svi nečiji robovi...?"
    Bivši Predsjednik Aresinije
    Član Jedinstve

  • "Zar mi nismo svi nečiji robovi...?"
    Bivši Predsjednik Aresinije
    Član Jedinstve

  • [doc]

    Gesetz über die Polizei der Republik Aressinien

    Abschnitt I: Allgemeine Bestimmungen

    1. Zweck dieses Gesetzes ist es, die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Republik Aressinien zu gewährleisten, die Rechte und Freiheiten der Bürger zu schützen und die effektive Durchführung von Polizeiaufgaben sicherzustellen.
    2. Die Polizei der Republik Aressinien ist für die Verhütung und Verfolgung von Straftaten, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie die Unterstützung anderer staatlicher Organe zuständig.

    Abschnitt II: Befugnisse und Pflichten der Polizei

    1. Die Polizei hat das Recht, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Straftaten zu verhindern, zu untersuchen und zu verfolgen.
    2. Die Polizei ist befugt, Personen festzunehmen, die verdächtigt werden, eine Straftat begangen zu haben, und sie gemäß den Bestimmungen des Strafgesetzbuches der Republik Aressinien vor Gericht zu stellen.
    3. Die Polizei ist verpflichtet, bei der Durchführung ihrer Aufgaben die Grundfreiheiten zu respektieren und zu schützen.

    Abschnitt III: Organisation der Polizei

    1. Die Polizei der Republik Aressinien untersteht dem Innenministerium und ist in lokale Polizeibezirke unterteilt, die von örtlichen Polizeikommissariaten geleitet werden.
    2. Der Innenminister ist für die Ernennung des Generaldirektors der Polizei verantwortlich, der die oberste Leitung der Polizeiorgane innehat.
    3. Die Organisation der Polizei gliedert sich in folgende Teilbereiche:
      1. Die Sicherheits- und Verkehrspolizei bilden die uniformierte Polizei und sind für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie die Überwachung des Straßenverkehrs zuständig.
      2. Die Kriminalpolizei agiert als ziviler Polizeidienst und ist für die Ermittlung und Aufklärung von Straftaten, die Bekämpfung von Korruption und Amtsmissbrauch sowie die Durchsetzung des Strafrechts verantwortlich.
      3. Der Vollzug ist für die Umsetzung von gerichtlichen Entscheidungen, die Verwaltung von Strafvollzugsanstalten sowie die Bewährungsaufsicht zuständig.

    Abschnitt IV: Überwachung und Kontrolle

    1. Die Polizei der Republik Aressinien unterliegt der rechtlichen Überwachung durch die Justizbehörden und der parlamentarischen Kontrolle durch den Rat der Bürger Aressiniens.
    2. Die Bürger haben das Recht, Beschwerden über das Verhalten der Polizei einzureichen, die von unabhängigen Untersuchungsstellen geprüft werden.

    Abschnitt V: Schlussbestimmungen

    Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft. Änderungen und Ergänzungen dieses Gesetzes können nur durch Beschluss des Rates der Bürger Aressiniens vorgenommen werden.[/doc]

    Vedad Mehmedbašić

    Severanski ambasador u Kedariji

    Predsjednik Upravnog odbora Arsenala Aresinija

    Bivši ministar vanjskih poslova Savezne Republike

    Bivši Predsjednik Republike Aresinije

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da er nicht mehr verfügbar ist.   i3061byxxb2.png

  • [doc]

    Gesetz über die Flaggen der Republik Aressinien

    Präambel

    Zur eindeutigen Definition der staatlichen Symbole erlässt die Republik Aressinien dieses Gesetz über die Staats- und die bürgerliche Flagge.

    § 1 Staatsflagge

    (1) Die Staatsflagge der Republik Aressinien besteht aus einem hellblauen Grundfeld im Verhältnis 1:2.

    (2) In der Mitte der Flagge befindet sich ein grünes Wappenschild mit weißer Kontur, darauf eine stilisierte weiße Lilie. Das Schild misst drei Fünftel der Höhe der Flagge.

    (3) Die Farben, Maße und Darstellungsvorgaben sind in Anhang A festgelegt.

    § 2 Bürgerliche Flagge

    (1) Die bürgerliche Flagge dient der Verwendung durch Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und nichtstaatliche Einrichtungen.

    (2) Sie ist als horizontale Trikolore im Verhältnis 1:2 gestaltet, bestehend aus drei gleich breiten Streifen:

    • Oben: Weiß
    • Mitte: Hellblau
    • Unten: Grün

    (3) Die Farbwerte, Proportionen und Darstellungsvorgaben sind in Anhang B festgelegt.

    § 3 Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Verkündung in Kraft.[/doc][doc]

    Anhang A – Staatsflagge der Republik Aressinien

    Die Staatsflagge der Republik Aressinien besteht aus einem hellblauen Rechteck im Verhältnis 1:2. In der Mitte der Flagge befindet sich ein grünes Wappenschild mit weißer Kontur, darauf eine stilisierte weiße Lilie. Das Wappenschild nimmt drei Fünftel der Höhe der Flagge ein.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da er nicht mehr verfügbar ist.

    Farbwerte der Staatsflagge:

    • Hellblau: RGB 109, 159, 254; Hex #6d9ffe; RAL 5015 „Himmelblau“
    • Grün: RGB 2, 130, 19; Hex #028213; RAL 6002 „Laubgrün“
    • Weiß (Lilie und Kontur): RGB 255, 255, 255; Hex #ffffff; RAL 9010 „Reinweiß“

    Weitere Vorgaben:

    • Die Lilie ist mittig und proportional zur Höhe des Schildes angeordnet.
    • Das Schild ist exakt zentriert auf der Flagge.
    • Die Flagge darf nur von staatlichen Institutionen, Behörden, Ministerien, dem Präsidenten und offiziellen Repräsentanzen verwendet werden.

    Anhang B – Bürgerliche Flagge der Republik Aressinien

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da er nicht mehr verfügbar ist.

    Die bürgerliche Flagge dient der Verwendung durch Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und nichtstaatliche Einrichtungen. Sie ist eine horizontale Trikolore im Verhältnis 1:2. Die drei gleich breiten Streifen sind von oben nach unten:

    • Weiß
    • Hellblau
    • Grün

    Weitere Vorgaben:

    • Die Streifen sind gleich hoch, horizontal angeordnet und erstrecken sich über die gesamte Flaggenbreite.
    • Die Flagge darf von allen Bürgern, Organisationen und Unternehmen innerhalb und außerhalb der Republik frei verwendet werden.
    • Bei offiziellen Anlässen sollte die bürgerliche Flagge die Staatsflagge nicht ersetzen, sondern kann zusätzlich gezeigt werden.

    [/doc]

    Sabahudin Karabegović

    Šesti predsjednik Republike Aresinije

    Bivši Ministar unutrašnjih poslova Republike Aresinije

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