1. Dashboard
  2. Artikel
  3. Mitglieder
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Benutzer online
    3. Team
    4. Mitgliedersuche
  4. Forum
    1. Neueste Themen
    2. Unbeantwortete Themen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Alles
  • Alles
  • Artikel
  • Seiten
  • Forum
  • Erweiterte Suche
  1. Severanien
  2. Forum
  3. Politika
  4. Vrhovni sud

Strafverfahren gegen Zlatko Vlić

  • Aleksandar Ivanov
  • 28. Januar 2009 um 13:12
  • Vrhovni sud
  • Geschlossen
  • RSS-Feed
Dieses Thema ist geschlossen, Antworten sind nicht möglich.
  • Aleksandar Ivanov
    Vollkaufmann
    Beiträge
    705
    • 28. Januar 2009 um 13:12
    • #1

    Strafverfahren gegen Zlatko Vlić

    Hiermit zeige ich Herrn Zlatko Vlić, wohnhaft in Moltar (Kaysteran), an wegen staatsfeindlicher Hetze und Volksverhetzung, §§ 14, 15 Nr. 2 StrafGB durch Entzünden einer severanischen Flagge.

    Siehe hierzu: Kaysteran votiert für den Beitritt zu Severanien

    Im Anhang befindet sich ein Beweisfoto.

    Bilder

    • vlic.webp
      • 68,29 kB
      • 1.280 × 800

    ÐлекÑандар Иванов
    Aleksandar Ivanov

    jedlogoo.png

  • Josip Olić
    9. predsjednik
    Reaktionen
    268
    Beiträge
    1.504
    • 28. Januar 2009 um 13:49
    • #2

    Hinweis:
    Zlatko Vlic ist kein Staatsbürger Kaysterans.

    Josip Olić

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da er nicht mehr verfügbar ist. 101.png

  • Nataša Jović
    Meister
    Reaktionen
    7
    Beiträge
    1.980
    • 28. Januar 2009 um 14:10
    • #3
    Zitat

    Original von Josip Olić
    Hinweis:
    Zlatko Vlic ist kein Staatsbürger Kaysterans.


    Ich verweise hierzu auf § 2 des Strafgesetzbuches:

    (2) Das severanische Strafrecht gilt für alle Straftaten, die innerhalb der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien begangen wurden.

    Nataša Jović
    Predsednica Vrhovnog suda

  • Nebojša Ristić
    Jurist
    Beiträge
    310
    • 31. Januar 2009 um 17:45
    • #4

    Ich bitte die Behörden, hier entsprechend tätig zu werden um ein Gerichtsverfahren führen zu können.

    Nebojsa Ristic

  • Nataša Jović
    Meister
    Reaktionen
    7
    Beiträge
    1.980
    • 31. Januar 2009 um 21:10
    • #5
    Zitat

    Original von NebojŠ¡a Ristić
    Ich bitte die Behörden, hier entsprechend tätig zu werden um ein Gerichtsverfahren führen zu können.


    Morgen. :)

    Nataša Jović
    Predsednica Vrhovnog suda

  • Nataša Jović
    Meister
    Reaktionen
    7
    Beiträge
    1.980
    • 31. Januar 2009 um 23:11
    • #6

    Ministerium der Justiz
    - Staatsanwaltschaft -


    An den
    Vrhovni sud


    Anklageschrift


    Zlatko Vlic, wohnhaft in Moltar, Republik Kaysteran,

    wird angeklagt

    am 28.01.2009 eine severanische Flagge entzündet zu haben.

    Im Zusammenhang mit dem Votum des kaysteranischen Volkes für einen Beitritt zur Sozialistischen Bundesrepublik Severanien äußerte der Beklagte die Worte „Welch eine Schande“ und verbrannte eine severanische Flagge. Dies stellt eine Verunglimpfung Severaniens und seiner Staats- und Gesellschaftsordnung sowie eine Verächtlichmachung des severanischen Volkes dar.

    Vergehen, strafbar gemäß Â§Â§ 14, 15 Nr. 2 StrafGB

    Beweismittel

    I. Beweisfoto
    II. Zeugenaussage von Aleksandar Ivanov, Veligrad, Republik Pelagonien


    Der Angeschuldigte ist bislang noch nicht straffällig geworden.

    Nataša Jović
    Predsednica Vrhovnog suda

  • Nebojša Ristić
    Jurist
    Beiträge
    310
    • 31. Januar 2009 um 23:22
    • #7

    Ich eröffne hiermit die Verhandlung. Hat der Angeklagte etwas hervorzubringen?

    Nebojsa Ristic

  • Zlatko Vlic
    Politveteran
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    294
    • 1. Februar 2009 um 16:55
    • #8

    Ich würde mich gerne durch den Herrn Rackovic vertreten lassen. (GerichtsG §5.1)

    Innenminister der Republik Kaysteran

  • Mladen Racković
    Advocat
    Beiträge
    12
    • 1. Februar 2009 um 16:57
    • #9

    Erbitte gemäß GerichtsG §5.6 die Zulassung zum Anwalt gemäss Severanischen Recht um so meinen Mandanten rechtmässig zu vertreten

    Advocat

  • Nataša Jović
    Meister
    Reaktionen
    7
    Beiträge
    1.980
    • 2. Februar 2009 um 19:23
    • #10
    Zitat

    Original von Mladen Racković
    Erbitte gemäß GerichtsG §5.6 die Zulassung zum Anwalt gemäss Severanischen Recht um so meinen Mandanten rechtmässig zu vertreten


    Zulassung ist erteilt. :)

    Nataša Jović
    Predsednica Vrhovnog suda

  • Mladen Racković
    Advocat
    Beiträge
    12
    • 2. Februar 2009 um 20:18
    • #11

    Herzlichen Dank, werde mich dann sofort an die Arbeit machen

    Advocat

  • Mladen Racković
    Advocat
    Beiträge
    12
    • 4. Februar 2009 um 10:15
    • #12

    Sehr geehretes Gericht, geehrte Staatsanwaltschaft

    Wir sind hier heute versammlelt um einen Prozess zu fuehren. Ein Prozess, der ganz Kaysteran erschuettert, sowie ich heute morgen aus den Medien entnehmen konnte.

    Es ist nicht so ein Prozess gegen irgend jemanden, nein es ein Prozess gegen eine Person die grosse Verdienste hat bezueglich der Kaysteransichen Geschichte. Eine Person die ueber Perioden da politische Bild einer Nation gepraegt hat und sie vorantrieb. Mein Mandat hat sein Leben fuer ein Sache aufgeopfert und das ist Kaysteran.

    Am 26ten Januar wurde das Ergebnis bezueglich eine Beitritts Kaysterans zu Severanien verkuendet. Versetzen Sie sich bitte in die Rolle meines Mandaten, wessen Lebenswerk ihm entnommen wurde. Es ist wie wenn einem Vater sein Sohn genommen wird. Versetzen Sie sich bitte in diese Lage und dann werden Sie die Emotionen meines Mandanten zu jenem Zeitpunkt besser verstehen koennen.

    Die Anklage des Herrn Ivanovs kam wie aus freiem Himmel. Mit vollem Entsetzen musste mein Mandant feststellen das man ihm aufgrund seiner Vaterlandsliebe anklagt. Mein Mandat ist davon ueberzeugt das Liebe zu seiner Nation auf gar keinem Fall mit Hetze gleichzusetzen ist, sowie die Anklage es will.

    Die Worte (Zitat) “Welch eine Schande†sind deutlich an die Tatsache dass das Ergebnis des Referendums negative ist adressiert und nicht an eine Person. Daher ist der Artikel 15.2 StrafGB in diesem Verband nicht zutreffend, da er nur dann gilt wenn gezielt die Menschenwuerde missachtet ist. Das ist hier deutlich nicht der Fall.

    Die Verteidigung beruft sich zudem auf Artikel 2.4 der Severanischen Verfassung welche jedem Buerger, ohne Ruecksicht auf Staatsgrenzen das Recht gibt seine Ansichten in Wort, Schrift, Druck, Bild oder auf andere Weise auszudruecken. (Siehe Annex 1).

    Mit Bezug auf diesem Verfassungsartikel ist es der Verteidigung ein Raetsel wie die Anklage mit Volksverhetzung argumentieren will, wenn weder Hetze noch verfassungsfeindliche Grundlagen verletzt wurden. Eine jender Grundlagen der Verfassung ist das Recht auf freie Meinung, welche in Wort und Tat ausgedrueckt wurden.

    Da Verfassungsrecht deutlich ueber Bundesgesetz steht, und die Freiheiten eines Buergers durch ius cogens geschuetzt sind, plaediert die Verteidigung auf Freispruch meines Mandanten.


    Annex1:

    Verfassung
    Artikel 2 – Freiheiten der Bürger
    (4) Jeder Bürger hat das Recht, seine Ansichten in Wort, Schrift, Druck, Bild oder auf andere Weise auszudrücken, ebenso wie frei Ideen und Informationen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten, ohne Rücksicht auf die Staatsgrenzen. Jedem wird das Recht auf friedliche Versammlung und öffentlichen Protest zuerkannt.

    Advocat

  • Nebojša Ristić
    Jurist
    Beiträge
    310
    • 6. Februar 2009 um 15:15
    • #13

    Ich bin nicht in der Lage, Ihr Plädoyer semantisch zu verstehen. Bitte wiederholen Sie und bitte drücken Sie sich verständlich aus. Das hier ist ein öffentliches Gericht.

    Nebojsa Ristic

  • Mladen Racković
    Advocat
    Beiträge
    12
    • 6. Februar 2009 um 19:49
    • #14
    Zitat

    Original von NebojŠ¡a Ristić
    Ich bin nicht in der Lage, Ihr Plädoyer semantisch zu verstehen. Bitte wiederholen Sie und bitte drücken Sie sich verständlich aus. Das hier ist ein öffentliches Gericht.

    Um es einfach zu machen:

    Anklage (§ 14 und 15) basiert sich auf Volkshetze und Verletzung der Menschenwürde. Da die Aussage "Welch eine Schande" deutlich keinen Adressanten hat, sprich an keine Person noch Gruppe gerichtet ist, ist kein Volk/Person betroffen. Da kein Volk/Person betroffen ist, kann man nicht von Aufwiegelung noch Hetze sprechen und sind §14 und 15 nicht zutreffend.

    Zudem beruft sich die Verteidigung aus den Verfassungsartikel 2.4 der ja deutlich jedem Bürger das Recht gibt seine Meinung in irgenwelcher Form zu äussern. Da ja Verfassungsrecht über Bundesgesetz steht bekräftigt dies den Standpunkt meines Mandanten. Und da dies eine der Grundlegenden Freiheiten der Gesellschaft sind (ergo ius cogens), steht dies nicht zur Debatten und daher ist mein Mandant freizusprechen.

    Ist nun alles deutlich?

    Advocat

  • Nebojša Ristić
    Jurist
    Beiträge
    310
    • 6. Februar 2009 um 20:51
    • #15

    Sie haben meinen Beitrag falsch verstanden. Ich bitte Sie, in Zukunft einfach auch zu lesen, was Sie schreiben.

    Das hat zwar natürlich keinen Einfluss auf mein Urteil, aber auf meine Nerven schon.

    Nebojsa Ristic

  • Nebojša Ristić
    Jurist
    Beiträge
    310
    • 6. Februar 2009 um 20:53
    • #16

    Gibt es ansonsten noch Punkte, die von den Parteien hier eingebracht werden möchten? Will der Angeklagte noch etwas sagen?

    Ihnen wird eine Frist bis Montag eingeräumt. Am Dienstag wird das Urteil verkündet.

    Nebojsa Ristic

  • Mladen Racković
    Advocat
    Beiträge
    12
    • 7. Februar 2009 um 01:00
    • #17

    [quote]Original von NebojŠ¡a Ristić
    Will der Angeklagte noch etwas sagen?
    [quote]

    Will die Anklage noch Stellung beziehen?

    Advocat

  • Nebojša Ristić
    Jurist
    Beiträge
    310
    • 7. Februar 2009 um 15:24
    • #18

    Ich erteile Ihnen hiermit eine Rüge. Bei Wiederholung werde ich Sie wegen Amsanmaßung anzeigen. Benehmen Sie sich!

    Nebojsa Ristic

  • Mladen Racković
    Advocat
    Beiträge
    12
    • 9. Februar 2009 um 15:44
    • #19

    Ich wundere mich nur das die Anklage nicht erst auf die Argumente der Verteidigung eingeht. Ich Entschuldige mich fuer die vieleicht missverstaendliche Aussage meinerseites.
    Das Gericht soll dies nicht als Anmassung interpretieren, sondern vielmehr als Verwunderung meinerseits das die Anklage dem Prozess nicht soviel Andacht schenkt und daher auch dem Anschein nach kein Schlussplaedoyer gibt.

    Advocat

  • Nataša Jović
    Meister
    Reaktionen
    7
    Beiträge
    1.980
    • 9. Februar 2009 um 19:47
    • #20
    Zitat

    Original von Mladen Racković
    Ich wundere mich nur das die Anklage nicht erst auf die Argumente der Verteidigung eingeht.


    Meine Abwesenheit und heutige Rückkehr war angekündigt.

    Nataša Jović
    Predsednica Vrhovnog suda

Wer war online?

  1. Datenschutzerklärung
Community-Software: WoltLab Suite™ 6.2.8