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Geschäftsordnung

  • Josip Olić
  • 11. Februar 2009 um 11:37
  • Dom Republike
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  • Josip Olić
    9. predsjednik
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    1.504
    • 11. Februar 2009 um 11:37
    • #1

    Geschäftsordnung

    [doc]

    Geschäftsordnung des Hauses der Republik

    Beschlossen durch das Haus der Republik Kaysteran


    I. Allgemeines

    I.1 Diese Geschäftsordnung regelt die Arbeitsweise, Abläufe und Verfahrensregeln des Hauses der Republik.

    I.2 Mitglied des Hauses ist jede Person mit severanischer Staatsbürgerschaft und gemeldetem Wohnsitz in der Republik Kaysteran.

    I.3 Abstimmungsberechtigt ist, wer seit mindestens 14 Tagen dort gemeldet ist.


    II. Vorsitz

    II.1 Der oder die Vorsitzende des Hauses der Republik trägt den Titel Vorsitzende(-r) des Hauses

    In den Amtssprachen lauten die Bezeichnungen:

    – severo-kayisch: Predsjedavajući Doma / Predsjedavajuća Doma

    – centar-kayisch: Govornik Doma / Govornica Doma

    II.2 Der Vorsitz leitet die Sitzungen, übt das Hausrecht aus und vertritt das Haus nach außen. Ist das Amt vakant, übernimmt der oder die Präsident(in) Kaysterans vorübergehend die Aufgaben.

    II.3 Die Wahl des Vorsitzes erfolgt immer nach dem Abschluss der Wahlen zum Amt des kaysteranischen Präsidenten und wird von diesem als erste Amtshandlung geleitet. Sollte das Amt des Präsidenten vakant sein, kann auch sein(e) Vertreter(in) diese Wahlen einleiten, sollte der Vorsitz mehr als sechs Monate nicht mehr neu gewählt worden sein.

    II.4 Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Wählbar sind alle Mitglieder.

    II.5 Der Vorsitz bleibt bis zur Neuwahl im Amt.

    II.6 Bei Rücktritt, Fernbleiben über 21 Tage oder Verlust der Mitgliedschaft übernimmt der oder die Präsident(in) Kaysterans bis zur Neuwahl.

    III. Anträge, Debatten und Abstimmungen

    III.1 Anträge können von jedem Mitglied schriftlich eingebracht und an einem vorgesehenen Ort veröffentlicht werden. Sie sind zeitnah zu behandeln.

    III.2 Über Anträge wird nach vorangehender Debatte abgestimmt. Wahlen erfolgen ohne Aussprache. Debatten und Abstimmungen sind im Verfahren entsprechend zu kennzeichnen.

    III.3 Debatten dauern regulär fünf Tage. Auf Antrag eines Mitglieds oder der Regierung kann die Dauer auf bis zu 14 Tage verlängert werden.

    III.4 Abstimmungen und Wahlen dauern fünf Tage. Sie können vorzeitig beendet werden, wenn eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist.

    III.5 Zulässige Abstimmungsoptionen sind:

    – Za (Dafür), Protiv (Dagegen), Suzdržano (Enthaltung)

    – alternativ: Da, Ne, Uzdržavanje

    III.6 Ein Antrag gilt als angenommen, wenn mehr Mitglieder zustimmen als ablehnen. Enthaltungen werden nicht mitgezählt. Es muss mindestens eine Ja-Stimme abgegeben worden sein.

    III.7 Angenommene Gesetzesvorschläge sind dem Präsidenten oder der Präsidentin der Republik zur Ausfertigung zu übermitteln.

    IV. Hausordnung und Sanktionen

    IV.1 Der Vorsitz führt das Hausrecht.

    IV.2 Mitglieder und Besucher haben sich respektvoll zu verhalten. Untersagt sind insbesondere:

    – Beleidigungen oder Herabwürdigungen,

    – Sachbeschädigungen,

    – Störungen der Sitzungen,

    – unbefugte Äußerungen im Sitzungssaal.

    IV.3 Rederecht haben die Mitglieder sowie Personen, die vom Vorsitz zugelassen wurden.

    IV.4 Verstößt ein Besucher gegen die Ordnung, kann der Vorsitz Hausverbot erteilen.

    IV.5 Verstößt ein Mitglied trotz Ermahnung gegen die Ordnung, kann es sanktioniert werden.

    IV.6 Zulässige Sanktionen sind:

    – Verhängung eines Strafgeldes,

    – zeitweiliger Entzug des Rederechts (maximal 14 Tage).

    IV.7 Ein Entzug des Stimmrechts ist nicht zulässig.


    V. Schlussbestimmungen

    V.1 Diese Geschäftsordnung tritt mit ihrer Annahme durch das Haus der Republik in Kraft.

    V.2 Sie ersetzt alle bisherigen Regelungen zur inneren Ordnung des Hauses.[/doc]

    Beschlossen am 4.6.2025

    Josip Olić

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    Dieser Beitrag wurde bereits 1-mal editiert, zuletzt von Ivo Lukić (21. April 2017 um 12:59).

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