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Gesetz über die Gesundheits- und Sozialfürsorge in der Republik Vesteran (GSG)

  • Nataša Jović
  • 20. Februar 2009 um 23:59
  • Narodna skupština
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  • Nataša Jović
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    • 20. Februar 2009 um 23:59
    • #1

    Gesetz über die Gesundheits- und Sozialfürsorge in der Republik Vesteran (GSG)

    Zur Abstimmung steht der folgende Antrag:

    Zitat

    Gesetz über die Gesundheits- und Sozialfürsorge in der Republik Vesteran (GSG)

    § 1 – Allgemeine Bestimmungen
    Die Republik Vesteran stellt für ihre Bevölkerung eine wohnortnahe flächendeckende medizinische Versorgung, eine umfassende Pflege-, Alten- und Kinderbetreuung sowie Behindertenhilfe sicher und gewährt ihr einen kostenlosen Zugang zu diesen Leistungen.

    § 2 - Gesundheitsdienst
    Verantwortlich für die medizinischen Sachleistungen ist der Nationale Gesundheitsdienst (Narodna sluоba za zdravlje). Er betreibt Krankenhäuser und Kliniken, Kurhäuser und Reha-Zentren sowie Alten- und Pflegeheime, falls im jeweiligen Einzugsgebiet nicht bereits derartige Einrichtungen in sozialer, kirchlicher oder kommunaler Trägerschaft bestehen. Der Nationale Gesundheitsdienst stellt durch Qualitätskontrollen, Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie Präventionsmaßnahmen eine möglichst effektive und qualitativ hochwertige Versorgung sicher.

    § 3 – Soziale Dienste
    Verantwortlich für die Sicherstellung der sozialen Dienste sind die Oblaste. Sie betreiben Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Frauenhäuser sowie Obdachlosenunterkünfte. Darüber hinaus bieten sie in Sozialzentren folgende Dienstleistungen an:
    - Beratung und Hilfe bei familiären, sozialen und finanziellen Problemen;
    - Hilfe bei Drogenabhängigkeit;
    - Hilfe bei der Arbeitssuche und -vermittlung;
    - bedarfsabhängige finanzielle Hilfen, z. B. für Wohnungsausstattung oder Bekleidung;
    - Jugendhilfe und Jugendschutz;
    - Integrationshilfen für Menschen mit Behinderung.

    § 4 - Wohnrecht
    Die Bürger der Republik Vesteran haben das Recht auf eine bezahlbare Wohnung. Bei Bedürftigkeit erhalten einkommensschwache Haushalte Zuschüsse zu den Kosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum.

    § 5 – Gewährleistung des Existenzminimums
    Die Republik Vesteran gewährt ihren Bürgern bei Arbeitsbereitschaft oder Arbeitsunfähigkeit Sozialgeld, falls eigenes Vermögen, eigenes Einkommen oder sonstige Einnahmen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausreichen. Sozialgeld wird nachrangig und ergänzend bis zur Höhe des Existenzminimums gezahlt. Dieses beträgt monatlich 2.000 Talir für Erwachsene und 1.000 Talir für Kinder, die das 18. Lebensjahr oder ihre Schulausbildung noch nicht vollendet haben.

    § 6 – Schlussbestimmungen
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

    Alles anzeigen

    Bitte stimme mit Da, Ne oder Uzdrоavanje ab.

    Die Abstimmung dauert fünf Tage.

    Nataša Jović
    Predsednica Vrhovnog suda

  • Nataša Jović
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    • 21. Februar 2009 um 00:00
    • #2

    Da

    Nataša Jović
    Predsednica Vrhovnog suda

  • Radovan Radenković
    борац за слободу
    Reaktionen
    42
    Beiträge
    1.125
    • 21. Februar 2009 um 00:07
    • #3

    da

    97-napred-png

  • Tomac
    Tamas Kernerevic
    Beiträge
    63
    • 22. Februar 2009 um 13:31
    • #4

    Da

    "Wer alle besticht, kann selber nicht käuflich sein; weil er ja das Geld hat." (Dr. Helmut Kohl)

  • Nataša Jović
    Meister
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    7
    Beiträge
    1.980
    • 26. Februar 2009 um 13:11
    • #5

    Das Gesetz wurde beschlossen und kann verkündet werden.

    Nataša Jović
    Predsednica Vrhovnog suda

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