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Gesetz über die Wahl des Präsidenten der Republik Kaysteran (PWahlG)

  • Josip Olić
  • 5. Mai 2009 um 15:44
  • Dom Republike
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Dieses Thema ist geschlossen, Antworten sind nicht möglich.
  • Josip Olić
    9. predsjednik
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    1.504
    • 5. Mai 2009 um 15:44
    • #1

    Gesetz über die Wahl des Präsidenten der Republik Kaysteran (PWahlG)

    Zitat


    Gesetz über die Wahl des Präsidenten der Republik Kaysteran (PWahlG)

    §1 - Wahlberechtigung
    (1) Wahlberechtigt ist, wer zu Beginn der Wahl seit mindestens 14 Tagen severanischer Staatsbürger und in Kaysteran wohnhaft ist.
    (2) Das Wahlrecht kann im Zuge einer gerichtlichen Bestrafung für einen bestimmten Zeitraum aberkannt werden.
    (3) Jede Wahl findet nach allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Grundsätzen statt.

    §2 - Bewerbungen
    (1) Bewerbungen sind spätestens 120 Stunden vor Wahlbeginn im Forum bekanntzugeben.

    §3 - Organisation der Wahl
    (1) Die Durchführung der Wahl obliegt dem Wahlamt.
    (2) Das Wahlamt ist eine dem Präsidenten der Republik Kaysteran unterstellte Behörde.
    (3) Bei der Wahl muss sich der Bürger unabhängig von seiner Wahl eindeutig identifizieren lassen.
    (4) Die Identität des Wählers und seine Stimme müssen getrennt überprüft werden. Die Wahlleitung darf diese Informationen nicht preisgeben.
    (5) Das Wahlergebnis wird durch den Wahlleiter öffentlich verkündet.


    §4 - Abstimmungsverlauf
    (1) Der Abstimmungszeitraum für Wahlen beträgt in der Regel 120 Stunden. Abstimmungszeiträume von weniger als 72 Stunden sind unzulässig.

    §5 - Ergebnis
    (1) Die Wahl des Präsidenten findet als Mehrheitswahl statt.
    (2) Gewählt ist der Kandidat, der im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereint.
    (3) Erreicht keine Kandidatur diese Mehrheit, so ist ein zweiter Wahlgang durchzuführen, in dem die beiden Stärksten des ersten Wahlgangs gegeneinander antreten. In zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereint.
    (4) Kommt auch im zweiten Wahlgang keine Mehrheit für eine der Kandidaturen zustande, ist unmittelbar Absatz 2 erneut anzuwenden, allerdings in einem Schnellwahlverfahren mit einem Abstimmungszeitraum von 48 Stunden.
    (5) Eine Kandidatur ist ebenfalls gewählt, wenn alle anderen zur Teilnahme am nächsten Wahlgang berechtigten Kandidaturen ihre Kandidatur zurückziehen.


    §6 - Schlussbestimmungen
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft und ersetzt das bisherige Wahlgesetz der Republik Kaysteran.

    Alles anzeigen

    Stimmen Sie dem Gesetz zu?
    Abstimmungsdauer 120 Stunden.

    Josip Olić

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  • Josip Olić
    9. predsjednik
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    1.504
    • 5. Mai 2009 um 15:44
    • #2

    Ako.

    Josip Olić

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da er nicht mehr verfügbar ist. 101.png

  • Duro Jurković
    Macht was mit Medien
    Beiträge
    298
    • 5. Mai 2009 um 15:51
    • #3

    Ako

    *Früherer kaysteranischer Präsident
    *Medienunternehmer und Großaktionär von ANTENA S
    "*Eigentümer von NK Dinamo Duranje

  • Zlatko Vlic
    Politveteran
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    294
    • 5. Mai 2009 um 23:29
    • #4

    mmh... Ako

    Innenminister der Republik Kaysteran

  • Katharina Maleva
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    242
    • 6. Mai 2009 um 09:42
    • #5

    Ako

    Katharina Maleva

    logo-new2.gif

  • Olgica Ercukovac
    Großstadtpflanze
    Beiträge
    81
    • 7. Mai 2009 um 20:15
    • #6

    Ako

    Doviđenja,
    Olgica Ercukovac
    Ministrij für Äußeres a.D.,
     KU

  • Josip Olić
    9. predsjednik
    Reaktionen
    268
    Beiträge
    1.504
    • 7. Mai 2009 um 20:32
    • #7

    5 x Ako, bei keiner Enthaltung und keiner Gegenstimme.
    Es wurde eine unumstößliche Mehrheit erreicht, das Gesetz wurde angenommen.

    Josip Olić

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da er nicht mehr verfügbar ist. 101.png

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