Gesetz zur Schaffung der Islamska Zajednica Aresinije

  • Gesetz zur Schaffung der Islamska Zajednica Aresinije

    PoСtovani Kolege,

    Zur Debatte steht folgendes Gesetz.
    Die Abstimmung dauert 4 Tage, bis zum 05.05.2016, und kann bei Bedarf verlängert werden.

    "Zar mi nismo svi nečiji robovi...?"
    Bivši Predsjednik Aresinije
    Član Jedinstve

  • Kleiner Änderungsvorschlag:

    Zitat

    §2 - Gliederung
    (1) Die Islamische Vereinigung ist wie folgt organisiert:
    (a) An der Spitze ist der Reisul-ulema (Großmufti); Er ist der Vorsitzende der Islamischen Vereinigung und kann in besonderen Fällen vor das Schariah-Gericht gebracht werden.
    (b) Jede Oblast Aressiniens ist zugleich ein Muftiat (Muftijstvo) denen ein Mufti (Muftija) vorsteht. Er ist für sein Muftiat verantwortlich und kann in besonderen Fällen vors Schariah-Gericht (Š¡erijatski Sud) gebracht werden.
    (c) Jede Gemeinde Aressiniens ist zeitgleich ein islamische Gemeinde (Dоemat) innerhalb eines Muftiates (Muftijstvo); Jedem Dоemat steht ein Muezzin (Hodоa) vor. Er ist für sein Dоemat verantwortlich und kann in besonderen Fällen vor den islamischen Gemeinderat (Vijeće Dоematlija) gebracht werden.

    Edin Handanović

    Ministar unutrašnjih poslova

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    Dieser Beitrag wurde bereits 1-mal editiert, zuletzt von Edin Handanović (1. Mai 2016 um 18:07).

  • Änderungen:

    Zitat

    §3 - Die Organe
    (1) Das höchste Organ der islamischen Vereinigung ist das Schariah-Gericht (Š¡erijatski Sud). Es besteht aus 3 Muftis und dem Großmufti. Die 3 Muftis werden im Rat der Muftis gewählt und amtieren 8 Monate als Schariah-Richter (Š¡erijatski Sudija). Es handelt in besonderen Fällen nach geltenden aressinischen Gesetzen und in Vereinbarung mit den islamischen Gesetzen.
    (a) Besondere Fälle sind: Religiöse Scheidung, Misstrauensvotum gegen Muftis und den Großmufti, Anzweifeln von religiösen Gutachten (Fetva), Austritt aus der Religionsgemeinschaft.

    Rest passt so. :)

    Edin Handanović

    Ministar unutrašnjih poslova

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  • Änderungen hervorgehoben.

    Edin Handanović

    Ministar unutrašnjih poslova

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  • Vorschlag:

    Zitat

    §7 - Finanzierung
    (1) Die IZA finanziert sich durch staatliche Förderung sowie Beiträge und Spenden der Mitglieder im Inland.
    (2) Die staatliche Förderung umfasst die Gehälter und Sozialabgaben der Geistlichen und Amtsträger sowie die notwendigen Bau- und Ausstattungskosten.
    (3) Die Entlohnung für den Reisul-ulema beträgt monatlich 1300 Цalir, für Muftis 950 Цalir und für die Muezzine 650 Цalir.


    Damit ersparen wir uns umfangreiche Rechnerei. Zudem vermeiden wir, dass Extremisten aus dem Ausland durch finanzielle Zuwendungen Einfluss gewinnen.

    Edin Handanović

    Ministar unutrašnjih poslova

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  • RE: Gesetz zur Schaffung der Islamska Zajednica Aresinije

    Ich habe die Änderungen mal eingefügt.

    Edin Handanović

    Ministar unutrašnjih poslova

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