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Ustav na Pelagonija

  • Dimitar Ilievski
  • 21. Juli 2020 um 20:00
  • Narodno Sobranie
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  • Dimitar Ilievski
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    • 21. Juli 2020 um 20:00
    • #1

    Ustav na Pelagonija

    Zur Abstimmung steht folgender Antrag:

    Zitat

    VERFASSUNG DER VOLKSREPUBLIK PELAGONIEN

    Kapitel I

    Die Volksrepublik Pelagonien

    Artikel 1.

    Die Volksrepublik Pelagonien ist ein sozialistischer Staat des souveränen und werktätigen pelagonischen Volkes, das gemeinsam und nach freiem Willen mit den Völkern der anderen Republiken der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien einen Staat gleicher und souveräner Völker bildet.

    Artikel 2.

    Alle Gewalt in der Volksrepublik Pelagonien steht dem werktätigen Volke zu.

    Das werktätige Volk übt seine Gewalt aus und vollzieht seine gesellschaftlichen Geschäfte durch seine Vertreter in den Volksräten und der Versammlung der Volksdeputierten der Volksrepublik Pelagonien, in Arbeiterräten und in anderen Selbstverwaltungsorganen sowie auch unmittelbar durch Wahlen, Abberufung, Volksentscheid, durch Beteiligung der Bürger an der Verwaltung und Rechtsprechung und durch andere Formen unmittelbarer Beteiligung.

    Artikel 3.

    Das gesellschaftliche Eigentum an Produktionsmitteln, die Selbstverwaltung der Produzenten in der Wirtschaft und die Selbstverwaltung des werktätigen Volkes in Gemeinde und Bezirk sind die Grundlagen der gesellschaftlichen und politischen Organisation des Staates.

    Kapitel II

    Die Versammlung der Volksdeputierten

    Artikel 4.

    Die Versammlung der Volksdeputierten ist Repräsentant der Volkssouveränität und oberstes Organ der Staatsgewalt der Volksrepublik Pelagonien.

    Artikel 5.

    Die Versammlung der Volksdeputierten wird von den Bürgern der Volksrepublik Pelagonien auf vier Monate nach Wahlkreisen gewählt, und zwar nach der Norm: ein Volksdeputierter auf 50 000 Einwohner.

    Artikel 6.

    Die Versammlung der Volksdeputierten ist das einzige gesetzgebende Organ der Volksrepublik Pelagonien.

    Artikel 7.

    Für die Leitung der Sitzungen wählt die Versammlung der Volksdeputierten ihren Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.

    Artikel 8.

    Die Versammlung der Volksdeputierten bestellt die Regierung der Volksrepublik Pelagonien – den Rat der Volkskommissare der Volksrepublik Pelagonien.

    Kapitel III

    Der Rat der Volkskommissare

    Artikel 9.

    Das höchste vollziehende und verfügende Organ der Staatsgewalt der Volksrepublik Pelagonien ist der Rat der Volkskommissare.

    Artikel 10.

    Der Rat der Volkskommissare der Volksrepublik Pelagonien ist der Versammlung der Volksdeputierten der Volksrepublik Pelagonien verantwortlich und rechenschaftspflichtig.

    Artikel 11.

    Der Rat der Volkskommissare der Volksrepublik Pelagonien erlässt Dekrete und Verfügungen aufgrund und in Ausführung der geltenden Gesetze und überwacht den Vollzug.

    Artikel 12.

    Der Rat der Volkskommissare der Volksrepublik Pelagonien wird von der Versammlung der Volksdeputierten der Volksrepublik Pelagonien in folgender Zusammensetzung gebildet:

    1. dem Vorsitzenden des Rates der Volkskommissare,

    2. dem Volkskommissar für Innere Angelegenheiten,

    3. dem Volkskommissar für Justiz,

    4. dem Volkskommissar für Bildung,

    5. dem Volkskommissar für Gesundheit,

    6. dem Volkskommissar für Finanzen,

    7. dem Volkskommissar für Landwirtschaft,

    8. dem Volkskommissar für Arbeit,

    9. dem Volkskommissar für soziale Fürsorge,

    10. dem Vorsitzenden des Volkswirtschaftsrates.

    Artikel 13.

    Der Vorsitzende des Rates der Volkskommissare vertritt den Rat, beruft Sitzungen des Rates ein und führt auf diesen Sitzungen den Vorsitz, fertigt Vorschriften und andere allgemeine Akte, die der Rat erlässt, aus und trägt für die Durchführung der Beschlüsse Sorge.

    Kapitel IV

    Die örtlichen Organe der Staatsgewalt

    Artikel 14.

    Die Volksräte als Organe der Selbstverwaltung sind die grundlegenden Organe der Staatsgewalt des werktätigen Volkes und die höchsten Organe der Gemeinden und Bezirke.

    Artikel 15.

    Die Volksräte der Gemeinden und Bezirke sind Vertreter des Volkes in der Gemeinde oder des Bezirks und werden von den Bewohnern der Gemeinde oder des Bezirks gewählt und abberufen.

    Artikel 16.

    Die Volksräte leiten in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Landes die Durchführung aller wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Maßnahmen von örtlicher Bedeutung. Sie sorgen für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, für die Einhaltung der Gesetze und sie leiten die Tätigkeit der ihnen unterstellten vollziehenden und verfügenden Organe.

    Artikel 17.

    Die Volksräte erledigen auf ihrem Hoheitsgebiet ihre Aufgaben durch Satzungen, die im Rahmen der Verfassung der Sozialistischen Bundesrepublik Severanien, der Verfassung der Volksrepublik Pelagonien, der Bundesgesetze, der Gesetze der Volksrepublik Pelagonien und der allgemeinen Vorschriften der höheren Organe der Staatsgewalt und der allgemeinen staatlichen Verwaltung und Staatsgewalt erlassen werden.

    Artikel 18.

    Vollzugs- und Verwaltungsorgan des Volksrates ist, mit Ausnahme von kleineren Dörfern, der Vollzugsausschuss. Der Vollzugsausschuss besteht aus dem Vorsitzende, einem stellvertretende Vorsitzende und gegebenenfalls einem Sekretär und anderen Mitgliedern.

    Die Mitglieder des Vollzugsausschusses werden von den Volksräten gewählt und abberufen.

    Der Vollzugsausschuss in kleineren Dörfern ist der Vorsitzende und der Sekretär.

    Kapitel V

    Volksgerichte und Staatsanwaltschaftliche Aufsicht

    Artikel 19.

    Die Volksgerichte werden von den Staatsbürgern eines Bezirks auf Grundlage des allgemeinen, direkten und gleichen Wahlrechts in geheimer Abstimmung auf die Dauer von sechs Monate gewählt.

    Artikel 20.

    Die Verhandlung ist bei allen Gerichten der Volksrepublik Pelagonien öffentlich, sofern nicht durch das Gesetz Ausnahmen vorgesehen sind. Dem Angeklagten wird das Recht auf Verteidigung gewährleistet.

    Artikel 21.

    Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

    Artikel 22.

    Die oberste Aufsicht über die genaue Erfüllung der Gesetze durch alle Volkskommissariate und die ihnen unterstellten Institutionen, ebenso wie durch die einzelnen Amtspersonen sowie durch die Bürger der Volksrepublik Pelagonien, obliegt dem Staatsanwalt der Volksrepublik Pelagonien.

    Artikel 23.

    Der Staatsanwalt der Volksrepublik Pelagonien wird von der Versammlung der Volksdeputierten der Volksrepublik Pelagonien auf die Dauer von sechs Monaten ernannt.

    Kapitel VI

    Wappen, Siegel, Flagge, Hymne und Hauptstadt

    Artikel 24.

    Das Wappen der Volksrepublik Pelagonien ist rund; in seiner Mitte wird die aufgehende Sonne dargestellt. In der unteren Hälfte des Wappens wird die Sonne von den Bergen Pelagoniens verdeckt, die goldfarben dargestellt werden.

    Artikel 25.

    Auf dem Staatssiegel ist das Staatswappen dargestellt. In seinem Rand steht Narodna Republika Pelagonija in kyrillischen Schriftzeichen.

    Artikel 26.

    Die Flagge der Volksrepublik ist rot. Ihre Höhe beträgt drei Fünftel ihrer Breite. Ein gelbes Band reicht vom linken bis zum rechten Rand der Flagge. Seine Höhe beträgt zwei Neuntel der Höhe der Flagge. In der linken oberen Ecke ist das Staatswappen dargestellt.

    Artikel 27.

    Die Hymne der Volksrepublik Pelagonien ist das Lied Denes nad Pelagonija.

    Artikel 28.

    Die Hauptstadt der Volksrepublik Pelagonien ist Veligrad.

    Kapitel VII

    Schlussbestimmungen

    Artikel 29.

    Eine Verfassungsänderung kann nur auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das durch die Versammlung der Volksdeputierten mit einer Stimmenmehrheit von mindestens zwei Dritteln beschlossen worden ist.

    Artikel 30.

    Diese Verfassung tritt mit dem Tag ihrer Kundmachung in Kraft.

    Alles anzeigen

    Stimmen Sie mit Da oder Ne. Die Abstimmung dauert fünf Tage.

    Димитар Илиевски
    Фабриките на работниците, земјата на селаните!

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  • Dimitar Ilievski
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    • 21. Juli 2020 um 20:01
    • #2

    Da.

    Димитар Илиевски
    Фабриките на работниците, земјата на селаните!

    1186-edinstvo-png

  • Bogoslav Trajanovski
    Präsident Pelagoniens
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    163
    • 25. Juli 2020 um 10:57
    • #3

    Да.

    Богослав Трајановиски
    Претседател на Народна Република Пелагонија

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  • Dimitar Ilievski
    Fortgeschrittener
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    252
    • 25. Juli 2020 um 18:29
    • #4

    Die Abstimmung ist beendet.

    Die neue Verfassung wurde mit der erforderlichen Mehrheit angenommen.

    Димитар Илиевски
    Фабриките на работниците, земјата на селаните!

    1186-edinstvo-png

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  • Verfassung

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