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[2023-03] Änderung PWahlG

  • Josip Olić
  • 17. August 2023 um 13:13
  • Dom Republike
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  • Josip Olić
    9. predsjednik
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    • 17. August 2023 um 13:13
    • #1

    [2023-03] Änderung PWahlG

    Der Abgeordnete Boban möchte über eine Änderung des PWahlG debattieren.

    Zitat

    Vorschlag zur Änderung des PWahlG

    §1 - Wahlberechtigung

    (1) Wahlberechtigt ist, wer zu Beginn der Wahl seit mindestens 14 Tagen severanischer Staatsbürger, in Kaysteran wohnhaft ist und aktives Wahlrecht besitzt.

    §3 - Organisation der Wahl

    (1) Die Durchführung der Wahl obliegt dem kaysteranischen Wahlamt.

    §4 - Abstimmungsverlauf

    (1) Der Abstimmungszeitraum für Wahlen beträgt in der Regel 120 Stunden. Abstimmungszeiträume von weniger als 72 Stunden darunter sind unzulässig.

    §5 - Ergebnis

    (4) Kommt auch im zweiten Wahlgang keine Mehrheit für eine der Kandidaturen zustande, ist unmittelbar Absatz 2 erneut anzuwenden, allerdings in einem Schnellwahlverfahren mit einem Abstimmungszeitraum von 48 Stunden.

    Alles anzeigen

    Ich erteile das Wort an den Antragsteller.

    Josip Olić

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da er nicht mehr verfügbar ist. 101.png

  • Marko Boban
    Predsjednik
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    • 18. August 2023 um 12:00
    • #2

    Da die Debatte zur Verfassungsnovelle zeitgleich läuft, würde ich hier gerne auch parallel das PWahlG besprechen. Konkret geht es darum, dass die Abstimmungszeiträume angepasst werden

    Der Änderung in §1 (1) hebt hervor, dass das aktive Wahlrecht zur Wahl nötig ist

    Der Änderung in §3 (1) hebt hervor, dass das kaysteranische Wahlamt zuständig ist. Weiterhin bleibt der kaysteranische Präsident hierfür zuständig. Das ist dann im Falle einer Nichtbesetzung der Gouverneur.

    §4 Definiert einen festen 120 Stunden-Zeitraum und verbietet generell kürzere Wahlen.

    §5 erlaubt kein Schnellwahlverfahren mehr. Es ist evtl. diskussionswürdig ob dann ein Losverfahren eingeleitet werden sollte.

    Zitat von Geändertes Gesetz in voller Länge

    §1 - Wahlberechtigung

    (1) Wahlberechtigt ist, wer zu Beginn der Wahl seit mindestens 14 Tagen severanischer Staatsbürger, in Kaysteran wohnhaft ist und aktives Wahlrecht besitzt.

    (2) Das Wahlrecht kann im Zuge einer gerichtlichen Bestrafung für einen bestimmten Zeitraum aberkannt werden.

    (3) Jede Wahl findet nach allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Grundsätzen statt.

    §2 - Bewerbungen

    (1) Bewerbungen sind spätestens 120 Stunden vor Wahlbeginn im Forum bekanntzugeben.

    §3 - Organisation der Wahl

    (1) Die Durchführung der Wahl obliegt dem kaysteranischen Wahlamt.

    (2) Das Wahlamt ist eine dem Präsidenten der Republik Kaysteran unterstellte Behörde.

    (3) Bei der Wahl muss sich der Bürger unabhängig von seiner Wahl eindeutig identifizieren lassen.

    (4) Die Identität des Wählers und seine Stimme müssen getrennt überprüft werden. Die Wahlleitung darf diese Informationen nicht preisgeben.

    (5) Das Wahlergebnis wird durch den Wahlleiter öffentlich verkündet.

    §4 - Abstimmungsverlauf

    (1) Der Abstimmungszeitraum für Wahlen beträgt 120 Stunden. Abstimmungszeiträume darunter sind unzulässig.

    §5 - Ergebnis

    (1) Die Wahl des Präsidenten findet als Mehrheitswahl statt.

    (2) Gewählt ist der Kandidat, der im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereint.

    (3) Erreicht keine Kandidatur diese Mehrheit, so ist ein zweiter Wahlgang durchzuführen, in dem die beiden Stärksten des ersten Wahlgangs gegeneinander antreten. In zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereint.

    (4) Kommt auch im zweiten Wahlgang keine Mehrheit für eine der Kandidaturen zustande, ist unmittelbar Absatz 2 erneut anzuwenden, allerdings in einem Schnellwahlverfahren mit einem Abstimmungszeitraum von 48 Stunden.

    (5) Eine Kandidatur ist ebenfalls gewählt, wenn alle anderen zur Teilnahme am nächsten Wahlgang berechtigten Kandidaturen ihre Kandidatur zurückziehen.

    §6 - Schlussbestimmungen

    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft und ersetzt das bisherige Wahlgesetz der Republik Kaysteran.

    Alles anzeigen

    2356-sev-pres-siegel-quad-kl-pngMarko Boban
    Predsjednik Severanije

    Председник Севераније

  • Dušan Rajić
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    • 21. August 2023 um 21:08
    • #3

    Dieser Vorschlag findet meine Zustimmung. Vielen Dank für Ihre Initiative zur Verbesserung unseres Wahlgesetzes und zur Sicherstellung einer transparenten und demokratischen Wahlpraxis.

    DUŠAN RAJIĆ

    Bivši zastupnik Savezne skupštine

    Bivši savezni ministar vanjskih poslova

    15. predsjednik Republike Kajsteranije 2012.–2015.

  • Marko Boban
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    • 24. August 2023 um 18:00
    • #4

    Wenn es keine weiteren Fragen gibt, würde ich nun zunächst die Debatte hier pausieren und zurück zur Verfassungsinitiative wechseln. Sie hat entsprechend Priorität und der Baustein hier kann nachgelagert verabschiedet werden.

    2356-sev-pres-siegel-quad-kl-pngMarko Boban
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  • Dušan Rajić
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    • 24. August 2023 um 20:23
    • #5

    Nach meinem Verständnis obliegt die Sitzungsleitung Josip Olić.

    DUŠAN RAJIĆ

    Bivši zastupnik Savezne skupštine

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    15. predsjednik Republike Kajsteranije 2012.–2015.

  • Marko Boban
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    • 24. August 2023 um 20:28
    • #6
    Zitat von Dušan Rajić

    Nach meinem Verständnis obliegt die Sitzungsleitung Josip Olić.

    Keine Frage, das war nur ein Vorschlag.

    2356-sev-pres-siegel-quad-kl-pngMarko Boban
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  • Josip Olić
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    • 30. August 2023 um 18:27
    • #7

    Auch hier die Frage: Besteht noch weiterer Gesprächsbedarf?

    Josip Olić

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da er nicht mehr verfügbar ist. 101.png

  • Marko Boban
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    • 30. August 2023 um 18:38
    • #8

    Nicht von meiner Seite.

    2356-sev-pres-siegel-quad-kl-pngMarko Boban
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    Председник Севераније

  • Dušan Rajić
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    • 1. September 2023 um 22:14
    • #9

    Nein, danke.

    DUŠAN RAJIĆ

    Bivši zastupnik Savezne skupštine

    Bivši savezni ministar vanjskih poslova

    15. predsjednik Republike Kajsteranije 2012.–2015.

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