Gesetz über das Parlamentsfernsehen
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Gesetz über das Parlamentsfernsehen
1.Dieses Gesetz betrifft ein zu einrichtendes Parlamentsfernsehen.
2.Dieses hat die Aufgabe,Sitzungen der Bundesversammlung zu übertragen.
3.Es wird aus Mitteln der Regierung unterhalten.[/doc]
Auf Antrag des Abgeordneten Dubel-Hacac eröffne ich die Debatte, Sie haben das Wort.