Änderungsgesetz zum Rundfunkgesetz

Stimmen sie folgendem Gesetzesantrag zu?
Zitat
Änderungsgesetz zum Rundfunkgesetz§ 1 - Änderung
Das Rundfunkgesetz wird in § 3 Abs. 3 Satz 2 wiefolgt geändert:
Werbung muss als solche klar erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote eindeutig getrennt sein, darf eine zusammenhängende Sendung nicht unterbrechen und darf in einer Stunde zehn Minuten nicht überschreiten.§ 2 - Inkrafttreten
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.