1. Dashboard
  2. Artikel
  3. Mitglieder
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Benutzer online
    3. Team
    4. Mitgliedersuche
  4. Forum
    1. Neueste Themen
    2. Unbeantwortete Themen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Alles
  • Alles
  • Artikel
  • Seiten
  • Forum
  • Erweiterte Suche
  1. Severanien
  2. Forum
  3. Arhiva
  4. Skupštinski zapisnici
  5. Savezno veće (2008–2016)

2. Änderungsgesetz zum Gesetz über die Steuererhebung

  • Ripin Pipić
  • 5. Februar 2009 um 19:36
  • Savezno veće (2008–2016)
  • Geschlossen
  • RSS-Feed
Dieses Thema ist geschlossen, Antworten sind nicht möglich.
  • Ripin Pipić
    Präsident auf Lebenszeit
    Reaktionen
    10
    Beiträge
    929
    • 5. Februar 2009 um 19:36
    • #1

    2. Änderungsgesetz zum Gesetz über die Steuererhebung

    Die Regierung stellt folgenden Antrag:

    Zitat

    2. Änderungsgesetz zum Gesetz über die Steuererhebung

    § 1
    Das Gesetz über die Steuererhebung wird um § 2a (Bürgergeld) wiefolgt ergänzt:
    Jedem Bürger, der nicht der Vermögensteuer unterworfen ist, wird monatlich ein Existenzminimum ohne Prüfung der Bedürftigkeit ausgezahlt. Die Höhe dieses Bürgergeldes beträgt 2.000 Talir für Erwachsene und 1.000 Talir für Kinder, die das 18. Lebensjahr oder ihre Schulausbildung noch nicht vollendet haben.

    § 2
    In § 3 (Einkommensteuer) wird Satz 2 wiefolgt geändert:
    Der Steuersatz beträgt 25 Prozent.

    § 3
    Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

    Debatte eröffnet, Dauer 5 Tage...

    gallery_607_41_1883.png

  • Nataša Jović
    Meister
    Reaktionen
    7
    Beiträge
    1.980
    • 5. Februar 2009 um 20:01
    • #2

    Einige Anmerkungen zum Antrag:

    Das Bürgergeld stellt eine Kombination aus Grundsicherung und Steuerfreibetrag dar. Wer also einkommensteuerpflichtig ist, ist erst auf sein Einkommen oberhalb des festgelegten Existenzminimums Steuern zahlen. Geringverdiener haben konsequenterweise ebenfalls Anspruch darauf, damit sie nicht schlechter gestellt sind und ein Mindestbedarf gesichert ist. Darüber hinaus wurde die Besteuerung vereinfacht.

    Nataša Jović
    Predsednica Vrhovnog suda

  • Ripin Pipić
    Präsident auf Lebenszeit
    Reaktionen
    10
    Beiträge
    929
    • 6. Februar 2009 um 01:59
    • #3

    Ich finde, bevor man sich über Steuern unterhält, sollte man erstmal über Einkommen reden. Besonders über meins... ähm, dass der Staatsbediensteten.

    gallery_607_41_1883.png

  • Nataša Jović
    Meister
    Reaktionen
    7
    Beiträge
    1.980
    • 6. Februar 2009 um 13:44
    • #4

    Aus aktuellem Anlass: Zum Bürgergeld

    Nataša Jović
    Predsednica Vrhovnog suda

  • Nataša Jović
    Meister
    Reaktionen
    7
    Beiträge
    1.980
    • 6. Februar 2009 um 13:51
    • #5
    Zitat

    Original von Ripin Pipić
    Ich finde, bevor man sich über Steuern unterhält, sollte man erstmal über Einkommen reden. Besonders über meins... ähm, dass der Staatsbediensteten.


    Da VinaСi in Vesteran liegt, haben wir hier zumindest einen guten Mindestlohn. ;)

    Ich denke, ein Gesetz über die Entlohnung von Staatsbediensteten ist sinnvoll. Darüber sollten wir aber in einem entsprechenden Antragsthread diskutieren.

    Für die Republiken weise ich darauf hin, dass das Bürgergeld aus dem Bundeshaushalt zu tragen ist und die Republiken dadurch keine Mehrbelastung haben. Mit der Gesundheits- und Sozialfürsorge (dazu werde ich mir mal in Vesteran Gedanken machen) ist ohnehin schon viel Aufwand verbunden.

    Nataša Jović
    Predsednica Vrhovnog suda

  • Nataša Jović
    Meister
    Reaktionen
    7
    Beiträge
    1.980
    • 9. Februar 2009 um 19:35
    • #6

    RE: 2. Änderungsgesetz zum Gesetz über die Steuererhebung

    Um der aktuellen Debatte und unterschiedlichen rechtlichen Beurteilungen des Antrages Rechnung zu tragen, wird der Antrag geringfügig abgeändert:

    Zitat

    2. Änderungsgesetz zum Gesetz über die Steuererhebung

    § 1
    Das Gesetz über die Steuererhebung wird um § 2a (Bürgergeld) wiefolgt ergänzt:
    Jedem Bürger wird monatlich ein Bürgergeld ohne Prüfung der Bedürftigkeit ausgezahlt. Die Höhe dieser Steuergutschrift beträgt 2.000 Talir für Erwachsene und 1.000 Talir für Kinder, die das 18. Lebensjahr oder ihre Schulausbildung noch nicht vollendet haben.

    § 2
    In § 3 (Einkommensteuer) wird Satz 2 wiefolgt geändert:
    Der Steuersatz beträgt 25 Prozent.

    § 3
    Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

    Nataša Jović
    Predsednica Vrhovnog suda

Ähnliche Themen

Gesetz über die Steuererhebung

  • Senka Zajc
  • 17. August 2007 um 20:36
  • 17. VIII. 2007.
0
Senka Zajc 17. August 2007 um 20:36

Änderungsgesetz zum Gesetz über die allstaranische Bewegung und die Solidarität mit den staranischen

  • Dr. Bogdan Savic
  • 2. Juli 2008 um 23:14
  • Savezno veće (2008–2016)
2
Dr. Bogdan Savic 2. Juli 2008 um 23:15

Änderungsgesetz zum Gesetz über politische Vereinigungen und sonstige Vereine

  • Dr. Bogdan Savic
  • 9. Juli 2008 um 21:24
  • Savezno veće (2008–2016)
16
Dr. Bogdan Savic 15. Juli 2008 um 23:48

Die Tiere muss essen die Tierfleisch und die Menschen muss essen die Menschenfleisch

  • Slobodan Tesla
  • 8. Juni 2008 um 23:04
  • RL-Forum
0
Slobodan Tesla 8. Juni 2008 um 23:04

Änderungsgesetz zum Rundfunkgesetz

  • Dr. Bogdan Savic
  • 9. Juli 2008 um 21:25
  • Savezno veće (2008–2016)
4
Dr. Bogdan Savic 10. Juli 2008 um 09:59

Wer war online?

  1. Datenschutzerklärung
Community-Software: WoltLab Suite™ 6.2.8